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Schönheitsreparaturen - Klausel korrekt?

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Schönheitsreparaturen - Klausel korrekt?

Mit den Klauseln zu Schönheitsreparaturen ist das ja bekanntlich so eine Sache.

Ist folgende Klausel zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wirksam?

"Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses entsprechend nachstehenden Fristen üblicherweise fällig werdenden Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen (Küchen/Bäder/Duschen: alle 3 Jahre; Wohn- und Schlafräume/Flure/Dielen/Toiletten: alle 5 Jahre; übrige Räume/Fenster/Türen/Heizkörper: alle 6 Jahre). Die Fristen beginnen unabhängig davom, ob die Wohnräumerenoviert oder unrenoviert übergeben wurden, ab Beginn des Mietverhältnisses zu laufen. Sind Schönheitsreparaturen nach Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter fachgerecht durchgeführt worden, so beginnen die Fristen ab diesen Zeitpunkt neu zu laufen."

Ich persönlich würde die Fristen als starr definierte Fristen interpretieren ("entsprechend nachstehenden Fristen [..] auszuführen" ), wodurch diese Klausel dann ja unwirksam wäre und somit auch beim Auszug keine Verpflichtung zur Renovierung bestehen würde.

Deshalb meine Frag: Ist die o.g. Klausel so wirksam oder nicht?


von Gary85 am 15.09.2011 16:18
Status: Stift (35 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 787 weitere Beiträge zum Thema "Schönheitsreparaturen".


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>Schönheitsreparaturen - Klausel korrekt?
Naja ... die Fristen sind ja starr vorgegeben (3 Jahre, 5 Jahre, 6 Jahre) und zu diesen Zeitpunkt sollen dann quasi die "üblichen" Schönheitsreparaturen (also streichen & Co.) durchgeführt werden ... so würde ich das interpretieren ... oder habe ich da einen Denkfehler?


von Gary85 am 15.09.2011 17:40
Status: Stift (35 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schönheitsreparaturen - Klausel korrekt?
quote:
Ich persönlich würde die Fristen als starr definierte Fristen interpretieren ("entsprechend nachstehenden Fristen [..] auszuführen" ),

Witzig ...

Wenn du das was du weggelassen hast, wieder einfügst, dann ist es keine starre Frist mehr.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 15.09.2011 20:55
Status: Tao (21202 Beiträge)
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>Schönheitsreparaturen - Klausel korrekt?
"Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses entsprechend nachstehenden Fristen üblicherweise fällig werdenden Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen (Küchen/Bäder/Duschen: alle 3 Jahre;"

Inhaltsangabe: "Der Mieter ist verpflichtet, alle drei Jahre Küche, Bad und Dusche zu renovieren."
Das ist rechtlich nicht zulässig und somit unwirksam.

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/schoenheitsreparaturen.html




von hamburgerin01 am 16.09.2011 01:39
Status: Tao (11473 Beiträge)
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>Schönheitsreparaturen - Klausel korrekt?
Aber im Endeffekt steht ja nicht "üblicherweise entsprechend nachstehenden Fristen fällig werdenden Schönheitsreparaturen" im Mietvertrag, sondern eben "entsprechend nachstehenden Fristen üblicherweise fällig werdenden Schönheitsreparaturen" - ich verstehe das so, dass sich das üblicherweise auf die Schönheitsreparaturen selbst und eben nicht auf die "üblichen Fristen" bezieht.


von Gary85 am 16.09.2011 16:03
Status: Stift (35 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schönheitsreparaturen - Klausel korrekt?
quote:
ich verstehe das so, dass sich das üblicherweise auf die Schönheitsreparaturen selbst und eben nicht auf die "üblichen Fristen" bezieht.

Das gibt die dt. Sprache nun wirklich nicht her.

"... im Mietvertrag, sondern eben "entsprechend nachstehenden Fristen üblicherweise fällig werdenden Schönheitsreparaturen".

Was du meinst wäre:

"... entsprechend nachstehenden Fristen fällig werdende übliche Schönheitsreparaturen"

Das steht da aber nicht, das "üblich" bezieht sich i.d.F. eindeutig auf die Fälligkeit, damit "weiche" Klausel.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 16.09.2011 16:58
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Schönheitsreparaturen - Klausel korrekt?
@flawless
Ich muss hier gary85 recht geben. Bei der gewählten Formulierung gibt es die deutsche Sprache nicht her, dass sich das Wort "üblicherweise" auf die Fristen bezieht.

Natürlich bezieht sich dieses Wort vom gewählten Satzbau her auf die Schönheitsreparaturen und nicht auf die Fristen.

Der korrekte Satzbau wäre hier:
Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses üblicherweise entsprechend nachstehenden Fristen fällig werdenden Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen

Wie ein Gericht so einen Fall entscheiden würde, möchte ich dennoch nicht vorhersagen, da aus meiner Sicht klar ist, was gemeint war. Wenn aber der eigentliche Wille auch für den Mieter klar erkennbar ist, dann führt ein verunglückter Satzbau typischerweise nicht zu dessen Unwirksamkeit.

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von hh am 16.09.2011 17:14
Status: Tao (24152 Beiträge)
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>Schönheitsreparaturen - Klausel korrekt?
quote:
Natürlich bezieht sich dieses Wort vom gewählten Satzbau her auf die Schönheitsreparaturen und nicht auf die Fristen.


Tut mir leid, da kann ich nicht mit.

Aus den ".. üblicherweise fällig werdenden .." können sprachlich oder durch Auslegung nicht die "üblichen Schönheitsreparaturen" werden.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 16.09.2011 17:28
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Schönheitsreparaturen - Klausel korrekt?
Die Formulierung macht nur Sinn, wenn es weitere Schönheitsreparaturen gibt, die eben nicht innerhalb dieser Zeiträume anfallen.
Frage, gibt es die und welche sind das ?



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von dem User forever known as Mortinghale am 16.09.2011 18:59
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
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>Schönheitsreparaturen - Klausel korrekt?
Ich interpretiere das eben so, dass das "üblicherweise anfallenden Schönheitsreparaturen" die einzelne Auflistung aller fälligen Schönheitsreparaturen ersetzen soll - ähnlich wie bei "üblichen Verhaltensregeln", wo man dann ja auch nicht alle Verhaltensregeln einzeln aufzählt.

Im Endeffekt geht es mir auch nicht darum mich mit meinem Vermieter anzulegen, oder ihm eins auszuwischen, sondern lediglich etwas in der Hand zu haben, falls er bei meinem Auszug ärger macht (der ist etwas schwierig und versucht gerne alles auf die Mieter abzuwälzen).

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von Gary85 am 17.09.2011 14:55
Status: Stift (35 Beiträge)
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