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Arbeitsrecht ?? Prüfung nach §28P Abs. 1 SGB

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Arbeitsrecht ?? Prüfung nach §28P Abs. 1 SGB

Hallo,

habe eine Frage zum Rechtsgebiet bzw. auch zur Einschaetzung des nachfolgenden Falls.

Ich war Inhaber einer zum Ende des Jahres 2007 verkauften Eisdiele.

Die Abrechnung der Angestellten und nahezu alle anderen sonstigen behoerdlichen Dinge hat mein Steuerberater uebernommen.

Nun hat nach §28p Abs.1 SGB eine Pruefung stattgefunden.
Zeitraum: 2007

Zum 03.05.07 (da hatte die Eisdiele schon knapp 3 Monate geoeffnet gehabt) hat die damalige Landesregierung NRW den Entgelttarifvertrag des Gaststätten und Hotelgewerbes als allgemeingueltig erklaert. Wohl rueckwirkend zum 01.01.07.

Die jetzige Pruefung hat nun festgestellt, dass ich meine Angestellten "untertarif" bezahlt habe.

Die Deutsche Rentenversicherung fordert jetzt fuer 01.01.07 bis 31.10.07 (Saisonende der Eisdiele) Betraege in 5-stelliger EUR-Hoehe.

Fragen dazu:
Allgemein
- um dagegen vorzugehen, ist ein Anwalt mit welchem Rechtsgebiet zu empfehlen (Arbeits- oder Versicherungsrecht)?
- ist eine 5 stellige Summe nicht ein wenig hoch? Wie berechnet sich die Nachforderung (geht aus dem Bescheid nicht konkret vor).

konkret
- ist mein Steuerberater in die Haftung zu nehmen?
- muss ich meinen ehemaligen Angestellten Lohn nachzahlen?
- welche Auswirkungen hat die Feststellung der RV, dass einige als Minijobber gefuehrte Angestellte dadurch in die Gleitzone kaemen?
- kann eine evtl. Nachzahlung noch steuerlich geltend als Betriebsausgaben anrechnen (ok, falsches Forum).

Gibt's entsprechende Urteile in dieser Richtung?
Oder auch von Euch allgemeine Empfehlungen?

Waere nett, wenn ich hier Antworten bekaeme...

Mein Steuerberater war im uebrigen wg. der Nachforderungsgrundlage ziemlich ueberrascht. Auch wenn er mehrere Eisdielen mit aehnlichen Zahlungen vertritt, war dieses Thema (Allgemeingueltigkeit) ziemlich ueberraschend.

Und fuer mich auch. Das Thema Mindestlohn in Hotel- und Gaststaettengewerbe NRW war mir entgangen...

Gruss & DANKE!
Roady



von roady1969 am 22.06.2011 13:27
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Arbeitsrecht ?? Prüfung nach §28P Abs. 1 SGB
Du solltest einen Fachanwalt für Wirtschaftsrecht im weitesten Sinne aufsuchen. Vielleicht mal soviel vorab:

Ob die Rentenvesicherung soviel nachfordern kann, das können wir hier nicht abschätzen. Da muss ein Fachmann mal rechnen. Allerdings kann bei fehlenden Unterlagen auch geschätzt werden. Darüber gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung. So wurde bei einem Friseur mal anhand des Wasserverbrauchs geschätzt, bei einem Unternehmen im Sicherheitsgewerbe anhand der in Rechnung gestellten Arbeitsstunden. Du siehst, es gibt viele Möglichkeiten.

Löhne/Gehälter musst Du nur nachzahlen, wenn die Mitarbeiter das verlangen. Ich bitte eines zu berücksichtigen: Du hast sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberanteile zu zahlen. Dadurch kommen dann in der Kombi mit der Schätzung schnell relativ hohe Summen zusammen.

wirdwerden

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von wirdwerden am 22.06.2011 13:52
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