>Schönheitsreparaturen - Klausel korrekt?
@flawless
Ich muss hier gary85 recht geben. Bei der gewählten Formulierung gibt es die deutsche Sprache nicht her, dass sich das Wort "üblicherweise" auf die Fristen bezieht.
Natürlich bezieht sich dieses Wort vom gewählten Satzbau her auf die
Schönheitsreparaturen und nicht auf die Fristen.
Der korrekte Satzbau wäre hier:
Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses üblicherweise entsprechend nachstehenden Fristen fällig werdenden Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen Wie ein Gericht so einen Fall entscheiden würde, möchte ich dennoch nicht vorhersagen, da aus meiner Sicht klar ist, was gemeint war. Wenn aber der eigentliche Wille auch für den Mieter klar erkennbar ist, dann führt ein verunglückter Satzbau typischerweise nicht zu dessen Unwirksamkeit.
-----------------
" "
von hh am 16.09.2011 17:14
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:
4,0 von 5
(von 373 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden