top-of-software.de Letzte Mahnung!!! Ignorieren?

15. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
go328948-30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
top-of-software.de Letzte Mahnung!!! Ignorieren?

Hallo,
Ich habe vor einiger Zeit (könnte ein Jahre her sein) bei so einer Abzockseite www.top-of-software.de eine Freeware gedownloadet (ich glaube es war TeamViewer).
Sie haben mich dann auch nach einigen Wochen ermahnt, doch ich habe es einfach ignoriert und gut war es.
Doch nun schreiben sie mir wieder:

nach den uns vorliegenden Informationen haben Sie am 15.06.2010
um 15:26:10 Uhr einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung
der Datenbank unter www.top-of-software.de abgeschlossen.

Über die von Ihnen vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr über das zweite und
letzte Vertragsjahr haben Sie am 25.11.2011 die Rechnung RE1111643367
erhalten. Diese Rechnung haben Sie trotz einer Mahnung vom 10.12.2011
bislang nicht bezahlt. Sie befinden sich bereits im Verzug (§ 286 Abs.1 BGB )!
Weil Sie auch keine rechtlich erheblichen Einwendungen gegen diese Forderung
geltend gemacht haben, ist der Anspruch einredefrei und fällig.

Diese fällige Forderung wurde uns von der bisherigen Anspruchsinhaberin zum
Einzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgetreten. Deswegen stehen
uns folgende Ansprüche gegen Sie zu:


12-Monatszugang für www.top-of-software.de
Anmeldung vom 15.06.2010

Preis : 96,00 EUR*

Mahn- und Verzugskosten (§§ 286 Abs.1 , 288 Abs.4 BGB )
: 6,00 EUR
__________
Gesamtbetrag: 102,00 EUR

* Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.


Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den einredefrei fälligen Gesamtbetrag
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche, schuldbefreiend
ausschließlich auf das nachfolgend genannte Konto der Global Payment Services
GmbH zu überweisen, an die wir die Forderung zum Einzug abgetreten haben.


Das klingt schon ganz schön bedrohlich!
Wäre es ein Fehler dies weiter zu ignorieren oder wird nichts passieren?
MfG

-----------------
""

-- Editiert go328948-30 am 15.02.2012 17:14

-- Editiert go328948-30 am 15.02.2012 17:15

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Suchfunktion und google nutzen!

Die Antwort lautet "Nicht zahlen."

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Trotz dem von www.top-of-software.de angekündigten Szenario ist die Forderung nicht durchsetzungsfähig

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bkbk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
Bis diese moment habe ich alle emails ignorrirt.
Heute habe ich auch ein erhalten mit 102Euro zu zahlen.
Email von:
Tropmi Payment GmbH
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden

Amtsgericht Wiesbaden HRB 24541
Geschäftsführer: Alexander Varin
Steuernummer: 4366003380

Was soll man tun?
Weiter ignarriren oder zum Anwalt?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Nur keine Panik.
Nur mal unter "top-of-software.de" googeln

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.070 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen