Hallo, ich habe einen Brief vom Amtsgericht bekommen, der da lautet:
Sehr geehrte ......
in der Familiensache ..../....
hat die Richterin ......folgende Verfügung getroffen:
Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen wird bestimmt auf............
Kann mir bitte jemand von euch sagen, ob das die normale Vorladung für meine Scheidung ist und das der normale Wortlaut einer solchen Vorladung?
Ich habe schon den Eindruck, ich bin doof, aber ich weiß nicht was Folgesache u.a. bedeutet.
Bitte um Antworten.
Liebe Grüße, Cornetta
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Termin zur mündlichen.....
8. März 2011
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Frage vom 8. März 2011 | 14:08
Von
Status: Beginner (83 Beiträge, 7x hilfreich)
Termin zur mündlichen.....
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#1
Antwort vom 8. März 2011 | 14:11
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
Folgesachen sind nachzulesen in § 137 FamFG
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#2
Antwort vom 8. März 2011 | 14:15
Von
Status: Unbeschreiblich (38391 Beiträge, 13990x hilfreich)
Was soll an dieser Ladung so aussergewöhnlich sein?
wirdwerden
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#3
Antwort vom 8. März 2011 | 14:27
Von
Status: Beginner (83 Beiträge, 7x hilfreich)
Danke meri, dein Link hat mir sehr geholfen!
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-- Editiert am 08.03.2011 14:36
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