Neubau oder nicht...

19. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)
Neubau oder nicht...

Hi Zusammen,

Bau einer DHH mit Bauträger. Der Kniestock wurde zu niedrig errichtet, das Dach ohne weiteres Nachdenken aufgebaut und nun sind die DG-Räume nicht nutzbar bzw. die Wohnfläche ist geringer. Der Mangel ist festgestellt und unstrittig. Das Dach soll bis auf den Dachstuhl abgebaut und dieser mittels Kran angehoben werden, um das Haus gemäß Kaufvertrag herzustellen.

Der Bauträger vertritt die Auffassung, die Handwerker haben ein Recht auf Nachbesserung und der Neubaustandard sei bei technisch korrekter Ausführung gewährleistet.

Der Bauherr ist der Auffassung, ein mittels Kran angehobener Dachstuhl ist kein neuer Dachstuhl und damit wird der erworbene Neubaustandard nicht erfüllt. Er möchte den Abbau des vorhandenen falschen und einen komplett neues Dach.

Hat er Chancen mit seiner Forderung?

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"Viele Grüße mikkian"

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11 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Er hat das Recht auf Nachbesserung.
Sowohl der Käufer wie auch der Verkäufer.



Wie die Nachbesserung erfolgt, bleibt dem Verkäufer überlassen, solange sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht gegen Gesetze verstößt.
Das anheben mittels Kran oder Hydraulikpressen wäre ein solcher üblicher Vorgang.



quote:
Der Bauherr ist der Auffassung, ein mittels Kran angehobener Dachstuhl ist kein neuer Dachstuhl

Das es der identische Dachstuhl ist der auch bei korrekter Ausführung dort sitzen würde, wäre die Argumentation bezüglich der 'Alterung' recht interessant ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Harry,

danke für deine Einschätzung.

Die Bedenken des Bauherren hinsichtlich des Neubaustandards beziehen sich auf Beschädigungen oder Verwindungen o. ä. die im Rahmen des Ablöse-, Anhebe- und Neuaufbauvorgangs entstehen können. Das Material wird in zusätzlich belastet und beansprucht.Bei korrektem Dachaufbau gibt es dieses nun einmal nicht.

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"Viele Grüße mikkian"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
Die Bedenken des Bauherren hinsichtlich des Neubaustandards beziehen sich auf Beschädigungen oder Verwindungen o. ä. die im Rahmen des Ablöse-, Anhebe- und Neuaufbauvorgangs entstehen können.

Die Bedenken sind zwar verständlich, wurden aber bei der Entwicklung der Hebeverfahren berücksichtigt.
Bei korrekter Anwendung wäre der Dachstuhl daher wie neu.

Ansprüche gäbe es daher erst wenn diese negativen Folgen eingetreten wären.





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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Besten Dank, Harry. Wie schätzt du die Chancen ein, aufgrund des Sachverhalts eine Gewährleistungsverlängerung für das Gewerk "Dach" zu erzielen?


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"Viele Grüße mikkian"

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#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wichtiger als eine eventuelle Gewährleistungsverlängerung ist die Überwachung der Dachstuhlanhebung und der anschließenden Absenkung.
Hier kann man durch Kontrollmessungen 'vorher' und 'nachher' feststellen, ob die Anhebung zu unerwünschten Veränderungen geführt hat oder nicht.
Hier könntest du versuchen, von dem verantwortlichen Unternehmen die Kosten für diese Vermessung ersetzt zu bekommen!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
Wie schätzt du die Chancen ein, aufgrund des Sachverhalts eine Gewährleistungsverlängerung für das Gewerk "Dach" zu erzielen?

Nutzlos, da man nicht weis wann der Gewährleistungsgeber pleite geht.

Ein entsprechendes Gutachten vor und nach Anhebeung sollte man vereinbaren, die freie Wahl des Gutachters sollte man sich vorbehalten.





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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Moin, moin,

der Dachstuhl ist mittlerweile mechanisch angehoben worden und zwar komplett und sozusagen "von unten". Dieser Vorgang hat - wie zu erwarten... - zu diversen optischen Beeinträchtigungen des Sichtdachstuhls geführt: Druckstellen, Kratzer, Risse.

Zudem wurde im Nachhinein festgestellt, dass die Verankerung nicht ausreichend ist, also wurden Dachstuhl und Gebäude mit zusätzlichen Metallstreben nachträglich verbunden, die auch im Sichtbereich liegen. Diese sollen nun verschalt werden.

Wir sind der Auffassung, dass diese Ausführung nicht in vollem Umfang einem Sichtdachstuhl entspricht und möchten den Kaufpreis mindern. Gibt es für die Höhe der Minderung irgendwelche Orientierungshilfen?

Danke!

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"Viele Grüße mikkian"

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#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hi,

hat wirklich keiner eine Idee??

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"Viele Grüße mikkian"

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#9
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Ist dir der 'Sichtdachstuhl' vom Bauträger vertraglich zugesichert worden?

Nur wenn dies der Fall ist, kannst du wegen einer Wertminderung Ansprüche geltend machen. Im Normalfall sind im Wohnbereich die Balken des Dachstuhls ja nicht sichtbar, d.h. Kratzer, Dellen, Beschläge usw. interessieren niemanden.

Tip: falls nichts im Vertrag steht, dann solltest du selbst die sichtbaren Balken mit Folie umwickeln, bevor die Putzer kommen. Ich hatte bei mir auch sichtbare Deckenbalken geplant, aber die Putzer haben in Wandnähe alles so vollgesaut, das ich dann doch darauf verzichtet habe.


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#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hi Joe,

jo, der Sichtdachstuhl ist Bestandteil des Kaufvertrags. Wertminderung ist somit grundsätzlich mal möglich. Mir geht es mehr darum eine Größenordnung für die Wertminderung durch die diversen nachträglich angebrachten Verschalungen im Bereich der Dachflächenfenster und der Fußpfette zu erhalten.

Die Putzer waren übrigens schon da..., die Spuren soll der Maler noch beseitigen - schaunmermal...

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"Viele Grüße mikkian"

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
Mir geht es mehr darum eine Größenordnung für die Wertminderung durch die diversen nachträglich angebrachten Verschalungen im Bereich der Dachflächenfenster und der Fußpfette zu erhalten.

Sorry, aber meine Glaskugel ist gerade zur Jahresinspektion ...
:grins:



DAS liese sich wohl nur durch eine Besichtigung vor Ort ermitteln.





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