Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364709
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Vertragsrecht » Vergütung nach Kündigung Werkvertag

Vergütung nach Kündigung Werkvertag

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

254 Aufrufe

Vergütung nach Kündigung Werkvertag

Hallo liebe Experten! Ich habe 2 m.M.n. kniffliche Fragen:

Laut §649 kann ein Werkvertrag bis zur Vollendung des Werkes gekündigt werden. In einem solchen Fall muss der Auftraggeber dem Werkersteller die gesamte Auftragssumme, abzüglich der von ihm wegen der Kündigung eingesparten Aufwendungen, bezahlen. (Kurz, bereits geleistete Teilarbeiten und für noch nicht geleistete Arbeitsteile eingekauftes Material oder Manpower, die nicht mehr anderweitig vom Werkersteller verwendet werden können).

Weil nun die Diskussion um den noch nicht geleisteten Teil oft sehr schwammig ist, hat der Gesetzgeber vor ner Weile dem §649 den 3. Satz hinzugefügt, der für diesen Anteil einfach mal 5% Kosten für "zu ersetzendes, nicht anderweitig zu verwendendes Material/Arbeitskraft" für den Werkersteller annimmt.

Grundsätzlich kann der Werkersteller sich bemühen zu beweisen, dass es eben mehr als 5% waren (indem er z.B. Quittungen für eingekaufte Zeitarbeitskräfte vorlegt, die durch die Kündigung nix mehr zu tun hatten und auch nicht auf einen anderen Auftrag angesetzt werden konnten) oder der Auftraggeber Beweis antreten, dass es weniger als 5% waren (der Werkersteller also mehr eingespart hat).

Jetzt ein fiktiver Fall:

Ein Typ bestellt eine Werbe-Leuchttafel für sein Restaurant bei einer grösseren Firma. Diese nimmt seine Daten auf und vereinbart einen Termin, in dem über die Gestaltung der Tafel diskutiert werden soll. Ein paar Tage vor dem Termin kündigt der Kunde. Nun ist es (ohne das der Kunde dies weis) in der Firma so, dass bis auf das Anlegen der Kundendaten und z.B. das Eintragen des Termins in den Kalender eines Designers nichts passiert. Die Firma hat keine Arbeitskraft "verloren" da sie volle Auftragsbücher hat und der eingeplante Designer an einem anderen Auftrag weiterarbeiten kann. Auch gehen keine Materialien verloren, da diese für einen anderen Auftrag verwendet werden können.

Frage 1: Wie kann der Kunde beweisen, dass die angenommenen 5% zu hoch gefriffen sind und in diesem Fall 0% angebracht sind?

Frage 2: Von den im Werkvertrag vereinbarten Leistungen wurde noch nichts gemacht und kann daher nichts in Rechnung gestellt werden. Trotzdem sind der Firma durch den Vertragsabschluß und der späteren Kündigung Kosten entstanden. (Schriftverkehr bzgl. Kündigung, Telefoniererei intern bzgl. "Hier, da brauchst du doch nicht hin", und z.B. das ursprüngliche Anlegen des Kunden im CRM-System) Darf die Firma diese Arbeitskosten in Rechnung stellen, auch wenn sie keinen Teil des Werkvertrages, aber dennoch bedingt durch den Werkvertrag und Kündigung angefallen sind?

Bonusfrage 3: Wie ist es, wenn z.B. für den Vertragsabschluß Vertriebskosten angefallen sind, weil der Vertrag von einem Ausendienstmitarbeiter "gewonnen" wurde? Dürfen diese als Ausgaben aufgeführt werden, da sie ja bestimmt in der Kalkulation des Vertrages eingeplant sind, obwohl sie kein Teil der werkvertraglichen Leistungen sind?

Schon mal Danke!

Stupendous


-----------------
""


von Stupendous am 26.08.2011 14:10
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2511 weitere Beiträge zum Thema "Kündigung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.


« Zurück | Seite: | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

364709
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109870
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online