>Feststellungsklage wegen Erbverzicht erfolgreich?
Hi, TiA2010!
Danke für deine schnelle Antwort.
Da geh ich mal von aus, dass das neue
Testament rechtswirksam ist-sonst hätte der Notar das wohl nicht gemacht. Die Besonderheiten des Berliner Testaments sind uns bekannt. Mein Onkel wollte mich bereits in einem neuen Testament mit der Hälfte des Vermögens mitberücksichtigen, ist aber leider darüber verstorben. Man muß wissen, dass wir beide immer wie die eigenen Kinder behandelt worden sind und es ein ausgeprochenes inniges Eltern-Kind-Verhältnnis bestand. Unabhängig vom Finanziellen, da wir von zuhause genug bekommen.
Das neue Testament haben wir kurz vor Einsetzen ihrer jetzigen Demenz gemacht-jetzt ginge gar nichts mehr. Damals war´s kurz vor 12. Ihr Geisteszustand war aber noch relativ stabil-im Vergleich zu jetzt...
Sicherlich ist alles sehr spekulativ und hat erst Wirksamkeit, sobald sie dann verstorben wäre. Sterben=Erben.
Man weiß doch nie genau, wann es zuende geht-hoffe doch, dass sie uns noch recht lange erhalten bleibt, auch wenn sie wenig Lebensmut mehr zeigt. (sie ist 87 J.).
Was sollte sonst sein Antrieb für die Verzichtserklärung sein? Sie ist nicht gerade unvermögend...
Mmmmh, ob die Klage (logisch erst nach Eintreten des Erbfalls) wohl Erfolg hat?
LG
Mary_70
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von mary_70 am 20.01.2012 20:08
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