Kontopfändung von rainer Haas und kollegen
A hat eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger G getroffen. Die Ratenzahlung soll beginnen am 1.10.2011. Dies liegt dem Schuldner A schriftlich vor.
Nun wurde von G am 9.9.2011 eine Kontopfändung beauftragt. Diese wurde zum 21.9. an die Bank zugestellt. A hat die erste Rate wie verabredet vor dem 1.10.2011 am 21.9. überwiesen.
Am 22.9. konnte A nicht mehr auf sein Konto zugreifen. Bis zum 26.9. war nicht klar warum, da erst am 26.9. ein Brief vom Amtsgericht an A geschickt wurde. Dieser setzte sich sofort mit dem Amtsgericht in Verbindung und übersandte mit dem Kontoschutzantrag auch das Schreiben von G bezüglich der Ratenzahlungsvereinbarung.
Das Schreiben stammte vom 20.1.2011.
Am 29.9. erhielt A von seiner Bank ein Schreiben, dass er sich mit dem Gläubiger einigen soll, da sonst das Konto von Seiten der Bank (Volksbank) gekündigt wird. Ebenfalls erhielt er einen Brief vom Gläubiger, dass die 1. Rate eingegangen sei und er dies als Ratenzahlungsangebot ansieht, welches er auch annimmt. Die 2. Rate erwartet G zum 21.10.2011.
Telefonisch versuchte A noch einmal mit G Kontakt aufzunehmen. G sagte, dass der Brief am 20.1. raus gegangen sei, aber am 21.1. noch einmal ein Brief mit einer Korrektur auf den 1.7.2011 als Zahlungsziel für die 1. Rate als Änderung erfolgte.
Von G wurden 2 Forderungen eingetrieben. Die eine Forderung für die Monate Juli,August, September und die 2. für Oktober, November, Dezember.
Allerdings besteht G darauf, dass die Korrektur auf den 1.7. gültig ist. Auf ein Schreiben vom Juli 2011 wurde per Kontaktfomular auf der Internetseite geantwortet aber dies will G nicht bekommen haben!
schriftlich vereinbart war der 1.10. da A auch erklärt hat, das er vorher nur die andere forderung abzahlen kann. Das schreiben vom 20.1. sagt diese vereinbarung auch zu.
Warum nur 1 tag später auf einmal ein anderes zahlungsziel verlangt wird, obwohl der mandant sich angeblich mit dem ersten zahlungsziel zum 1.10. einverstanden erklärt hat, wurde nicht beantwortet.
Da es wie gesagt noch eine weitere forderung von G an A gab, die er ab dem 1.7. abbezahlte hat sich da vermutlich etwas überschnitten.
G besteht allerdings darauf, dass der brief vom 20.1. durch den brief vom 21.1. nichtig ist und somit als zahlungsziel der 1.7. gültig gewesen sei.
nun soll A die Kosten für die Pfändung auch noch tragen.
Wie soll A weiter vorgehen. G und das Amtsgericht prüfen nun die Sachverhalte. Allerdings muss A weiterhin auch Zahlungen an andere Gläubiger über das bei der Volksbank bestehende Konto leisten. Kann die Bank nach der vorliegenden Einigung mit G das Konto kündigen? Wann wird das Konto für A für den Zahlungsverkehr wieder freigegeben?
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von TraumBaum am 30.09.2011 07:51
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