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Honorar Anwalt unverschuldeter Verkehrsunfall

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Honorar Anwalt unverschuldeter Verkehrsunfall

Für einen komplett unverschuldeten Verkehrsunfall wird ein Anwalt beauftragt. Die gegnerische Versicherung erkennt die Schuld sofort dem Grunde nach an. Deshalb geht der Mandant davon aus, dass sämtliche Kosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind.

Im weiteren Verlauf erkennt die gegnerische Versicherung jedoch verschiedene Forderungen nicht voll an. Zu einer bestimmten Forderung, die der Anwalt nicht kannte, recherchiert der Mandant selbst und gibt diese Infos an den Anwalt weiter. Dieser bindet diese in seine Forderungsschreiben ein.

Nach weiterem hin und her mit der Versicherung droht der Anwalt Klage an, ohne vorige Rücksprache mit dem Mandant. Da der Mandant nicht will, dass dadurch ggf. doch weitere Kosten entstehen, weist er den RA explizit darauf hin, dass er unbedingt um Rücksprache bittet, sobald der RA Sachen unternimmt, die weitere Kosten bedeuten können.

Schlussendlich teilt der RA mit, dass jetzt nur noch Klage erhoben werden kann und bittet um 1000 EUR Vorschuss. Da es sich dabei hauptsächlich um die Forderung handelt, die der RA gar nicht kannte, ist der Mandant unsicher, hat auch nicht das Gefühl, dass der RA wirklich Ahnung hat und lässt die Sache ruhen.

Einige Monate später kommt jetzt ein Schreiben des RA, dass die gegnerische Versicherung bestimmte Aufwändungen des RA für unsinnig hält und diese deshalb nicht zahlt. Der RA fordert diese Differenz jetzt vom Mandanten.

Ist dies zulässig? Wo findet man weitere Infos?
Zu einer konkreten Forderung gibt der RA auch Falschauskunft! Was bedeutet dies für den Mandaten? Hat er hier einen Ansatzpunkt?

Danke für alle Infos!

-- Editiert ViperMaster am 05.10.2011 17:28


von ViperMaster am 05.10.2011 17:17
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 494 weitere Beiträge zum Thema "Anwalt".


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>Honorar Anwalt unverschuldeter Verkehrsunfall
Wenn die Forderung rechtens war müsste die Versicherung bzw. Sie die daraus resultierenden Kosten des RA bezahlen.

Wenn der Anwalt eine Forderung geltend macht die unbegründet ist und er das hätte wissen müssen, besteht zwar ein Anspruch gegen Sie auf Erstattung der Kosten, den Sie aber mit dem Anspruch aus Falschberatung aufrechnen können. Unterm Strich kann der Anwalt dann keine Kosten berechnen (da ja bei korrekter Beratung die Forderung nicht erhoben worden wäre und keine Kosten angefallen wären.

Alles steht und fällt somit mit der Begründetheit der Forderung.



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von Stefan 5 am 06.10.2011 04:14
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>Honorar Anwalt unverschuldeter Verkehrsunfall
Okay, das leuchtet ein. Hat denn der RA eine Aufklärungspflicht über entstehende Kosten? Es wurde nicht darüber gesprochen, welche Vergütungen (auch nicht ob Stunden-Satz oder Streitwert, zumal der Streitwert und gar nicht bekannt war) anfallen. Der RA hat ganz zu Beginn gesagt, dass die gegnerische Versicherung dafür aufkommen muss, wenn der Gegner alleine Schuld trägt. Da dies der Fall war, gingen wir davon aus, dass für uns keine Kosten entstehen.

Hätte der RA uns sagen müssen, dass wenn wir/er Forderungen stellt, die die Versicherung letztendlich ablehnt, wir für die dadurch entstandenen Aufwände aufkommen müssen?

Immerhin wurden wir zum Schluss selbst stutzig und haben darum gebeten, nichts zu unternehmen, was Kosten für uns bedeuten kann. Auch da hat der RA nicht gesagt, dass dies bereits passiert sein kann bzw. wann es passieren kann.

Gut ist aber schonmal zu wissen, dass ich Kosten wegen der Falschberatung aufrechnen kann.

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von ViperMaster am 06.10.2011 09:08
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