>Kriegsdienstverweigerung Syrien
Normalerweise hat er doch kein Problem, weil er aufgrund der Ehe doch die Aufenthaltserlaubnis eh hat. Wenn die syrische Botschaft irgendwie wegen dem Pass rumzickt, kann das gewisse Schwierigkeiten geben, wo man dann nochmals genauer schauen müsste, was man spezifisch am besten tun kann wegen Ärger bei der Ausländerbehörde. In dem Fall dann nochmals posten.
Selbst wenn er nicht verheiratet wäre, könnte er ja einen Asylantrag auf Abschiebeschutz nach § 60,1-7 wegen Rückkehrgefährdung (Gefahr für Leib und Leben, Gefahr von Folter, Todesstrafe etc.) stellen. Aber da er verheiratet ist, erübrigt sich das und er muss sich ergo auch nicht mit dem Asylbewerberleistungsgesetz herumärgern.
Natürlich muss er sich vom Diktator von Syrien definitiv keinen Kriegsdienst aufzwingen lassen, erst recht nicht, wo er doch bereits hier ist und aufgrund der Heirat mit einer Deutschen hier die Aufenthaltsgenehmigung hat. Also gegen solche Zumutungen kann er sich auf jeden Fall verwahren. Nur fällt dann eben der Syrien-Urlaub aus einsichtigen Gründen flach, denn als Deserteur lässt er sich da wohl besser nicht mehr blicken...könnte sonst etwas ungesund werden (siehe oben) -)
-- Editiert am 05.04.2011 20:44
von Morgause am 05.04.2011 20:30
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