Hallo,
Ich habe vor einiger Zeit (könnte ein Jahre her sein) bei so einer Abzockseite www.top-of-software.de eine Freeware gedownloadet (ich glaube es war TeamViewer).
Sie haben mich dann auch nach einigen Wochen ermahnt, doch ich habe es einfach ignoriert und gut war es.
Doch nun schreiben sie mir wieder:
nach den uns vorliegenden Informationen haben Sie am 15.06.2010
um 15:26:10 Uhr einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung
der Datenbank unter www.top-of-software.de abgeschlossen.
Über die von Ihnen vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr über das zweite und
letzte Vertragsjahr haben Sie am 25.11.2011 die Rechnung RE1111643367
erhalten. Diese Rechnung haben Sie trotz einer Mahnung vom 10.12.2011
bislang nicht bezahlt. Sie befinden sich bereits im Verzug (§ 286 Abs.1 BGB
)!
Weil Sie auch keine rechtlich erheblichen Einwendungen gegen diese Forderung
geltend gemacht haben, ist der Anspruch einredefrei und fällig.
Diese fällige Forderung wurde uns von der bisherigen Anspruchsinhaberin zum
Einzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgetreten. Deswegen stehen
uns folgende Ansprüche gegen Sie zu:
12-Monatszugang für www.top-of-software.de
Anmeldung vom 15.06.2010
Preis : 96,00 EUR*
Mahn- und Verzugskosten (§§ 286 Abs.1
, 288 Abs.4 BGB
)
: 6,00 EUR
__________
Gesamtbetrag: 102,00 EUR
* Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den einredefrei fälligen Gesamtbetrag
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche, schuldbefreiend
ausschließlich auf das nachfolgend genannte Konto der Global Payment Services
GmbH zu überweisen, an die wir die Forderung zum Einzug abgetreten haben.
Das klingt schon ganz schön bedrohlich!
Wäre es ein Fehler dies weiter zu ignorieren oder wird nichts passieren?
MfG
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""
-- Editiert go328948-30 am 15.02.2012 17:14
-- Editiert go328948-30 am 15.02.2012 17:15
top-of-software.de Letzte Mahnung!!! Ignorieren?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Suchfunktion und google nutzen!
Die Antwort lautet "Nicht zahlen."
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Trotz dem von www.top-of-software.de angekündigten Szenario ist die Forderung nicht durchsetzungsfähig
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
hallo
Bis diese moment habe ich alle emails ignorrirt.
Heute habe ich auch ein erhalten mit 102Euro zu zahlen.
Email von:
Tropmi Payment GmbH
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden
Amtsgericht Wiesbaden HRB 24541
Geschäftsführer: Alexander Varin
Steuernummer: 4366003380
Was soll man tun?
Weiter ignarriren oder zum Anwalt?
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Nur keine Panik.
Nur mal unter "top-of-software.de" googeln
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