Meine Mutter lebt im Heim und bekam Post vom Amtsgericht. Eine Mitarbeiterin zwang meine Mutter in Ihrem beisein den Brief zu öffnen. Frage: erlaubt oder nicht (Briefgeheimnis) - Brief hat Mitarbeiterin mitgenommen.
Hier ist das Briegeheimnis nicht verletzt worden, da die Empfängerin ihre Post selbst geöffnet hat. Sie hätte sich weder dazu zwingen lassen, noch den Brief der Angestellten mitgeben müssen. Wurde die Mutter von der Angestellten bedroht, unter Druck gesetzt? Das solltest du bei der Heimleitung ansprechen. Z. b., dass die Mutter wünscht, die Post zukünftig in deinem Beisein zu öffnen.
Ist Mutti unter Betreuung ? Warum sollte die Mitarbeiterin die Mutti zwingen einen Brief vom Amtsgericht zu öffnen - was stand denn drin.Was ist mit zwingen gemeint - eine strafbare Handlung oder das hilfreiche Wort der Betreuerin die sich dann kümmerte. Hast du deiner Mutti einen Mahnbescheid geschickt und bist erwischt worden :-)