Hallo zusammen,da ich speziell meine Situation betreffend nichts dergleichen hier gefunden habe habe ich einfach einen neuen Threat eröffnet. Folgende Frage habe ich. Ich habe am 29.04.2011 durch persönliche Übergabe zum 30.05.2011 gekündigt. Wurde von meinem Chef auch quittiert. Am folgenden Sonntag bekam ich dann eine SMS von ihm in der er mich informierte, dass ich mit sofortiger Wirkung frei gestellt sei. Meine mehrfachen Aufforderungen mir das bitte schriftlich (Briefform) mitzuteilen blieben bisher unberücksichtigt. Nun weiss ich nicht, ob die SMS als Beweis gültig ist. Nicht dass die mir nen Strick draus drehen wollen, wenn ich nach Ablauf meines Resturlaubes nicht mehr erscheine. Dieser endet am 16.05. Brauche ich die Freistellung wirklich schriftlich oder reicht die SMS? Habe ihm auch schon mitgeteilt, dass ich andernfalls zur Erfülllung meines Arbeitsvertrages am 17.05. wieder zur Arbeit erscheinen werde. Aber er reagiert einfach nicht...Hoffe auf eine hilfreiche Antwort LG
----------------- ""-- Editiert am 12.05.2011 15:11
Wenn man auf Nummer Sicher gehen will. Am 17.05. zur Arbeit mit Zeugen erscheinen und Arbeitskraft anbieten. Der Chef kann einen dann ja nochmal nach Hause schicken.
die freistellung könnte auch mündlich ausgesprochen werden oder worden sein - meines wissens gibt es da nicht die erfordernis der schriftform. insofern sollte eine sms genügen und du wirst auf schriftform nicht bestehen können. die sms hast du ja wohl nicht gelöscht.
Hier der Original Wortlaut: "Hallo X. Da du ja nicht ans Telefon gehst, schreib ich halt jetzt ne SMS. DU bist ab sofort freigestellt! Deine persönlichen Sachen und Unterlagen schicken wir per Post. Gruß Y."Die Sachen habe ich bereits zurück erhalten. Inwiefern das jetzt widerruflich ist, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist es eindeutig und da ich ja meine Sachen auch zurück habe eher unwiderruflich...
Ist Y der Chef oder ein Mitarbeiter der zu solchen Freistellungen befugt ist?Wenn Sie nachweisen können, dass die Freistellungsmail von diesem befugten Y stammt dann ist das ausreichend.Sie können sicherheitshalber auch zusätzlich ein Einschreiben schicken in dem steht, dass Sie aufgrund der Mail vom ??.??.???? davon ausgehen, dass Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt sind. Sollte diesbezüglich ein Mißverständnis bestehen solle dies der AG bitte unverzüglich korrigieren. Wenn der AG darauf nicht reagiert kann er sich nicht mehr darauf berufen, dass eine Freistellung nie ausgesprochen worden sei.