Einbau von Ablesegeräten für Heizung
Hallo,
wir möchten in eine DHH ziehen in der unterm Dach noch eine kleine Einliegerwohnung ist. Bisher wurde diese DHH von einer Familie bewohnt. Jetzt zieht die inzwischen verwitwete Mieterin aus der großen Wohnung in die Einliegerwohnung und wir würden in die große Wohnung ziehen. Unser Problem ist, dass an den Heizungen keine Ablese geräte sind, weil die Familie ihr Heizöl selbst eingekauft und auch selbst bezahlt hat. Wenn wir jetzt einziehen müssen die Kosten fürs Heizöl aufgeteilt werden. Müssen hierzu Ablesegeräte an die Heizung und ein Warmwasserzähler vom Vermieter installiert werden oder reicht es aus im Mietvertrag die Aufteilung, z.B. 2/3 der Kosten fürs Heizöl (das ja nach wie vor von den Mietern gekauft wird) nach qm und 1/3 der Kosten nach Personenzahl, zu regeln?
Angeblich soll ja nach der neuen Wärmeschutzverordnung diese Regelung nicht mehr möglich sein.
von PitsFranz am 21.10.2004 11:35
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden