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Kriegsdienstverweigerung Syrien

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Kriegsdienstverweigerung Syrien

Kennt sich jemand mit dem Kriegsdienst in Syrien aus?

Nehmen wir an der Mann hat eine deutsche Staatsbürgerin geheiratet, lebt in Deutschland, hat aber die syrische Staatsbürgerschaft. Im Falle eines Krieges, müsste er dann dort in den Krieg gehen? Und wenn ja, was könnte man tun, damit dies verhindert werden würde?

Danke für die Auskunft!


von ElMonaquillo am 04.04.2011 12:37
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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>Kriegsdienstverweigerung Syrien
Im syrischen Militärrecht bin ich nicht so fit. Vielleicht mal in einem syrischen Forum nachfragen?

Was natürlich sein kann, ist, dass irgendwann die syrische botschaft in Deutschland/das syrische Konsulat die Verlängerung eines syrischen Ausweispapiers verweigert. Und dann könnte es eng werden.

wirdwerden

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von wirdwerden am 04.04.2011 12:57
Status: Tao (10940 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Kriegsdienstverweigerung Syrien
hallo, danke schon mal für die ersten beiträge. aber zählt es denn gar nicht, dass er durch die ehe an deutschland gebunden ist?

und was wäre, wenn der mann die deutsche staatsbürgerschaft hat? dann würde doch die pflicht seinem land gegenüber erlöschen, oder denke ich da falsch?


von ElMonaquillo am 04.04.2011 14:03
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kriegsdienstverweigerung Syrien
Hi,

tja, als deutscher Staatsangehöriger wären Sie natürlich in Syrien nicht wehrpflichtig. Vor der Einbürgerung in D muß Syrien Sie aber erstmal aus der syrischen Staatsbürgerschaft entlassen. Manche Länder verlangen jedoch zuvor die Ableistung des Wehrdienstes - ob Syrien dazugehört, weiß ich allerdings nicht.

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 04.04.2011 14:14
Status: Tao (10827 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Kriegsdienstverweigerung Syrien
http://www.proasyl.info/syrien2.htm

Die Sicherheitsdienste
Die mindestens 16 verschiedenen Sicherheitsdenste arbeiten völlig unabhängig voneinander. Sie sind keiner parlamentarischen oder politischen Kontrolle unterworfen. Sie unterstehen allein der Kontrolle des Staatspräsidenten. Die große Zahl der verschiedenen Dienste läßt daran zweifeln, daß dieser eine tatsächliche Kontrolle überhaupt auch nur ansatzweise leisten könnte - selbst, wenn er wollte.


Die Frage ist, wie lange ein Wehrdienstverweigerer überlebt.

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von meri am 04.04.2011 15:14
Status: Unsterblich (4764 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 298 User(n) bewertet)

>Kriegsdienstverweigerung Syrien
quote:
Vor der Einbürgerung in D muß Syrien Sie aber erstmal aus der syrischen Staatsbürgerschaft entlassen.

Eben nicht, denn Syrien gehört zu den Ländern, die überhaupt nicht entlassen und deren Staatsbürger daher nach § 12 (1) Nr. 2 StAG unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden. Folglich spielt die Wehrdienstfrage in diesem Zusammenhang auch überhaupt keine Rolle.

Bei der Passfrage an sich kommt es letztlich darauf an, ob die Ableistung des Wehrdienstes im Einzelfall für den Betroffenen zumutbar ist. Im Kriegsfalle - und darauf zielte die Ausgangsfrage ja ab - ist dies regelmäßig zu verneinen.

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von DerRaecher am 05.04.2011 13:40
Status: Philosoph (523 Beiträge)
Userwertung:  1,9  von 5 (von 38 User(n) bewertet)

>Kriegsdienstverweigerung Syrien
Ja genau, meine Frage zielt mehr darauf ab, falls in diesem Land Krieg ausbrechen würde und die alle ihre Leute einziehen wollen.

Wegen der Ehe, wollte ich sagen, dass der Mann doch dann an Deutschland gebunden ist, persönlich, weil dort doch seine Frau wohnt... ich dachte das wäre vielleicht ein Grund, um nicht in den Krieg gehen zu müssen.


von ElMonaquillo am 05.04.2011 14:25
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kriegsdienstverweigerung Syrien
Normalerweise hat er doch kein Problem, weil er aufgrund der Ehe doch die Aufenthaltserlaubnis eh hat. Wenn die syrische Botschaft irgendwie wegen dem Pass rumzickt, kann das gewisse Schwierigkeiten geben, wo man dann nochmals genauer schauen müsste, was man spezifisch am besten tun kann wegen Ärger bei der Ausländerbehörde. In dem Fall dann nochmals posten.

Selbst wenn er nicht verheiratet wäre, könnte er ja einen Asylantrag auf Abschiebeschutz nach § 60,1-7 wegen Rückkehrgefährdung (Gefahr für Leib und Leben, Gefahr von Folter, Todesstrafe etc.) stellen. Aber da er verheiratet ist, erübrigt sich das und er muss sich ergo auch nicht mit dem Asylbewerberleistungsgesetz herumärgern.

Natürlich muss er sich vom Diktator von Syrien definitiv keinen Kriegsdienst aufzwingen lassen, erst recht nicht, wo er doch bereits hier ist und aufgrund der Heirat mit einer Deutschen hier die Aufenthaltsgenehmigung hat. Also gegen solche Zumutungen kann er sich auf jeden Fall verwahren. Nur fällt dann eben der Syrien-Urlaub aus einsichtigen Gründen flach, denn als Deserteur lässt er sich da wohl besser nicht mehr blicken...könnte sonst etwas ungesund werden (siehe oben) -)

-- Editiert am 05.04.2011 20:44


von Morgause am 05.04.2011 20:30
Status: Unsterblich (1312 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 123 User(n) bewertet)

>Kriegsdienstverweigerung Syrien
da liegt auch schon der haken, wenn die ganze familie sonst in syrien ist, und man dann nie wieder dort hin kann...das ist schon hart, aber ok, das muss man dann abwägen...

vielen danke für die kommentare!


von ElMonaquillo am 05.04.2011 20:53
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kriegsdienstverweigerung Syrien
Könnte er Familie und Freunde von dort nicht auch in einem Drittland in der Nähe treffen? Muss ja wohl nicht direkt vor Ort in Syrien sein, wenn es da politisch und so immer noch so heftig ist.

Nach Deutschland einladen kann er nur jemanden, wenn er genug verdient (deutlich über dem Selbstbehalt), damit der dt. Staat nicht befürchten muss, auf was sitzen zu bleiben. Dabei muss er dann auch eine Incoming-Versicherung, also eine Krankenversicherung für die Gäste für den Aufenthalt hier, abschließen. Die gibt's z.B. beim ADAC.

-- Editiert am 05.04.2011 21:04


von Morgause am 05.04.2011 21:02
Status: Unsterblich (1312 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 123 User(n) bewertet)


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