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Pflichten des vorherigen Hauptmieters

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Pflichten des vorherigen Hauptmieters

Folgender Fall:

Der Hauptmieter (H) gibt dem Untermieter (U) einen Monat vor dessen Auszug bescheid, dass H nun ausziehen will. U rückt nun so als Hauptmieter nach. Der Vermieter ist mit der Situation einverstanden. U muss sich nun einen neuen Mitbewohner suchen. Ein neuer Mitbewohner wurde auch gefunden, der allerdings erst zur Mitte des Monats einzieht und somit nur die Hälfte der anteiligen Miete zahlen will.

Kann U von H die anteilige Miete verlangen? Gibt es für einen Hauptmieter gegenüber seinen Untermieter eine Kündigungsfrist?

Vielen Dank

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von matze1982 am 22.07.2011 14:00
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 142 weitere Beiträge zum Thema "Pflichten".


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>Pflichten des vorherigen Hauptmieters
quote:
Der Hauptmieter (H) gibt dem Untermieter (U) einen Monat vor dessen Auszug bescheid, dass H nun ausziehen will.

Vor allem muss H wohl sein Mietverhältnis mit V = Vermieter unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen.
quote:
U rückt nun so als Hauptmieter nach.

wer behauptet das?
quote:
Kann U von H die anteilige Miete verlangen?

vor allem kann V von H die gesamte Miete verlangen!
quote:
Gibt es für einen Hauptmieter gegenüber seinen Untermieter eine Kündigungsfrist?

Gibt es denn einen schriftlichen Vertrag? Dann guckst Du da!

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von nachtmieze am 22.07.2011 14:18
Status: Unsterblich (934 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>Pflichten des vorherigen Hauptmieters
quote:
Der Vermieter ist mit der Situation einverstanden.

Durch einen neuen Mietvertrag zwischen V und U beginnt ein neues Spiel.
In Bezug auf H hat U dann wohl Pech gehabt.



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von dem User forever known as Mortinghale am 22.07.2011 14:23
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 56 User(n) bewertet)

>Pflichten des vorherigen Hauptmieters
quote:
Vor allem muss H wohl sein Mietverhältnis mit V = Vermieter unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen.

Dies ist geschehen. V stimmte der Kündigung zu da U nachrückte und U willigte der Nachrückung zu.

quote:
vor allem kann V von H die gesamte Miete verlangen!

U ist dann schon neuer Hauptmieter und V wendet sich somit an U.

quote:

Gibt es denn einen schriftlichen Vertrag?

Ja, einen Untermietvertrag gibt es. Aber dort wurden nur die Pflichten des Untermieters geregelt und keine Pflichten des Hauptmieters.

Also nochmal meine Frage: Hat H eine gesetzliche Kündigungsfrist.

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von matze1982 am 22.07.2011 14:31
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Pflichten des vorherigen Hauptmieters
quote:
Hat H eine gesetzliche Kündigungsfrist.

Hätte er gehabt, aber durch einen zwischenzeitlichen Abschluß eines einvernehmlichen Änderungsvertrages ist die ja hinfällig geworden.



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von dem User forever known as Mortinghale am 22.07.2011 14:43
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 56 User(n) bewertet)

>Pflichten des vorherigen Hauptmieters
quote:
V stimmte der Kündigung zu da U nachrückte und U willigte der Nachrückung zu

dann ist das auch schriftlich festgehalten?

im übrigen is H ja nen nettes Kerlchen, der gerne mal jemanden über den Tisch zu ziehen versucht!
Scheint nen unsympathischer Zeitgenosse, dieser H. Lass Dich bloss nicht mit so einem ein!

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von nachtmieze am 22.07.2011 14:44
Status: Unsterblich (934 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>Pflichten des vorherigen Hauptmieters
Schade...dann wars das wohl.

quote:
im übrigen is H ja nen nettes Kerlchen, der gerne mal jemanden über den Tisch zu ziehen versucht!
Scheint nen unsympathischer Zeitgenosse, dieser H. Lass Dich bloss nicht mit so einem ein!

Oh wie war!

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von matze1982 am 22.07.2011 14:53
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Pflichten des vorherigen Hauptmieters
Das stimmt zwar alles nicht, nützt Matze aber jetzt auch nichts mehr.



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von dem User forever known as Mortinghale am 22.07.2011 15:30
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 56 User(n) bewertet)

>Pflichten des vorherigen Hauptmieters
quote:
Möchtest du etwa behaupten, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Untermieter und Vermieter besteht, auf das sich eine Kündigungsfrist zwischen Vermieter und Untermieter begründet?

Wovon reden wir denn jetzt eigentlich ?

Du hast doch in Deinem vorigen Beitrag nur von Hauptmieter und Untermieter gesprochen (und Deine diesbezüglichen Ausführungen waren nun mal nicht zutreffend).



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von dem User forever known as Mortinghale am 22.07.2011 19:31
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 56 User(n) bewertet)

>Pflichten des vorherigen Hauptmieters
--- editiert vom Admin


von guest-12325.07.2011 09:26:37 am 22.07.2011 19:39
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Pflichten des vorherigen Hauptmieters
Auch Deine "Fundstelle" behandelt nur das (nicht existente) Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Untermieter, aber nicht das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Untermieter.

Wenn der Mieter den Untermietvertrag nicht kündigt, bleibt dieser bestehen, er hat dann nur Probleme, denselben zu erfüllen.



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von dem User forever known as Mortinghale am 22.07.2011 20:25
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 56 User(n) bewertet)


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