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Wohnungen zusammen mit Bruder vermieten

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Wohnungen zusammen mit Bruder vermieten

Ich möchte zusammen mit meinem Bruder ein Haus mit 2 Wohnungen kaufen und anschließend beide Wohnungen vermieten. Muss dazu eine GbR gegründet werden oder geht es auch ohne. Steuerlich möchten wir beide je 50% der Mieteinnahmen bzw. Renovierungskosten usw. geltent machen.





von Flora2008 am 10.07.2011 15:27
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Wohnungen zusammen mit Bruder vermieten
Steuerlich läuft es ohnehin auf eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte hinaus, d.h., die Gesellschaft gibt für die vermieteten Objekte eine gesonderte Steuererklärung ab und die Einkünfte werden auf die Beteiligten verteilt.
Ein Gesellschaftsvertrag ist im allgemeinen kein Fehler.


von Tom998 am 10.07.2011 16:18
Status: Legende (483 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 15 User(n) bewertet)

>Wohnungen zusammen mit Bruder vermieten
quote:
Ein Gesellschaftsvertrag ist im allgemeinen kein Fehler.

Dem stimme ich zu, aber zwingend erforderlich ist so ein Gesellschaftervertrag nicht.


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" "


von hh am 11.07.2011 10:35
Status: Tao (24152 Beiträge)
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