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Feststellungsklage wegen Erbverzicht erfolgreich?

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Feststellungsklage wegen Erbverzicht erfolgreich?

Hallo an alle!
Auch in meiner Familie geht´s mal wieder ums Geld. Meine kinderlose Tante hat zusammen mit ihrem Ehemann (mittlerweile verstorben) in Ihrem Berliner Testament zunächst meinen Bruder zum Alleinerben bestimmt. Dieser ist aber völlig mittellos-lebt vom Amt- und um weitere Bezüge von diesem zu erhalten, hat er notariell einwandfrei festgehalten, auf sein in Aussicht stehendes Erbe zu verzichten, so dass meine Tante mich als Alleinerbin einsetzen konnte. Nun will er nach ihrem Tod mittels Feststellungsklage sein volles Erbe einklagen; er sei ja zu diesem Zeitpunkt (Verzichtserklärung-2009) nicht zurechnungsfähig gewesen. Wird sein Vorhaben Erfolg haben?
Aufgrund seiner Arbeitslosigkeit leidet er unter Depressionen-ebenso hat man ihm bereits Schizophrenie u.ä. bescheinigt-zu jenem Zeitpunkt aber eben nicht. Erst vor einigen Wochen. Dies war seine volle Entscheidung, da er ja weiterhin Bezüge vom Amt kassieren möchte-der Notar kennt sein Motiv und kann dies auch bezeugen.
Wie sehen nun seine Chancen aus? Wird er damit durchkommen? Normalerweise bräuchte er doch ärztliche Bescheinigungen datiert um den Zeitpunkt der Verzichtserklärung-2009 ?
Hoffe, mir kann da jemand Rat geben...
Für aussagekräftige Antworten wäre ich sehr dankbar.
MFG
Mary_70

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-- Editiert mary_70 am 20.01.2012 18:57


von mary_70 am 20.01.2012 18:55
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 130 weitere Beiträge zum Thema "Erbverzicht".


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>Feststellungsklage wegen Erbverzicht erfolgreich?
Zwei Dinge wären wichtig. Erstens - durfte deine Tante überhaupt ein neues Testament erstellen? Das ist unabhängig von dem Verzicht des Bruders nämlich vorrangig.
Und zweitens - dein Bruder durfte sich nicht künstlich arm machen, d.h. das Amt kann ihm in Höhe des Erbes die Unterstützung streichen (hängt sicher auch vom Alter der Tante und der ggf. 2009 noch zu erwartenden Lebenszeit von ihr ab).
Ob ein Verzicht auf ein Erbe, dass noch gar nicht angefallen ist (Erben nur beim Sterben) wirksam ist?

Ansonsten soll dein Bruder klagen, dass wirst du sowieso nicht verhindern können. Endgültig wird dann der Richter entscheiden.
Entscheidend wird also sein, was ggf. deine Tante wollte - also warum sie auf einmal dich zur Erbin bestimmte (alleine zu sagen, um die Unterstützung vom Amt nicht zu gefährden, das klappt nicht).

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von TiA2010 am 20.01.2012 19:35
Status: Unsterblich (850 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Feststellungsklage wegen Erbverzicht erfolgreich?
Hi, TiA2010!
Danke für deine schnelle Antwort.
Da geh ich mal von aus, dass das neue Testament rechtswirksam ist-sonst hätte der Notar das wohl nicht gemacht. Die Besonderheiten des Berliner Testaments sind uns bekannt. Mein Onkel wollte mich bereits in einem neuen Testament mit der Hälfte des Vermögens mitberücksichtigen, ist aber leider darüber verstorben. Man muß wissen, dass wir beide immer wie die eigenen Kinder behandelt worden sind und es ein ausgeprochenes inniges Eltern-Kind-Verhältnnis bestand. Unabhängig vom Finanziellen, da wir von zuhause genug bekommen.
Das neue Testament haben wir kurz vor Einsetzen ihrer jetzigen Demenz gemacht-jetzt ginge gar nichts mehr. Damals war´s kurz vor 12. Ihr Geisteszustand war aber noch relativ stabil-im Vergleich zu jetzt...
Sicherlich ist alles sehr spekulativ und hat erst Wirksamkeit, sobald sie dann verstorben wäre. Sterben=Erben.
Man weiß doch nie genau, wann es zuende geht-hoffe doch, dass sie uns noch recht lange erhalten bleibt, auch wenn sie wenig Lebensmut mehr zeigt. (sie ist 87 J.).
Was sollte sonst sein Antrieb für die Verzichtserklärung sein? Sie ist nicht gerade unvermögend...
Mmmmh, ob die Klage (logisch erst nach Eintreten des Erbfalls) wohl Erfolg hat?
LG
Mary_70


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von mary_70 am 20.01.2012 20:08
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Feststellungsklage wegen Erbverzicht erfolgreich?
Hi nochmal!
Übrigens: was wäre wenn der Todesfall eintritt, ich scnon sämtliche Kosten (Beerdigung, Erbschaftssteuern) beglichen habe und er mit seiner Klage durchkommt, habe ich dann Anspruch auf Erstattung meiner Kosten? Das wäre noch die Krönung, wenn ich für seine Zeche noch zahlen müßte...
LG
Mary_70

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von mary_70 am 20.01.2012 20:16
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Feststellungsklage wegen Erbverzicht erfolgreich?
Dieser ist aber völlig mittellos-lebt vom Amt- und um weitere Bezüge von diesem zu erhalten, hat er notariell einwandfrei festgehalten, auf sein in Aussicht stehendes Erbe zu verzichten, so dass meine Tante mich als Alleinerbin einsetzen konnte.
Wenn die Tante nicht an die Erbfolge gebunden war, kann sie das Testament jederzeit ändern auch ohne dass dein Bruder auf sein "in Aussicht stehendes Erbe" verzichtet. Oder wurde ein bindender Erbvertrag unter Mitwirkung deines Bruders geschlossen?



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von cruncc1 am 20.01.2012 21:06
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 216 User(n) bewertet)

>Feststellungsklage wegen Erbverzicht erfolgreich?
Nein, nein. Es wurde eine ganz normale Verzichtserklärung und ein ganz normales Testament ohne jegliche Bindungen und ohne weitere Erklärungen abgegeben. Er will - nach ihrem Ableben - nun einfach eine Feststellungsklage gegen seine Verzichtserklärung einreichen. Er sei -im Nachhinein- zu diesem Zeitpunkt nicht zurechnungsfähig und psychisch krank gewesen. Von der Verzichtserklärung ließ er sich auch vom Notar nicht abbringen und wollte sie unbedingt machen.
Er hat öfter mal an Maßnahmen des Arbeitsamtes teilgenommen, wo er immer "rausgeworfen" wurde, da er sich nicht eingliedern konnte. Die psychischen Gutachten ließen ihn nie gut aussehen, hat er aber auch immer wieder angefochten -zum Glück, so sieht oder sah er sich immer als "gesund" an. Ich will nicht böse klingen, aber als ganz "normal" wirkt er auf niemanden...
Er hat ne Weile Jura studiert, hat noch nicht mal ein Halbwissen und ist sehr "klagefreundlich"- ein gefährlicher Zeitgenosse...Der Tag ist ja auch so lang, ohne sinnvolle Beschäftigung...
Um die Gültigkeit des Testaments geht´s gar nicht-er will nun gegen die Verz.erklärung klagen, obwohl er psychische Gutachten immer (schriftlich) extremst abgeschmettert hat.
LG
Mary_70

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von mary_70 am 21.01.2012 06:22
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Feststellungsklage wegen Erbverzicht erfolgreich?
Ich hatte überlesen, dass es sich um "Berliner Testament" handelt. Die Tante war somit nach dem Tod ihres Mannes an die Erbeinsetzung gebunden und konnte das Testament nur mit "Zustimmung" des dort benannten Alleinerben ändern.

Um die Gültigkeit des Testaments geht´s gar nicht-er will nun gegen die Verz.erklärung klagen, obwohl er psychische Gutachten immer (schriftlich) extremst abgeschmettert hat.
Er müsste beweisen , dass er zum Zeitpunkt des Verzichts nicht geschäftsfähig gewesen ist. Ob ihm das gelingt und wie das ein Richter das ggf. sieht, kann in einem Forum nicht beurteilt werden.



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von cruncc1 am 21.01.2012 10:00
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 216 User(n) bewertet)


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