Hallo!
Nach erfolgreichem Gespräch werde ich vor dem 14.03 kündigen um zum 15.04.2011 eine neue Stelle anzutreten.
Bei meinem jetztigen Arbeitsvertrag steht ein kurzer Absatz zum Urlaubsgeld..
"Der MA erhält jährlich ein zusätzlich zu zahlendes Urlaubsgeld von 68% eines Monatsgehaltes"
Ein Zeitpunkt oder sonstige Bedingungen sind nicht formuliert.
Besitze ich einen Anpruch auf das Urlaubsgeld, wenn ja welchen (voll, anteilig)?
Danke und Gruß
Jan
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Urlaubsgeld trotz Kündigung?
6. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 6. März 2011 | 20:57
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsgeld trotz Kündigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. März 2011 | 20:59
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Gibt es einen Tarifvertrag, auf den im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird?
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#2
Antwort vom 7. März 2011 | 01:55
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
nein...kein Tarifvertrag...
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#3
Antwort vom 7. März 2011 | 07:55
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
wenn hier keine weitere Vereinbarung getroffen wurde, wäre das Urlaubsgeld aufgrund der genommen Urlaubstage zu errechnen. Das Urlaubsgeld ist eine zweckgebundene Zahlung! Kein Urlaub - kein Geld!
#4
Antwort vom 7. März 2011 | 09:50
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Super! Dann werde ich beim Gespräch einfach mal das Urlaubsgeld einfordern für die bis zur KÜndigungen genommenen Tage :-)
Danke
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