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Ältere Erzieherin gekündigt - was tun? HILFE!!

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Ältere Erzieherin gekündigt - was tun? HILFE!!

Hallo,

meine Schwiegermutter arbeitet als Erzieherin in einem Kindergarten seit 9 Jahren. Da angeblich nicht mehr so viele Kinder die Tagesstätte besuchen, kann sie nicht mehr im Umfang von 38,5 Stunden/Woche beschäftigt werden. Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis beenden, hat ihr aber die Option auf 15-20 Std./Woche Arbeit in Aussicht gestellt. Das ist ihr auf jeden Fall zu wenig zum Leben, zumal sie insolvent ist.

Die Klausel, dass sie aus diesem Grund gekündigt werden kann, steht im Arbeitsvertrag. Weiterhin steht, dass die Kündigungsfrist sich nach den gesetzlichen Regeln richtet; soweit ich informiert bin also 3 Monate Kündigungsfrist nach § 622 BGB.

Der Kindergarten ist erst ab Montag(29.) diesen Monats geöffnet, und dann soll sie arbeiten.

Ihr wurde bis jetzt nicht schriftlich gekündigt oder sonstwie irgendwas in Papierform gereicht. Angeblich erwarten der Kindergarten, dass sie den anderen Vertrag zustimmt und unterschreibt. Das will sie aber nicht, auch weil sie dort unglücklich ist (Arbeitszeit s.o.).

Ich habe keine Ahnung wie sie jetzt vorgehen soll. Sie ist Ausländerin und ihr Wortschatz ist äußest begrenzt. Dazu kommt, dass sie sehr gutmütig ist, was oft mit Dummheit verwechselt wird und sie kann sich auch nicht wehren. Sie wird dort ausgenutzt.

Soll sie sich ein Kündigungsschreiben ausstellen lassen, um dann eine Kündigungsschutzklage zu erheben? Wie steht es mit den Kündigungsfristen. Sie möchte dort nicht weiter arbeiten.

Ich bin Student und kann ihr da finanziell leider gar nicht helfen; auch die Hilfe eines Rechtsanwalts kann ich nicht bezahlen, und sie ist insolvent.

Hilfeeeee!
Vielen Dank.

Gruß


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von docinho am 26.08.2011 00:10
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

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>Ältere Erzieherin gekündigt - was tun? HILFE!!
Kündigungen aus diesem Grund (betriebliche Kündigung) sind immer möglich und brauchen nicht als Klausel im Vertrag stehen.

Wieviel MA hat der Betrieb?

Bei mehr als 10 MA muss grundsätzlich bei einer Kündigung eine Sozialauswahl durchgeführt werden. Aber die Frage ist hier, wie es mit der Vergleichbarkeit aussieht.

Durch die sprachlichen Schwierigkeiten könnte es leider durchaus sein, dass hier eine Vergleichbarkeit u.U. nicht gegeben bzw. der Vergleichskreis sehr klein ist und eine Kdg. bzw. eine Anpassung der Stundenzahl evtl. rechtens ist.


Wenn man irgendwo nicht mehr arbeiten will, ist das oberste Gebot: Bewerben, bewerben, bewerben.

Der Sinn einer Kündigungsschutzklage ist mir unter solchen Bedingungen nicht so ganz klar. Man kann aber u.U. eine Abfindung erreichen, wenn der AG das Risiko der Stattgabe der Klage vermeiden will.

Eine Kdg. muss immer schriflich erfolgen. Solange diese nicht vorliegt, muss die Arbeitsleistung zumindest angeboten werden. Einen neuen Vertrag muss sie nicht unterschreiben, wenn dann wäre hier eine Änderungskdg. erforderlich.

Für die Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber gelten die 3 Monate, d.h. der AG müsste auch bei einer Änderungskdg. noch zumindest den Lohn in voller Höhe für 3 Monate weiter zahlen. Das will der AG vermutlich mit so einem Vertrag vermeiden.

Die Kdg.-Frist für den MA würde 1 Monat zum Monatsende betragen, wenn nicht vertraglich etwas anderes festgelegt ist. Hier müsste man die Klausel genau anschauen, ob nicht die längeren Fristen für beide gelten sollen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 26.08.2011 07:38


von MitEtwasErfahrung am 26.08.2011 07:34
Status: Unsterblich (1563 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 58 User(n) bewertet)

>Ältere Erzieherin gekündigt - was tun? HILFE!!
Okay, sie will dort nicht mehr arbeiten, will sich kündigen lassen und dann eine Kündigungsschutzklage einreichen, um sich in den alten Job reinzuklagen, den sie aber nicht mehr ausüben möchte?

Wie wärs damit, sich als erstes mal sofort bei der AfA beraten zu lassen, sich auf Job-Suche zu begeben? So als Einstieg?

Ansonsten soll sie nichts unterschreiben, alles erst einmal mit nach Hause nehmen, überschlafen, gegebenenfalls fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Gibt es denn einen Betriebsrat oder aber eine Personalvertretung? Das wäre die erste Anlaufadresse, die zweite wären dann entweder Gewerkschaft oder aber ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Achtung: wenn die Reduzierung der Arbeitsstunden nicht einvernehmlich zu erzielen ist, dann kann der Arbeitgeber auch eine Änderungskündigung aussprechen. Gegen die müsste sie dann binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht Klage einreichen.

wirdwerden

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von wirdwerden am 26.08.2011 07:57
Status: Tao (10940 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Ältere Erzieherin gekündigt - was tun? HILFE!!
du rührst etliche probleme zusammen, die sich z.t. auch gegenseitig im wege stehen.
es ist richtig, dass kitas (und schulen) nach bestimmten schlüsseln arbeiten, aus denen sich die notwenidige besetzung mit erziehern / lehrkräften ergibt. wenn da ein überhang besteht, stehen (änderungs)kündigungen an. die frage könnte sein, nach welchen kriterien hier verfahren wird. ansonsten sehe ich wenig chancen für ein kündigungsschutzverfahren, auch wenn der betrieb groß genug ist, dass er unter das kschg fällt.
etwas völlig anderes ist, dass deine schwm sich dort nicht wohl fühlt. offenbar kommt jetzt erst durch die änderungskündigung resp. durch den neuen vertrag der druck auf, dass sie sich selbst die frage nach dem verbleib stellt.
etwas drittes: wieviel geld braucht sie? das einkommen muss sich ja nicht notwendig aus einer einzigen quelle zusammensetzen.
vor allen anderen fragen scheint mir die klärungsbedürftig, was deine schwm wirklich will - keine veränderung geht offenbar am allerwenigsten.

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von blaubär+ am 26.08.2011 08:04
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Ältere Erzieherin gekündigt - was tun? HILFE!!
Hallo!

Vielen Dank für die Antworten.

Sie hat eine Änderungskündigung(Datum: 21.08.11) jetzt erhalten. Diese wurde als Einschreiben zugesandt
(Datum des Postempels:24.08; Zustellung: 25.08. laut Postbote).

Darin steht, dass sie sich gezwungen sehen, den derzeitigen Arbeitsvertrag in der bisherigen Form zum 30.09.11 zu kündigen.
Gemeinsame Gespräche über die Gründe wurden am 14.07 und 28.07 geführt.
Gleichzeitig bieten sie ihr ein Arbeitsverhältnis ab 01.10.2011 mit deutlich geringeren Arbeitsstunden.
Bis zum 20.09.2011 soll sie mitteilen ob sie das neue Arbeitsverhältnis annimmt, ansonsten endet es mit Ablauf der Kündigungsfrist.
quote:
Die wäre?? Darf sie so schnell kündigen? Nach 9 Jahren mit einem Monat Kündigungsfrist?


Der Kindergarten ist als e.V. beim Amtsgericht eingetragen. Soweit ich informiert bin arbeiten noch 4 weitere Erzieherinnen.

Im Arbeitsvertrag steht zu Vertragsdauer, Kündigung:
Zitat:
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Probezeit beträgt 3 Monate.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass eine Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgen kann. Ein betrieblicher Grund läge zu Beispiel vor, wenn vormittags keine bzw. zu wenige Kinder zur Betreuung in die Obhut des Mütterzentrums gegeben würden, wodurch die Stelle der Arbeitnehmerin im Wesentlichen finanziert wird.
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
Zitat Ende

An sich ist es ihr Recht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Sie scheint gemobbt zu werden, denn auf der Homepage des Kindergartens suchen sie 2 Erzieherinnen. Die neuen Bewerbungen sind praktisch fertig und Möglichkeiten in der Umgebung gibts genug. Hab schon 20 Anzeigen gesammelt.

Wie dem auch sei, hilfreich wäre es, für den Fall dass es doch nicht so schnell klappt mit der neuen Arbeit, eine Sperre durch das Arbeitsamt zu vermeiden. Und ich weiss nicht wie es kommt wenn auf der Kündigung das Angebot zur Weiterbeschäftigung draufsteht.

Wie geht man da am besten vor?
Vielen Dank.
Gruß


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-- Editiert docinho am 26.08.2011 22:00


von docinho am 26.08.2011 21:34
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ältere Erzieherin gekündigt - was tun? HILFE!!
Hilf eine Kündigungsschutzklage nicht gegen die Kündigungsfrist von einem Monat?

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von docinho am 27.08.2011 13:23
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ältere Erzieherin gekündigt - was tun? HILFE!!
wenn die Kündigung zu einem falschen termin ausgesprochen wurde, erreichst du mit einer k-schutzklage, dass der termin korrigiert wird, die Kündigung selbst wird damit nicht ungültig.

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von blaubär+ am 27.08.2011 16:38
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 37 User(n) bewertet)


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