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Unterlassungsklage

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Unterlassungsklage

Hallo,
ich bekam heute einen Brief von einem Rechtsanwalt. Enthalten war eine Unterlassungsklage, aufgrund einer Email, die ich meiner Ex-Freundin schickte. In der Email fragte ich sie, ob sie nicht mal wieder mit mir schlafen wolle. Okay, das war vielleicht nicht richtig, aber kann man daraus direkt eine Unterlassungsklage machen? Ich soll diese unterzeichnen und 240Euro zahlen. Ich hätte kein Problem damit, das zu unterzeichnen, wenn sie sich gestört fühlt, aber die Anwaltgebühren wollte ich eigentlich nicht tragen. Weiß jemand was ich tun sollte? Oder bin ich im Unrecht?

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von kaBoom am 22.07.2011 20:20
Status: Frischling (7 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Beiträge zum Thema "Unterlassungsklage".


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>Unterlassungsklage
quote:
Enthalten war eine Unterlassungsklage

Könnte es nicht eher eine Unterlassungserklärung gewesen sein?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 22.07.2011 23:20
Status: Tao (21209 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Unterlassungsklage
Ich glaueb es handelte sich zunächst um eine Abmahnung.

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von kaBoom am 23.07.2011 00:53
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Unterlassungsklage
Jeder kann jemanden abmahnen wenn er abmahnwürdiges Verhaltenan den Tag legt.

Ich gehe mal davon aus, das die Ex bereits mehrfach Kontaktwünsche abgeleht hat?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 23.07.2011 01:44
Status: Tao (21209 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Unterlassungsklage
Es ist seit einem Jahr die einzige Email die geschrieben wurde. Sonst wurden auch keine Anrufe oder sonstiges getätigt.
Was genau bedeutet denn abmahnwürdiges Verhalten?

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von kaBoom am 23.07.2011 08:27
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Unterlassungsklage
Ja mir ist völlig klar, das es nicht richtig war. Und eigentlich war es auch ehr als Spassmail gedacht. Kann man denn jden Mist abmahnen?
Und was passiert wenn ich nicht unterschreibe? Also wenn sie keine Mails mehr bekommen möchte kann ich gerne das Dokument unterschreiben. Aber die Kosten möchte ich eigentlich nicht tragen. Schließlich handelte es sich um eine einmalige Sache. Ich will sie nicht belästigen oder so und mir war auch nicht klar, wie sehr sie das stört. Daher meine Frage, wird es beim nicht-Unterschreiben sehr wahrscheinlich einen Prozess geben? Wie wahrscheinlich ist eine einstweilige Verfügung?

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von kaBoom am 23.07.2011 16:06
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Unterlassungsklage
Wird sie einen möglichen Prozess in jedem Fall gewinnen?

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von kaBoom am 23.07.2011 18:35
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Unterlassungsklage
Okay nochmal für nicht-Juristen..
Durch was genau hab ich mich strafbar gemacht? Ist es verboten eine solche Email zu schicken?

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von kaBoom am 23.07.2011 18:57
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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