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Freistellung per SMS gültig

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Freistellung per SMS gültig

Hallo zusammen,

da ich speziell meine Situation betreffend nichts dergleichen hier gefunden habe habe ich einfach einen neuen Threat eröffnet. Folgende Frage habe ich.
Ich habe am 29.04.2011 durch persönliche Übergabe zum 30.05.2011 gekündigt. Wurde von meinem Chef auch quittiert. Am folgenden Sonntag bekam ich dann eine SMS von ihm in der er mich informierte, dass ich mit sofortiger Wirkung frei gestellt sei. Meine mehrfachen Aufforderungen mir das bitte schriftlich (Briefform) mitzuteilen blieben bisher unberücksichtigt. Nun weiss ich nicht, ob die SMS als Beweis gültig ist. Nicht dass die mir nen Strick draus drehen wollen, wenn ich nach Ablauf meines Resturlaubes nicht mehr erscheine. Dieser endet am 16.05. Brauche ich die Freistellung wirklich schriftlich oder reicht die SMS? Habe ihm auch schon mitgeteilt, dass ich andernfalls zur Erfülllung meines Arbeitsvertrages am 17.05. wieder zur Arbeit erscheinen werde. Aber er reagiert einfach nicht...

Hoffe auf eine hilfreiche Antwort

LG

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-- Editiert am 12.05.2011 15:11


von Hitowa am 12.05.2011 15:09
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 437 weitere Beiträge zum Thema "Freistellung".


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>Freistellung per SMS gültig
Wenn man auf Nummer Sicher gehen will. Am 17.05. zur Arbeit mit Zeugen erscheinen und Arbeitskraft anbieten. Der Chef kann einen dann ja nochmal nach Hause schicken.


von Eidechse am 12.05.2011 15:14
Status: Unsterblich (3513 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 69 User(n) bewertet)

>Freistellung per SMS gültig
die freistellung könnte auch mündlich ausgesprochen werden oder worden sein - meines wissens gibt es da nicht die erfordernis der schriftform. insofern sollte eine sms genügen und du wirst auf schriftform nicht bestehen können. die sms hast du ja wohl nicht gelöscht.

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von blaubär+ am 12.05.2011 16:22
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Freistellung per SMS gültig
Eine nicht ganz unwesentliche Frage bleibt dabei offen:
Ist die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich?

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von hamburgerin01 am 12.05.2011 16:40
Status: Tao (11463 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 236 User(n) bewertet)

>Freistellung per SMS gültig
Hier der Original Wortlaut:
"Hallo X. Da du ja nicht ans Telefon gehst, schreib ich halt jetzt ne SMS. DU bist ab sofort freigestellt! Deine persönlichen Sachen und Unterlagen schicken wir per Post.
Gruß Y."

Die Sachen habe ich bereits zurück erhalten.
Inwiefern das jetzt widerruflich ist, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist es eindeutig und da ich ja meine Sachen auch zurück habe eher unwiderruflich...

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von Hitowa am 12.05.2011 17:29
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Freistellung per SMS gültig
Ist Y der Chef oder ein Mitarbeiter der zu solchen Freistellungen befugt ist?

Wenn Sie nachweisen können, dass die Freistellungsmail von diesem befugten Y stammt dann ist das ausreichend.

Sie können sicherheitshalber auch zusätzlich ein Einschreiben schicken in dem steht, dass Sie aufgrund der Mail vom ??.??.???? davon ausgehen, dass Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt sind. Sollte diesbezüglich ein Mißverständnis bestehen solle dies der AG bitte unverzüglich korrigieren.

Wenn der AG darauf nicht reagiert kann er sich nicht mehr darauf berufen, dass eine Freistellung nie ausgesprochen worden sei.

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von Stefan 5 am 12.05.2011 21:49
Status: Unsterblich (3992 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 67 User(n) bewertet)


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