Kein Fahrzeugbrief

6. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
pi88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Fahrzeugbrief

Mir ist folgendes passiert:
Ich habe ein Auto von einer weitläufigen Bekannten gekauft, mit Kaufvertrag, Fahrzeugschein, aber ohne Fahrzeugbrief. Diesen wollte sie mir innerhalb einer Woche zukommen lassen, da sie das Fahrzeug noch bei der Bank auslösen musste. Jetzt hat sie mir angeblich schon 2x den Fahrzeugbrief per Post zugeschickt, jedoch ist er keinmal bei mir angekommen. Ich warte jetzt schon fast 6 Monate auf den Brief. Das Auto konnte ich entsprechend nicht ummelden.
Wie sind meine Rechte, sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
Vielen Dank für eine Antwort.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

Kann Sie den Versand belegen? EInen Fahrzeugbrief schickt man i.d.R. als Einschreiben mit Rückschein....oder Sie tanzt mit Dir zum Straßenverkehrsamt und füllt einen Wisch aus, indem Sie eidenstattlich versichert, dass der Brief abhanden gekommen ist...

Servus

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#2
 Von 
pi88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Moment ist sie im Ausland und kann sich um nichts kümmern. Außerdem sagt sie, es sei ja schon das zweite Mal, dass sie den Brief wegschickt und er nicht ankommt, ob ich ihn nicht unterschlagen würde. Sie schickte ihn per Einschreiben Einwurf.

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#4
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

quote:
das zweite Mal, dass sie den Brief wegschickt und er nicht ankommt,


Druckt sie die Briefe selbst oder wieso konnte sie den schon 2x verschicken?

quote:
ob ich ihn nicht unterschlagen würde.


Was für ein Interesse einen Fz.-Brief zu "unterschlagen" sollte jemand haben, der ein Auto zulassen möchte?

quote:
Sie schickte ihn per Einschreiben Einwurf.

Dann hat sie sicherlich eine Sendungsnummer und man kann die Zustellung nachvollziehen.

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#5
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

die lebt bestimmt geistig in einer TV Soap...im Ausland und kann sich um nix kümmern,....klar, aber die Kohle hat sie angenommen....der Wagen ist noch auf die Olle angemeldet? Kaufvertrag habt ihr gemacht=? Wenn ja, dann hast Du eigentlich Zeit ohne Ende....sie zahlt ja...;-)

Einwurfeinschreiben ist für den "popo"....Einschreiben mit Rückschein, wo der Empfänger unterschreiben muß, ist hier die Waffe der 1. Wahl...

Der Brief ist 2 mal abhanden gekommen? Sehr komisch....die ganze Sache

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#6
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Wenn der VK gar keinen Brief hat (was er verschleiern will), könnte der Grund dafür sein, dass das Auto geklaut ist. Allerdings wäre dann die Frage, wie (oder ob) der VK es überhaupt auf seinen Namen anmelden konnte...

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#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Oder der Brief ist immer noch bei der Bank.

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"Verschiebe nicht auf morgen, was Du auch übermorgen noch erledigen kannst."

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#8
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Egal, wie Du es nimmst, Du bist zwar Besitzer des Fahrzeuges, jedoch kein Eigentümer. Nur dieser hat den Kfz-Brief.

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#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Du bist zwar Besitzer des Fahrzeuges, jedoch kein Eigentümer. <hr size=1 noshade>


Das kann man so nicht sagen. Der Brief ist für den Eigentumsübergang nicht nötig, § 929 BGB .

Wenn VK Eigentümer war ist es jetzt TE, auch ohne Brief.

War das Auto gestohlen oder unterschlagen kommen die §§ 932 , 935 BGB ins Spiel, dann wäre kein E. übergegangen. Bei Unterschlagung würde der fehlende Brief den gutgl. Erwerb verhindern.

Kommt also darauf an.

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