Fahrstuhlreparatur bezahlen?
Fahrstuhlreparatur bezahlen?
von lawsuit28 am 27.01.2012 11:11
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>Fahrstuhlreparatur bezahlen?
Es ist Vorschrift, dass sich im Haus ein Hausmeister oder einsich auskennender Bewohner bereit hält, helfend einzugreifen
wenn der Aufzug stecken bleibt. Um den Helfer zu rufen,
bedient man sich der Notklingel im Aufzug.
Hier wurde offensichtlich darauf verzichtet einen Helfer
anzulernen. Statt dessen wurde die Ruf-Nr. des Wartungsdienstes ausgehangen. Wenn der Aufzug stecken blieb
als Sie ihn benutzten, durften Sie selbstverständlich die
angegebene Telefonnummer nutzen um sich für Sie kostenlos
befreien zu lassen. Die Kosten zahlt dann der Vermieter.
Anders ist es, wenn Sie den Reparatur-oder Notdienst nur
gerufen haben, um den Aufzug einfach "mal überprüfen" zu lassen.Das ist keine "Nothilfe". Das wäre Sache des Vermieters gewesen.
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""-- Editiert xxsirodxx am 27.01.2012 15:33
von xxsirodxx am 27.01.2012 15:31
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>Fahrstuhlreparatur bezahlen?
quote:
Es ist Vorschrift, dass sich im Haus ein Hausmeister, blablabla....
Dann ist ein Doorman bestimmt auch Vorschrift um den Mädels die Türe auf zu machen, wenn die mit vollen Taschen vom shopping kommen.
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von guest-12314.03.2012 12:05:24 am 27.01.2012 16:34
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>Fahrstuhlreparatur bezahlen?
Wenn die Betätigung des Notrufknopfes die einzige Möglichkeit war, sich aus dem Fahrstuhl zu befreien, dann ist ohne Zweifel der Vermieter für die Kosten zuständig. Von wem die Helfer gerufen wurden spielt überhaupt keine keine Rolle. -----------------
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von guest-12315.05.2012 07:09:00 am 27.01.2012 17:24
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>Fahrstuhlreparatur bezahlen?
Es geht um die Auftragsvergabe der Reparatur, nicht um die Befreiung. -----------------
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von guest-12314.03.2012 12:05:24 am 27.01.2012 17:33
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>Fahrstuhlreparatur bezahlen?
"Ich war mal steckengeblieben und habe danach die Nummer angerufen, die für "Fahrstuhlprobleme" verantwortlich ist (steht bei uns im Hausflur)."Wenn ein Vermieter eine Nummer in den Flur hängt für die Situation, dass es Probleme mit dem Fahrstuhl gibt, und es Probleme mit dem Fahrstuhl gibt, darf der Mieter mit gutem Gewissen und ohne eigene Übernahme der Kosten diese Nummer anrufen. Das mit dem "Auftraggeber" ist dann `ne linke Nummer. Rechtlich nicht haltbar. -----------------
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von hamburgerin01 am 27.01.2012 23:35
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>Fahrstuhlreparatur bezahlen?
quote:
"Ich war mal steckengeblieben und habe danach die Nummer angerufen, die für "Fahrstuhlprobleme" verantwortlich ist (steht bei uns im Hausflur)."
Wenn man im Fahrstuhl feststeckt, bringt eine Nummer außerhalb, im Flur, nicht wirklich was.
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von guest-12314.03.2012 12:05:24 am 28.01.2012 10:44
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>Fahrstuhlreparatur bezahlen?
quote:
Jetzt habe ich einen Anruf bekommen, dass ich der "Auftraggeber" war und eine Rechnung vorliegt.
Das kann eigentlich nur ein Scherz sein.
Als M ist man u.U. sogar verpflichtet, Nebenpflicht aus dem MV, bei einem Defekt die Nummer anzurufen, die ausgehängt ist. Das danken einem nicht nur die Mitmieter, sondern auch der Vermieter.
Aus Sicht des Reparateurs ist das erkennbar nicht die Beauftragung einer Reparatur, sondern eine (Not-) Geschäftsführung ohne Auftrag im Namen des Vermieters nach §§ 677 ff. BGB. Der Wartungsvertrag besteht sowieso mit dem Vm.
Ein Vertrag mit dem Geschäftsführer kommt hier 100%ig nicht zustande, Ansprüche des Reparateurs gegen den M bestehen 100%ig nicht.
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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 28.01.2012 11:45
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>Fahrstuhlreparatur bezahlen?
quote:Der Vermieter aber offensichtlich doch nicht. Kann man sich hier nicht im Guten einigen, wird das eben gerichtlich geklärt. Aber wenn - und so kann man es hier verstehen - der Mieter stecken geblieben war und erst nach seiner "Befreiung" einen Monteur bestellt, der repariert hat, ist es fraglich, ob der Mieter dann nicht doch wegen seiner eigenmächtigen Beauftragung auf den Kosten sitzen bleibt.Da kann eigentlich nur der Aushang Aufschluss geben. Wenn da steht, dass das die Nummer für Notfälle ist, sieht es doch recht schlecht aus. Denn ein defekter Fahrstuhl ist natürlich unangenehm, aber solange sich niemand darin aufhält, liegt ganz sicher kein Notfall vor.
Als M ist man u.U. sogar verpflichtet, Nebenpflicht aus dem MV, bei einem Defekt die Nummer anzurufen, die ausgehängt ist. Das danken einem nicht nur die Mitmieter, sondern auch der Vermieter.
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von florian3011 am 29.01.2012 18:01
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>Fahrstuhlreparatur bezahlen?
quote:
... ist es fraglich, ob der Mieter dann nicht doch wegen seiner eigenmächtigen Beauftragung auf den Kosten sitzen bleibt.
Nein, das ist vollkommen ausgeschlossen.Es kommt auf den Empfängerhorizont des Reparateurs an. Der hat sowieso den Wartungsauftrag.Wenn ihm jemand anruft "Aufzug kaputt" muss er das so verstehen, dass im Auftrag des Betreibers angerufen und wenn er tätig wird, dass das auf dessen Rechnung geht.Alles andere wäre abwegig.
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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 29.01.2012 18:47
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