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Abmahnung durch Streik der Straßenbahn

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Abmahnung durch Streik der Straßenbahn

Angenommen:
Arbeitgeber ist auf Nahverkehrsmittel angewiesen.
Hat kein Kfz, kein Führerschein.
AG kommt nun auf Grund der Streiks nicht zur Arbeit.
Ist eine Abmahnung bzw. Lohnkürzung erlaubt?
Vorgabe: Vom Bahnhof fahren keine Züge, keine Busse zum Arbeitsplatz.
Danke für Eure Meinung


von Dunkelklang am 11.03.2011 07:00
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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