Inkasso Forderung nach Umzug

28. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
notsure
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Forderung nach Umzug

Hallo,

ich habe Anfang März 2011 eine Inkasso-Forderung der KRK Inkasso erhalten, die sich auf eine nicht beglichene Artzbehandlung (als Privatpatient) vom Dezember 2008 bezieht.

Hintergrund: Die Rechnungslegung der Arztpraxis erfolgte über 15 Monate nach der Behandlung im März 2010. In der Zwischenzeit bin ich beruflich bedingt umgezogen. Es bestand ein Nachsendeantrag ab Zeitpunkt des Umzuges für 6 Monate, die noch vor Rechnungslegung auslief, d.h. eine Arztrechnung geschweige denn eine Mahnung, wie in der Forderung aufgeführt, habe ich nie erhalten.

Nach Erhalt des Inkasso Schreibens habe ich die Behandlungskosten in Höhe von 38 Euro umgehend überweisen. Alle anderen Forderungen (Auwandskosten Arzt, Mahnkosten, Inkassokosten etc) in Höhe von ca. 110 € habe ich schriftlich abgelehnt, mit Hinweis auf die späte Rechnunslegung durch die ich aufgrund der beschriebenen Umstände nicht von der Forderung erfahren habe.

Nach ca. 3 Wochen bestätigte mit die KRK Inkasso den Eingang der Honorarforderung und forderte mich auf den Restbetrag als Verzugsschaden binnen 2 Wochenfrist zu entrichten, ansonsten würden gerichtliche Schritte fällig.
Auf mein Einschreiben wurde mit keiner Silbe eingegangen.

Ich habe mich auch an meinen früheren Arzt - mit dem ich ein gutes Arzt-Patienten Verhältnis gepflegt habe, gewandt und an ihn appeliert diese Sache zu beenden.

Ich habe bisher keine Rückmeldung erhalten und bin nun am Überlegen ob ich das Ganze eskalieren lassen und mich einer gerichtlichen Verhandlung stellen soll. Bin aber nicht sicher ob ich etwaige Fallstricke übersehen habe.

Wäre schön wenn es hierzu Meinungen oder Erfahrungen gibt.

Danke
--

-- Editiert am 28.04.2011 13:07

-- Editiert am 28.04.2011 21:46

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Es wird keine gerichtliche Klärung geben. Die Rechnung war fällig als Sie dir zuging. Hast du dann bezahlt sind keine weiteren Kosten entstanden.

Über die Auskunftskosten deine Adresse zu finden könnte man aber streiten, es ist sicher eine Nebenpflicht als Vertragpartner Änderungen mitzuteilen. Wobei man die lange Bearbeitung dagegen stellen könnte.

Aber das kommt vermutlich nichts, nur drohende Mahnungen

Uwe

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Forderung ist noch nicht verjährt !
Die späte Rechnungsstellung ist zwar untypisch aber rechtens Wahrscheinlich kann die Gegenseite die Retour der mahnbriefe nschweisen. Also bist Du sehr wahrscheinlich im Verzug
Allerdings sind die Gebühren des ext Inkassobüros sicherlich nicht durchsetzungsfähig ! (Rechtsprechung ist nicht unbedingt Inkassofreundlich)
ICH würde folgende Positionen zweckgebunden begleichen :
Mahngebühr 6 € plus EMA Anfrage 7 € plus 2 € Zinsen
Also 15 € zweckgebunden mit entsprechenden Zusatz im Verwendungszweck des Überweisungsträgers (Adressermittlung/Mahngebühr)
Inkassoladens kommen
Es wäre sinnvoll gegenüber dem Inkasso dann die Rest Forderung schriftlich zurückzuweisen und bezüglich der Inkassogebühren den Klageweg anheimstellen ! Zusätzlich würde ich der Weitergabe Deiner daten gem BDSG sowie der Kontaktaufnahme per Telefon ebenfalls untersagen
Trotzdem werden wahrscheinlich noch 2 oder 3 Drohbriefe kommen
Folgendes maximale Szenario ist wegen Inkassogebühren möglich :
2 oder 3 Briefe vom Inkasso plus evtl Telefoninkasso plus 1 oder 2 Briefe des angeschlossenen Hausanwaltes. In extrem seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt. Diesen fristgem vollumfänglich UND begründungslos widersprechen.Diesen Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Labersack
vermutlich wurde der TE in den retournierten Mahnschreiben (Tenor : Auslauf der 6 Monate) in Verzug gesetzt.
Ich würde sicherheitshalber den durchsetzungsfähigen Teil der Kosten begleichen (EMA Anfrage plus moderate Mahngebühr)


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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

EMA Anfrage 7 € - passt aber nicht, teilweise nehmen die bis 15 Euro. Dazu Porto wäre man schon bei 20 Euro.

Ich hatte wohl überlesen das die Rechnung schon ein Jahr alt ist. Dann würde ich auch mehr zahlen und zwar die Auslagen der Adressermittlung.

Denn ein Inkasso war ja nicht nötig, wenn man keine Rechnung zustellen konnte.

Uwe

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#5
 Von 
notsure
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an beide für's feedback:
Habe folgende Gebühren (ohne Behandlungskosten) erhalten:

Arztseite:
Gläubigerspesen: 20,00 EUR
Verzugszinsen: 4,28 EU
(12,00% bis 09.03.2011)

InkassoFirma:
Inkassokosten: 45,00 EUR
Kosten für dieses Anschreiben: 2,50 EUR
Kontoführungskosten: 2,00 EUR
Ermittlungskosten: 17,85 EUR
19,0 % MwSt. aus 67,35

Dann sollte ich wohl noch der Inkassofirma die Ermittlungskosten+evtl. Kosten für Anschreiben + 19% erstatten.

Besten Dank für Eure Meinungen

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#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
d.h. eine Arztrechnung geschweige denn eine Mahnung, wie in der Forderung aufgeführt, habe ich nie erhalten


Die Rechnung ging an die neue Anschrift oder gab es keine Rechnung - die dir zuging ?

Der Arzt bekommt seine Kosten dich zu finden erstattet. Jedoch kaum "Pauschal Gläubigerspesen: 20,00 EUR", wohl anzunehmen das hier die Meldeauskunft gemeint ist.
Also musst du die erstatten.

Mit der ermittelten Adresse kann er die Rechnung zustellen.

Da gibt es aber noch nicht zu mahnen oder Inkasso-kosten.

Uwe

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#7
 Von 
notsure
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nochmals Danke.

Zur Konkretisierung

quote:

Die Rechnung ging an die neue Anschrift oder gab es keine Rechnung - die dir zuging ?

Der Arzt bekommt seine Kosten dich zu finden erstattet. Jedoch kaum "Pauschal Gläubigerspesen: 20,00 EUR", wohl anzunehmen das hier die Meldeauskunft gemeint ist.
Also musst du die erstatten.



Alles was ich an Rechnung erhalten habe, war die dem Inkasso Schreiben beigefügte Rechnungskopie, die von der Arztpraxis im März 2010 an meine alte Adresse geschickt wurde. Da der Nachsendeantrag nicht mehr bestand, ging diese vermutlich mit "unbekannt verzogen" zurück. Eine "schriftliche Einnerung" wie im Inkassoschreiben angeführt habe ich auch nicht erhalten.

Ich weiss nicht, was die Spesen des Arztes beinhalten.

Die Kosten für die Adressenermittlung findet sich beim Inkassounternehmen wieder.

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#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Da würde ich nicht mehr zahlen.

Die Rechnung ist erst fällig wenn du Sie bekommen hast.
Wenn beim Arzt Kosten für die neue Adresse angefallen sind, ok. Aber hier hat ja erst das Inkasso nach dir gesucht, das hätten die nicht gebraucht wenn das der Arzt gemacht hätte.

Uwe



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#9
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Mit dem 6-monatigen Nachsendeauftrag ist der Patient seiner Verpflichtung nachgekommen.
Die Begleichung der Hauptforderung (unbedingt im Überweisungsträger schreiben: NUR HAUPTFORDERUNG) ohne jegliche Verzugskosten sollte ausreichen.

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#10
 Von 
maggyrecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wie ist die Sache ausgegangen, ich habe nämlich gerade den gleichen Fall mit dem Inkasso KRK.

-- Editiert von maggyrecht123 am 12.10.2017 12:10

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#11
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Hallo Maggy,
genau den gleichen Fall gibt es nicht!

Beschreibe uns doch Deinen Fall genau, damit wir Dir etwas zu sagen können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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