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ital. staatsangehörigkeit nach scheidung

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ital. staatsangehörigkeit nach scheidung

zuerst mal guten abend und entschuldigung für den etwas längeren beitrag. ich war 15 jahre mit einem italiener verheiratet, bin selber deutsche. die zwei kinder haben beide staatsangehörigkeiten. jetzt fühle ich mich selbst der ital. kultur, tradition etc. weitaus verbundener als der deutschen und hätte gerne die ital. staatsangehörigkeit.

bei der hochzeit hatte ich im konsulat nachgefragt und die telefonische auskunft erhalten, das habe ich dummerweise so geglaubt. jetzt hat sich per zufall rausgestellt, dass diese infor falsch war, da ich aber jetzt in d. geschieden bin, gebe es für mich keine möglichkeit mehr. das ärgert mich sehr. außerdem ist die scheidung in italien noch nicht registriert (weil das mit kosten verbunden ist und wir beide nicht mehr heiraten wollen). hat jemand eine ahnung, ob sich da wirklich nichts mehr machen lässt? leider ist es so, dass man von ital. behörden nur sehr schweirig informationen bekommt. mir wurde mitgeteilt, da gebe es ein gesetz aus dem jahr 2005, aber dieses finde ich nirgends, auch niemanden, der das gesetz kennt. für antworten bin ich dankbar

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von loni1910 am 17.07.2011 20:36
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>ital. staatsangehörigkeit nach scheidung
Hi,

mit ital. Staatsangehörigkeitsrecht kennt sich hier vermutlich niemand aus. Allerdings dürften wohl die meisten Staaten verlangen, daß man zunächst längere Zeit dort lebt, bevor man eingebürgert wird - das tun Sie aber offenbar nicht...

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 18.07.2011 01:24
Status: Tao (10827 Beiträge)
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>ital. staatsangehörigkeit nach scheidung
Danke für die tolle Antwort. der ital. Staat verlangt nicht dass man dort auch gelebt hat, nur muss man eine Mindestdauer verheiratet gewesen sein. Das weiß ich und darüber gibt es auch schriftliche Unterlagen.

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von loni1910 am 18.07.2011 07:37
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>ital. staatsangehörigkeit nach scheidung
weiß ich alles. aber das triffts ja nicht, saxonicus! Es geht um die Frage, ob die ital. Staatsangehörigkeit noch erhalten werden kann, nach der Scheidung! Wie gesagt, vom Konsulat kriege ich nur telefonische Auskünfte und da bin ich schon mal reingefallen (wie beschrieben)...

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von loni1910 am 18.07.2011 16:12
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>ital. staatsangehörigkeit nach scheidung
ok, den tipp mit der einbürgerungsbehörde nehme ich gerne an. ich habe mich ja schon vor mehreren wochen an das ital. innenministerium gewandt, aber noch keine antwort. wer schon jemals infor von ital. behörden wollte, weiß, von was ich rede :-((

und natürlich hatte ich mich aus schriftlich beim konsulat gemeldet, da kriegt man jedesmal was zurück mit der bitte um angabe einer telefonnummer!

dank dir!


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von loni1910 am 18.07.2011 20:20
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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