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Der Hauptmieter (H) gibt dem Untermieter (U) einen Monat vor dessen Auszug bescheid, dass H nun ausziehen will.
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U rückt nun so als Hauptmieter nach.
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Kann U von H die anteilige Miete verlangen?
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Gibt es für einen Hauptmieter gegenüber seinen Untermieter eine Kündigungsfrist?
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Der Vermieter ist mit der Situation einverstanden.
quote:Dies ist geschehen. V stimmte der Kündigung zu da U nachrückte und U willigte der Nachrückung zu.
Vor allem muss H wohl sein Mietverhältnis mit V = Vermieter unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen.
quote:U ist dann schon neuer Hauptmieter und V wendet sich somit an U.
vor allem kann V von H die gesamte Miete verlangen!
quote:Ja, einen Untermietvertrag gibt es. Aber dort wurden nur die Pflichten des Untermieters geregelt und keine Pflichten des Hauptmieters.Also nochmal meine Frage: Hat H eine gesetzliche Kündigungsfrist.
Gibt es denn einen schriftlichen Vertrag?
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Hat H eine gesetzliche Kündigungsfrist.
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V stimmte der Kündigung zu da U nachrückte und U willigte der Nachrückung zu
quote:Oh wie war!
im übrigen is H ja nen nettes Kerlchen, der gerne mal jemanden über den Tisch zu ziehen versucht!
Scheint nen unsympathischer Zeitgenosse, dieser H. Lass Dich bloss nicht mit so einem ein!
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Möchtest du etwa behaupten, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Untermieter und Vermieter besteht, auf das sich eine Kündigungsfrist zwischen Vermieter und Untermieter begründet?