Zugewinn bei eheähnliche Lebensgem. - Hauskauf

12. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
oasis71
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Zugewinn bei eheähnliche Lebensgem. - Hauskauf

Hallo,
kann mir jmd seine Erfahrung mitteilen.
Ich lebe seit geraumer Zeit in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und wir habe ein Kind zusammen. Nun beachtigen wir ein Haus zu kaufen, was aber komplett auf meinem Namen laufen soll (Grundbucheintrag), da ich ja auch der Finanzierer bin.

weiß jmd ob dieses Haus dann automatisch unter den begriff Zugewinn fällt und wenn man sich dann evtl. trennt was dann passiert? Muß dann das Haus geteilt werden oder bleibt es in meinem Besitzt?
Bei einem Objekt was man in die Gemeinschaft bringt bleibt es beim Eigentümer, das habe ich hier schon ein paar mal gelesen, aber wie ist es in meinem Fall daß während des zusammenseins etwas angeschafft wird?

Freu mich über jeden gut gemeinten Rat.

MFG Markus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Hallo Oasis,

eine eheähnliche Gemeinschaft ist keine Ehe.
Also kann es einen Zugewinnausgleich überhaupt nicht geben.

Weshalb bist du der alleinige Finanzierer?
Weil deine Lebensgefährtin zur Zeit aufgrund eures gemeinsamen Kindes gar nicht berufstätig ist
sie nur in Teilzeit arbeitet um die Betreuung des Kindes zu gewährleisten aber mit dem Teilzeitgehalt nichts mitfinanzieren kann
oder weil ihr beide die Betreuung des Kindes gleichmäßig ausübt sie aber bei ihrer Tätigkeit nie genug verdienen wird um ein Haus zu finanzieren?

Grüße
Kleine Hexe


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hi,

wenn deine Partnerin kostenfrei und ohne irgendeine finanzielle oder sonstige (Muskelhypothek...)Beteiligung in deinem Haus wohnt, ist auch kein Ausgleich zu leisten.Ihr seid ja nicht verheiratet.

Sollte sie sich beteiligen, solltet ihr in einem Vertrag eine Ausgleichzahlung regeln oder es als eine Art Mietausgleich festlegen.

Habt ihr über einen evt. Erbfall nachgedacht? Wenn du planst, deine Freundin als Erbin einzusetzen fallen z. B. horrende Erbschaftssteuern an.


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"Viele Grüße mikkian"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oasis71
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

besten Dank für die kurzen und schnellen Antowrten.

Mein Frage wurde dahingehend schon beantwortet daß es keine Zugewinngemeinschaft ist.

Besten Dank für Eure schnelle Unterstützung.


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