Hallo liebe Gemeinde,mich interessiert schon seit einiger Zeit folgende Frage: Darf eine öffentliche Schule Parkplatzflächen auf Lehrerbenutzung einschränken? Ich kann verstehen, wenn man Personen, die rein gar nichts mit der Schule zu tun haben, dort das Parken verbietet. Aber ist die Schule befugt, die Parkplätze Schülern zu verwehren? Vielen Dank im Voraus!
Wenn die Parkfläche zur Schule gehört, warum nicht? Auch wenn die Schule öffentlich ist, heisst das nicht, dass sie auf dem Gelände nicht das Hausrecht hat und nach eigenem Ermessen festlegen darf, welche Parkplätze für wen zur Verfügung stehen.
Die Schulen haben ja Schulkonferenzen als Entscheidungsgremium. Könnte eine Mehrheit dort eine Änderung der Regelung erwirken oder bleibt es ein unantastbares Recht der Schulleitung?