Verfahren eingestellt?????????

24. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Paloma
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Verfahren eingestellt?????????

Hallo,
ich (18 J., w.) hatte am schon mal geschrieben, weil ich einen Ladendiebstahl im Wert von 49,60 € begangen habe.
Damals im Büro des Kaufhausdetektivs habe ich einen Wisch (von der Polizei glaube ich) unterschrieben. Dass ich eben die Tat zugebe und der Rest war formal.
Dann später kam ein Schreiben von den Anwälten des Kaufhauses zusammen mit so einem Überweisungsträger mit der Anweisung, dass ich einen Betrag bis zu einem Datum überweisen soll. Das habe ich gemacht.
Als nächstes kam ein Schreiben von der Polizei. Es waren zwei Seiten. Die erste waren nur Formalitäten wie Adresse usw. Auf der zweiten Seite stand, das mit meinem Einverständnis das Verfahren eingestellt wird. Ich habe unterschrieben und alles wieder an die Polizei zurückgeschickt.
Was ich nicht verstehe ist, dass jetzt ein Schreiben vom Jugendamt kam. Ich muss nächste Woche dorthin, weil gegen mich ein Strafverfahren läuft und "die Staatsanwaltschaft das Jugendamt mit der Erstattung eines ausführlichen Ermittlungsberichtes beauftragt hat." Also ist das ja die Jugendgerichtshilfe.

Wenn aber das Verfahren angeblich eingestellt wurde, wieso bekomme ich denn jetzt so etwas geschickt?

Ich habe hier gelesen, dass bei verhältnismäßig geringem Warenwert wie bei mir das Verfahren meistens eingestellt wird.

Ich dachte, ich hätte nun alles durchgestanden und ich habe ziemliche Angst, weil es mir sehr peinlich ist. Meine Eltern wissen Bescheid, aber ich kann nicht jeden Tag mit der Angst leben, dass wieder irgendetwas von der Polizei oder dem Jugendamt im Briefkasten liegt.

Danke schonmal im Vorraus.
Paloma



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"Paloma"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)



Das Jugendamt wird vor der
Einstellung durch die StA
gehört. Das ist normal.

Die Polizei stellt niemals ein
Verfahren ein, entweder die
StA oder das Gericht.

Sag dem Mann vom JA wie Du
es hier geschrieben hast und
fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paloma
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, das hat mir wirklich sehr geholfen.

Also habe ich demnach weiter nichts mehr zu erwarten, als dass ich zum Jugendamt muss? Keine Strafe oder so?

-----------------
"Paloma"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

wie beschrieben, ist das Verfahren bisher noch nicht eingestellt. Eine Garantie kann Dir hier auch keiner geben, zumal eine Schadenssumme von 49,60 hart an der Grenze ist. Sagen wir mal, es könnte eingestellt werden. Im Falle der Nichteinstellung droht Dir auch nichts Schlimmeres als einige Sozialstunden.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Erst lesen, dann unterschreiben!
Der "Wisch" im Kaufhaus war vom Kaufhaus, nicht von der Polizei.
Im Anhörungsbogen der Polizei wurde gefragt, ob du mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden bist, da stand nirgends, dass das Verfahren eingestellt wird.
Verfahren nach dem Jugendstrafrecht werden nie "einfach eingestellt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Natürlich werden sie das. Es sei denn, man versteht die formularmäßige Belehrung bei einer Einstellung gem. § 45 I JGG als erzieherische Maßnahme, durch die sich jemand beeindrucken lässt.
Und vor einer Einstellung hört die StA das Jugendamt nicht an. Sie kann, aber sie muss nicht. Und sie macht es nicht, weil das das Verfahren in die Länge zieht und kein StA gern viele offene Verfahren hat. Allerdings erhält die JGH fast immer einen Berichtsauftrag, wenn Anklage erhoben werden soll.

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