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Begruenung im Bauplan

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>Begruenung im Bauplan
Wenn euch die Wohnlage gefällt, dann sollten euch die Auflagen zur Begrünung nicht stören.

Beschafft euch doch erst mal den schriftlichen Teil des Bebauungsplans und lest euch durch, was dort genau geschrieben steht.

Wenn 10 Prozent des Hauses begrünt werden sollen, dann bedeutet das doch erst mal nur, das ihr an einer Seite eine Rankpflanze einpflanzt. Das sollte natürlich weder Efeu noch wilder Wein sein, sondern eine Pflanze, die ein Gerüst benötigt. Mit wenig Aufwand lassen sich ein paar Stahldrähte vor die Wand spannen, und fertig. Dadurch wird die Substanz des Hauses nicht angegriffen, und der Wiederverkaufswert wird dadurch nicht gemindert!

Übrigens: wenn ihr statt einer Hecke nur einen berankten Sichtschutz machen dürft, dann ist das für mich kein Nachteil. Eine Hecke muß schließlich mehrmals im Jahr geschnitten werden, das ist auf Dauer ziemlich lästig!


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von joebeuel am 27.08.2011 21:16
Status: Unsterblich (1300 Beiträge)
Userwertung:  3,6  von 5 (von 25 User(n) bewertet)

>Begruenung im Bauplan
quote:
Woher kommen solche Festlegungen

Die stehen im Bebauungsplan.



quote:
und gibt es eine Moeglichkeit um die Sache mit den Rankpflanzen herumzukommen?

Ja, man könnte gegen den Bebauungsplan klagen.
Und solange gilt er und mus auch erfüllt werden ...


quote:
So koennen wir uns nicht mal einen begruenten Sichtschutz schaffen...

Wieso? Die Sichtschutzwände dürften doch wohl höher sein als 80 cm?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 28.08.2011 00:13
Status: Tao (21209 Beiträge)
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