Unterhalt direkt an das Kind auszahlen?

28. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Samuel48
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt direkt an das Kind auszahlen?

Hallo,

vor einigen Monaten hatte ich mich schon einmal mit einem Problem an die hiesige gemeinde hier gewandt und gute Ratschläge erhalten.

Nun möchte ich erenut eine Frage stellen:

Meine Tochter wird im kommenden August nun volljährig. Die Kindesmutter hat letzten August über eine Beistandschaft des Jugendamtes versucht, den Unterhalt noch mal "flux" auf meine aktuellen Einkommensverhältnisse anpassen zu lassen. Habe damit keine Probleme.

Da ich nun fast seit einem Jahr einen guten Kontakt zu meiner Tochter pflege, stellte sich mir die Frage, ob ich nun den Unterhalt direkt an meiner Tochter schon auszahlen kann. Bisher wurde jener an die Anwältin der Kindesmutter gezahlt. Von meiner Tochter wurde mir aber stets zu getragen, das sie von dem geld nichts hatte, da die Kindesmutter lieber davon neue Fliesen im Badezimmer und andere Renovierungen innerhalb der Wohnung davon bezahlte.

Wenn meine Tochter nun den Wunsch äußern würde, das ich ihr jetzt schon den Unterhalt direkt an sie entrichte, anstatt an die Kindesmutter, ist das möglich? Wären ja nur noch 4 Monate bis zur volljährigkeit.

Die Kindesmutter hatte mit übrigends vor einer Woche von Ihrer Anwältin mitteilen lassen, das sie Hausfrau wäre und über ekinerlei Einkünfte als verheiratete Ehefrau verfüge und ich daher meine Auskunftsanfrage im August mir ersparen könnte.

Wie würdet Ihr vorgehen?

- Kann ich den zu schuldenen Unterhalt jetzt schon meiner Tochter direkt auf Ihr Bankkonto überweisen, ohne das die Kindesmutter noch etwas dagegen unternehmen kann?

- In wie weit ist die Kindesmutter von der Auskunftspflicht tatsächlich befreit als verheiratete Hausfrau ohne Einkommen? Welche Nachweise muss Sie erbringen? Wenn Sei kein Einkommen erzielt, bin ich mal wieder weiterhin wie die letzten 18 Jahr die goldene "Melk-Kuh"?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo,

quote:
- Kann ich den zu schuldenen Unterhalt jetzt schon meiner Tochter direkt auf Ihr Bankkonto überweisen, ohne das die Kindesmutter noch etwas dagegen unternehmen kann?

nein! Töchterchen wird warten müssen, bis sie Volljährig ist.

quote:
Von meiner Tochter wurde mir aber stets zu getragen, das sie von dem geld nichts hatte, da die Kindesmutter lieber davon neue Fliesen im Badezimmer und andere Renovierungen innerhalb der Wohnung davon bezahlte.

Benutzt Töchterchen nicht das Bad? Hat es die letzten 17 Jahre woanders geduscht? Hat es denn kein Zimmer? Bekommt nichts zum Anziehen und das Essen bekommt Töchterchen von der Tafel?
Soviel zu:
quote:
das sie von dem geld nichts hatte


Ihr solltet darüber mal nachdenken!
gaestin

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Kann ich den zu schuldenen Unterhalt jetzt schon meiner Tochter direkt auf Ihr Bankkonto überweisen, ohne das die Kindesmutter noch etwas dagegen unternehmen kann?


Nein. Bis zu Volljährigkeit geht der Unterhalt zu Händen des betreuenden Elternteils.
Die Mutter könnte dir den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen...

quote:
Von meiner Tochter wurde mir aber stets zu getragen, das sie von dem geld nichts hatte,


Und womit wurde ihr Lebensunterhalt bestritten?

Was macht die Tochter ab Volljährigkeit?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Samuel48
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Nun, da habe ich mich mit der Aussage falsch ausgedrückt. Natürlich hat Sie essen bekommen, was die Anziehsachen betrifft, sieht es da sehr mager aus. Taschengeld gleich null. Nimmt sie einen fereinjob an, kassiert die Kindesmutter beim Chef persönlich ab und die Tochter bekommt eine 10 Euro Preepaid Guthabenkarte fürs Handy und der Rest des Geldes vom Ferienjobs verschwindet in Diskotheken besuche der Mutter am Wochenende.

Die Kindesmutter ist kürzlich umgezogen in einer 4-ZKBB Wohnung. Die Tochter bekam ihr Zimmer im KELLER des Mietshauses. Der Freund meiner Tochter hatte Fotos davon gemacht und mir zu kommen lassen, da ich es anfänglich für einen schlechten Witz hielt. Die Mutter ist Anfang dieses Jahres in die nue Wohnung gezogen und hatte sich gegenüber der Tochter insoweit geäußert, das der "alte" vor Volljährigkeit noch "bestmöglichst gemolken" wird, damit neue Fliesen in das badezimmer kommen können, da ihr die aktuellen nicht gefallen. Über die Anwältin wurde ich angefragt, ich ich nicht 2.700 Euro für den Führerschein der Tochter sponsern möchte. Mit dem hintergrundwissen der geplanten Modernisierungsmassnamen einer Mietswohnung habe ich dei Anfrage abschlägig behandelt, da ich mir sehr gut vorstellen konnte, wohin das Geld fließen sollte. Ein Angebot meinerseits, mir die Rechnung der Fahrschule zwecks begleichung zu kommen zu lassen, wurde von der Kindesmutter abgelehnt.

Meine Tochter trat sogar letztes Jahr an mich heran und bat mich um Beantragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für Sie bei Gericht. Problemtaik dabei war dabei nur, das wir uns erst vor 1 1/2 Jahren das erste mal heimlich kennengelernt haben über das Internet, da die Kindesmutter alle besuchkontakte kategorisch torpediert hatte. Es bestand bis dahin keinerlei Vater/Tochter Beziehung und ich hätte da sehr schlechte Karten vor Gericht gehabt.

Mit der Tochter bin ich verblieben, dass Sie sich erst im August halt zur Fahrschule anmelden kann und ich die Kosten dafür übernehme, ohne diese mit dem laufenden Unterhalt zu verrechenen.

Man könnte das schon einen überzogenen Bericht meinerseits nennen, nur mir ist das lachen schon lange mit der Kindesmutter vergangen.

Die Kindesmutter ist mittlerweile das dritte mal verheiratet und hat einen 11-Jährigen Sohn. Der jetzige Ehemann geht arbeiten, die Kindesmutter (wie sie es schon ihr ganzes Leben so hält) hingegen nicht.

-- Editiert am 28.03.2011 19:10

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Auweia, Samuel,

liest sich nicht gut.
Ein kleiner Trost: Deine Tochter wird in 5 Monaten volljährig.

quote:
Nimmt sie einen fereinjob an, kassiert die Kindesmutter beim Chef persönlich ab


Und das lässt sich deine Tochter gefallen? Der Chef spielt da mit??

Das Mädel geht noch zur Schule?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Samuel,

ich kann dir nur raten, dich nicht in väterlicher Euphorie vor den Karren der Tochter spannen zu lassen. Es erschließt sich mir z. B. nicht, dass ein junger Mensch einen Ferienjob annimmt, wenn kaum was dabei rausspringt. Und es gibt keine gesetzlich Verpflichtung, Taschengeld zu zahlen (wobei ich das auch absolut Panne finde, wie sollen die Kids sonst lernen, mit Geld umzugehen, aber das Thema hatten wir mit unserer KM auch...). Was heißt "gleich null", kriegt sie oder nicht?

Ich denke, du solltest einmal sensibel schauen, ob du hier nicht für eine Mutter-Tochter-Auseinandersetzung "missbraucht" wirst. Es gibt durchaus Kinder, die dazu neigen, die Wahrheit etwas zu verdrehen, um ihre Ziele zu erreichen. Je weniger die Eltern kommunizieren, um so eher gelingt es.

Wenn es der Tochter bei Mama sooo schlecht geht, dann wäre es ein leichtes, dass sie mit Volljährigkeit auszieht und sich selbstständig macht. Und da hätte es auch mit 17 schon Wege gegeben. Die aber natürlich unbequem sind...

Versteh mich nicht falsch, es kann auch alles so sein, wie die Tochter das schildert und dass es Menschen gibt, die so agieren, wie hier von der Mutter dargestellt, steht außer Zweifel.

Ansonsten: Der Unterhalt ist bis zur Volljährigkeit an die KM zu zahlen. Sollte ein Titel über die Volljährigkeit hinaus bestehen, ist dieser durch die Tochter herauszugeben. Sollte die Tochter in allgemeiner Schulausbildung sein, ist sie priveligiert und auch die Mutter kann sich nicht generell auf ihrer Ehefrau-Rolle ausruhen. Evt. geht über Taschengeld vom Ehemann was, das sie dann für den Unterhalt einzusetzen hat.

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn die Tochter Volljährig ist, der Titel nicht herausgerückt wird und der Vater freiwillig weiterhin den Unterhalt zahlt, kann mindestens einmal vollstreckt werden

quote:
Wenn es der Tochter bei Mama sooo schlecht geht, dann wäre es ein leichtes, dass sie mit Volljährigkeit auszieht und sich selbstständig macht.



..sofern sie sich eine eigene Bleibe leiste kann. Ansonsten gilt wie für alle unter 25-jährigen: Nur mit Genehmigung des Steuerzahlers, vertreten durch die entsprechende Institution.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12329.03.2011 14:29:36
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
so dass auch nicht vollstreckt werden kann.




Eiloser, wer sollte denn die Vollstreckung verhindern?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo meri,

Zitat (von "meri"):
quote: so dass auch nicht vollstreckt werden kann.


Eiloser, wer sollte denn die Vollstreckung verhindern?

Ist doch immer wieder trollig. :grins:

Es gibt die lustigsten Nicknamen, aber hier heißt man consejero und el consejero oder St. Nikolaus oder St. Florian.

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn 'el'weg ist, sind auch die huevos weg. :grins:



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Jetzt sin die huevos wech ... *breites grins*

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Samuel48
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Sollte die Tochter in allgemeiner Schulausbildung sein, ist sie priveligiert ...

Was versteht man jetzt exakt unter allgeminer Schulbildung? Sie besucht nun die 10. Klasse und möchte ab August ein Berufsvorschuljahr besuchen, da Sie noch keine konkreten Vorstellungen hat, was Sie beruflich machen möchte. Ferner möchte Sie auch einen "Schüler - Bafög" antrag stellen und benötigt im kommenden August erneut meine Einkommensunterlagen. Gehört dieses Berufsvorschuljahr noch zur allgemeinen Schulbildung?

Wie läuft das mit diesem "Schüler - Bafög"? Zählt das Bafög bei Bewilligung zu Ihrem Einkommen oder kann Sie den zusätzlich zum Regelunterhalt von mir beziehen?

-- Editiert am 29.03.2011 14:45

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Samuel,

wohnt Tochter bei der KM oder hat Tochter eine eigene Wohnung?
Gib mal in die Suchmaschine Schüler Bafög ein.

Gruß Pit Hegau

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""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12330.03.2011 09:53:02
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Samuel48
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Tochter wohnt bei der KM. Ich hatte nach Schüler-Bafög geooglelt, da mir bisher nur das normale Bafög bekannt war, nur erschließt sich für mich gerade nicht der Sinn.

Einerseits wird noch mal schnell der Unterhalt vor Volljährigkeit angepasst und dann möchte Sie oder Tochter Bafög beantragen.

Mein Unterhaltstitel ist (dank der damlaligen Ratschläge der Community) befristet und läuft Ende Juli d.J. aus. Danach muss mir wohl meine Tochter Auskünfte erteilen über das Einkommen der Mutter, damit der neue Unterhalt berechnet werden kann. Nun soll noch Bafög beantragt werden.

Soll hier einmal Unterhalt vom KV (also mir) und zusätzlich Schüler Bafög bezogen werden?

Wenn ja, zählt das Bafög dann nicht zum Einkommen des Kindes (wie z.B. das Kindergeld), was sich wiederum schmälernd in der Unterhaltspflicht der Kindeseltern sich auswirkt.

Oder verstehe ich da etwas falsch?

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

.

-- Editiert am 29.03.2011 17:43

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sie besucht nun die 10. Klasse und möchte ab August ein Berufsvorschuljahr besuchen,


Ein Berufsvorschuljahr fällt nicht mehr unter allgemeinbildend.
Somit endet auch die Privilegierung.

quote:
Ferner möchte Sie auch einen "Schüler - Bafög" antrag stellen


Sie *möchte* nicht nur, sie MUSS.

quote:
Zählt das Bafög bei Bewilligung zu Ihrem Einkommen oder kann Sie den zusätzlich zum Regelunterhalt von mir beziehen?


Bafög wird voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

quote:
Danach muss mir wohl meine Tochter Auskünfte erteilen über das Einkommen der Mutter, damit der neue Unterhalt berechnet werden kann. Nun soll noch Bafög beantragt werden.


Deine Tochter muss auch über ihr eigenes Einkommen Auskunft erteilen. Und zur Unterhaltsberechnung muss der Bafög-Bescheid vorliegen.

Grüßle





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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

:banana:


Die huevos sind wech, kommen aber als El Cheffe wieder! :grins:

Scheinbar ersetzt das El das St.

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Der Forentroll hat jedenfalls von Spanisch keine Ahnung. Hätte er vielleicht gerne. Hat er aber nicht. *breites grins*

Im Spanischen gibt es nämlich keine Verdoppelung des "f". Außerdem wird "ch" wie "tsch" ausgesprochen, wie z.B. in Chiquita ...

"Der Chef" heißt im Spanischen also "el jefe".

Na ... ist aber eigentlich vollkommen egal! Weil "El Cheffe" ja eh gleich wieder dahin zurückkehrt wo er hergekommen ist ... und da möchte ich jedenfalls nicht gar so gerne sein ... *sehr breites grins*

Bin schon wieder weg! *sehr breites grins*

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12330.03.2011 09:53:02
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Offtopic

Guten Morgen, heute namentlich el heroe,

also langsam wird der Wechsel Deiner Usernamen peinlich.

Wenn Du soviel klüger wärst als andere, würdest Du Dich sachlich und fachlich äußern und hättest dann keinen Grund ständig aus dem Forum zu fliegen,so unterstreichst Du nur Deine geistige Inkompetenz.

By the way

Helfen tust Du den hier Fragenden nicht ansatzweise.

Ontopic

Guten Morgen,

ich möchte Loddar nur ungerne zum Teil widersprechen.

Ob die Priviligierung tatsächlich endet ist abhängig von der Schule.

Wenn mit dem Besuch der Schule ein nächsthöherer Abschluss erzielt werden kann und die Berufliche Seite eher ein Beiwerk ist, gilt die Priviligierung weiterhin.

Kannst Du ggf. einen Link der Schule und des entsprechenden Bildungsgangs hier einsetzen?

-----------------
"Liebe Grüße"

-- Editiert am 30.03.2011 07:59

-- Editiert am 30.03.2011 07:59

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