Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen
Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen
ich möchte gerne meine selbstgemachten taschen (handytaschen, laptoptaschen usw.) verkaufen. dies mache ich zwar nur zum hobby aber mich haben soviele schon gefragt ob ich nicht paar verkaufe. was aber im vordergrund steht ist ein zweites gewerbe, seit 5 jahren arbeite ich schon unentgeldlich an einigen projekten mit. ich erstelle webseiten,fyler,visitenkarten usw. durch meine referenzen bekomme ich viele anfragen - doch ich kann kein geld dafür nehmen da ich (noch) kein gewerbe angemeldet habe.
wie muss ich das ganze anstellen...
kann ich überhaupt zwei gewerbe anmelden?welche grenze darf ich nicht überschreiten bei einem nebengewerbe? ich weiß das ich pro woche nicht mehr als 15 stunden dran arbeiten darf, um als nebengewerbe zu gelten, aber wie sieht der monatliche verdienst aus? gibt es auch da eine grenze ?viel wird pro monat nicht dabei rum kommen, was aber auch nicht mein ziel ist. ich will einfach mein hobby ausleben und mit den einnahmen meine ausgaben glätten.würde mich sehr freuen wenn mir jemand paar tips geben könnte... vielen dank, lg leo
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von leomania am 15.02.2012 15:37
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>Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen
Ganz schön viel "keine Ahnung"Nebengewerbe gibt es nicht, ebenso wenig eine "Stundengrenze". Auch kann dein "Kostenlos" mitarbeiten ein Problem werden, das nennt man "Schwarzarbeit" und keiner glaubt das du "kostenlos" irgendwas für "Firmen" machst. Am besten machst du einen Kurs bei Volkshochschule und IHK.Übrigens reicht 1 Gewerbe anzumelden aus.Wie bist du denn Krankenversichert, was ist dein Haupteinkommen-----------------
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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 15.02.2012 16:07
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>Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen
nur weil es in der gewerbeordnung dies nicht gibt heißt es nicht das man es nicht so nennen kann. den du weißt genau was ich mein hmm ich denke schon da ich zu jedem projekt ein vertrag habe wo ausdrücklich steht das ich dies unentgeltlich gemacht habe und ich habe nie für firmen direkt gearbeitet, also bei so einem thema bitte nicht´s falsches unterstellenbei der ihk bekommt mich keiner mehr rein - hatte damals (vor 18 und vor 6 monaten) so einen kurs besucht - jedesmal andere aussagen, totales affentheater drum gemacht mit gruppenspiele usw. (nur weil einige eine pommesbude aufmachen wollten)versichert über meine eltern, meistens arbeite ich hinter der bar oder als kellner - was mir grade so gefällt.
von leomania am 15.02.2012 17:22
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>Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen
quote:Weil dich irgendwann das Finanzamt, die Krankenkasse, und andere auf den Boden der Tatsachen zurückbringen und ne dicke Rechnung aufmachen werden.Du kannst dein Gewerbe auch "Horst" nennen.Klar so ein IHK Kurs bringt nicht immer was. Deswegen gibts zu jedem Thema einen anderen
wieso so negativ ?
quote:
arbeite ich hinter der bar oder als kellner
Daher kennst du dich so gut aus
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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 15.02.2012 17:37
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>Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen
quote:spielt da nun die ironie mit? bleiben wir doch einfach beim thema und damit mir keiner eine rechnung schickt habe ich mich hier angemeldet ... so und nun mal die experten her die mir bisschen helfen könnenlg leo-- Editiert leomania am 15.02.2012 18:46
arbeite ich hinter der bar oder als kellner Daher kennst du dich so gut aus
von leomania am 15.02.2012 18:46
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>Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen
Tausende von Webseiten zu dem Thema - und du willst das erklärt bekommen:quote:Soviel du willst
kann ich überhaupt zwei gewerbe anmelden?
quote:Es gibt keine
welche grenze darf ich nicht überschreiten bei einem nebengewerbe?
quote:So hoch man Rechnungen stellt, frei wählbar. Du kannst auch 7*24 Stunden arbeiten
ich weiß das ich pro woche nicht mehr als 15 stunden dran arbeiten darf, um als nebengewerbe zu gelten, aber wie sieht der monatliche verdienst aus?
quote:
gibt es auch da eine grenze ?
Es gibt nur Grenzenlose Freiheit als unternehmer
quote:Glaubst du das man ohne irgendeine Ahnung als Unternehmer tätig sein sollte.
spielt da nun die ironie mit?
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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 15.02.2012 18:55
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>Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen
quote:hmm ganz sicher das die kk das auch so sieht ?
welche grenze darf ich nicht überschreiten bei einem nebengewerbe? Es gibt keine
quote:
Als Nebengewerbe gilt ein angemeldetes Gewerbe immer dann, wenn es nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Die Grenze zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe wird dabei vom Gesetzgeber bei 15 Arbeitsstunden pro Woche gezogen. Ein Gewerbe, das weniger als 15 Stunden pro Woche betrieben wird, ist demnach als Nebengewerbe anzusehen. Kleingewerbe, Nebentätigkeit oder Kleinunternehmen werden häufig im Sprachgebrauch als Synonyme für ein Nebengewerbe verwendet.
quelle : steuerberaten.de
quote:wenn ich so denken würde, wäre ich nicht hier danke für deine antworten
Glaubst du das man ohne irgendeine Ahnung als Unternehmer tätig sein sollte.
von leomania am 15.02.2012 19:11
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>Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen
Das hat nichts mit Gewerbe zu tun, sondern mit deinen Krankenversicherungskosten.Auch ist das nicht die einzige Grenze, je nach Gewinn will die Kasse Geld haben.Versuche weitere Quellen zu lesen..... -----------------
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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 15.02.2012 20:13
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>Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen
aber das ist es ja. du sagtes auch das es keine grenzen gibt das man soviel arbeiten kann wie man will. ich bin aber in der familienversicherung und da darf man nur 15 stunden in der woche arbeiten. ansonsten ist man raus. bei mir sind genau die oberen fragen noch offen.da jeder was anderes sagt, seminar, ämter - von daher muss ich mich anders informieren und deswegen bin ich hier.
ohne genau aussagen werde ich nicht weiterkommen....es ist nur immer wieder "lustig" zu sehen wie viele damit probleme haben und das es scheinbar keine anlaufstelle gibt die einem sagt was genau zu tun ist, worauf man genau zu achten hat. fakten halt ...
von leomania am 15.02.2012 20:42
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>Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen
quote:Das war die alte Regel. Da konnte man unter den 15 Stunden machen was man wollte. Mittlerweile zählt auch das Einkommen dazu. Ist das die "Haupttätigkeit" gilt die Sonderregel auch nicht mehr.
darf man nur 15 stunden in der woche arbeiten. ansonsten ist man raus.
quote:Rate doch mal wer bei "Krankenversicherungsfragen" deine perfekte Anlaufstelle wäre. So was sollte man als Unternehmer herausfinden können.Aber ich sags dir: Die Krankenkasse.Es ist die Aufgabe eines Unternehmers sind laufend zu informieren. Sonst sollte man Angestellter bleiben und die nächste Anweisung befolgen.
zu sehen wie viele damit probleme haben und das es scheinbar keine anlaufstelle
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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 15.02.2012 20:47
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>Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen
quote:
Das war die alte Regel
wenn ich nun in den 15 stunden 20.000€ verdiene ist es klar das ich dann wohl ein problem bekommen werde ich meinte nun nicht nur die kk sondern das ganze paket.
quote:kennst du den spruch, wie man in den wald ... bisschen weniger ironie würde nicht schaden. ich will mich informieren, bin wohl an der richtigen stelle - dachte ich. aber die gute bewertung über dieses portal scheinen wohl auch nicht mehr ganz aktuell zu sein dennoch danke, werde mich aber woanders noch anmelden .. hier werde ich nicht weiterkommenleo
Aber ich sags dir: Die Krankenkasse.
von leomania am 15.02.2012 21:09
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