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Schwester will bruder sehen

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Schwester will bruder sehen

Guten Tag,

Es geht um folgendes:

Meine Freundin (17) Lebt nun seit einem Jahr nicht mehr zuhause.
Es gab starke Familiäre Problem, Zwischenfälle und auch Übergriffe.
Bis zu einem Zeitpunkt an dem sie es nicht mehr aushielt, und von zuhause abgehauen ist sie lebt nun seit gut einem Jahr in einer art Heim.
Sie hat in regelmäßigen Abständen auch Gespräche mit einer Dame vom Jugendamt.
Jetzt komme ich zu dem eigentlichen Problem ihre Eltern leben in Scheidung sie hat einen älteren Bruder (23)und einen jüngeren (10).
Dem Vater ist es gestattet seinen Sohn (10) regelmäßig zu sehen und ihn auch in den Ferien für einen gewissen Zeitraum bei sich zu haben.
Doch meiner Freundin verweigert die Mutter jegliches Recht ihren Bruder zu sehen...
Sie wollte es dann über das Jugendamt klären das sie ihn doch sehen darf nun vertröstet diese nette Dame sie aber jedes mal das man dies beim nächsten Termin genauer besprechen würde und man sich dann der Sache annehmen würde.
Dies wird bereits seit einem Jahr bei jedem Gespräch wiederholt und nun frage ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt einen Kontakt zwischen den beiden herzustellen.
Sie leidet sehr darunter sie ist sehr oft am weinen und sagt wie sehr sie ihren Bruder vermisst und ich stehe jedesmal daneben sehe wie schlecht es ihr geht und bin einfach so hilflos und machtlos.
Ich will ihr so gerne den Wunsch erfüllen das sie ihn endlich wieder sehen darf nur weiß ich absolut nicht ob ich da überhaupt eine Möglichkeit habe als außenstehender etwas zu bewerkstelligen :-(

Ich würde mich über Ratschläge, Meinungen und Tipps wirklich freuen.

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von Whushu am 20.08.2011 01:00
Status: Frischling (5 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 123 weitere Beiträge zum Thema "sehen".


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>Schwester will bruder sehen
Nun haben wir hier das Problem, dass einerseits auch die Geschwister das Recht haben, sich zu sehen, andererseits die Eltern als Sorgeberechtigte den Umgang ihrer Kinder bestimmen können.

Während bei Kontakten mit Elternteilen, die nicht bei den Kindern leben, grundsätzlich davon ausgegangen wird,dass diese Kontakte dem Kindeswohl dienen, und der Kontakt nur zu unterbinden ist, wenn er dem Kindeswohl schadet, ist es bei Verwandtenkontakten umgekehrt. Da muss nachgewiesen werden, dass der Kontakt dem Kindeswohl dient. Und das wird die Schwester beweisen müssen, dass es für den Bruder gut ist, wenn sie ihn sieht. Ist schwierig.

Wie wärs denn, wenn die Schwester die Zeit beim Vater zu einem "Familientreffen" nutzt?

wirdwerden

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von wirdwerden am 20.08.2011 08:29
Status: Tao (10950 Beiträge)
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