ital. staatsangehörigkeit nach scheidung
zuerst mal guten abend und entschuldigung für den etwas längeren beitrag. ich war 15 jahre mit einem italiener verheiratet, bin selber deutsche. die zwei kinder haben beide staatsangehörigkeiten. jetzt fühle ich mich selbst der ital. kultur, tradition etc. weitaus verbundener als der deutschen und hätte gerne die ital. staatsangehörigkeit.
bei der hochzeit hatte ich im konsulat nachgefragt und die telefonische auskunft erhalten, das habe ich dummerweise so geglaubt. jetzt hat sich per zufall rausgestellt, dass diese infor falsch war, da ich aber jetzt in d. geschieden bin, gebe es für mich keine möglichkeit mehr. das ärgert mich sehr. außerdem ist die scheidung in italien noch nicht registriert (weil das mit kosten verbunden ist und wir beide nicht mehr heiraten wollen). hat jemand eine ahnung, ob sich da wirklich nichts mehr machen lässt? leider ist es so, dass man von ital. behörden nur sehr schweirig informationen bekommt. mir wurde mitgeteilt, da gebe es ein gesetz aus dem jahr 2005, aber dieses finde ich nirgends, auch niemanden, der das gesetz kennt. für antworten bin ich dankbar
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von loni1910 am 17.07.2011 20:36
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>ital. staatsangehörigkeit nach scheidung
ok, den tipp mit der einbürgerungsbehörde nehme ich gerne an. ich habe mich ja schon vor mehreren wochen an das ital. innenministerium gewandt, aber noch keine antwort. wer schon jemals infor von ital. behörden wollte, weiß, von was ich rede :-((
und natürlich hatte ich mich aus schriftlich beim konsulat gemeldet, da kriegt man jedesmal was zurück mit der bitte um angabe einer telefonnummer!
dank dir!
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von loni1910 am 18.07.2011 20:20
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