366.323
Registrierte
Nutzer

Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

877 Aufrufe

Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?

Liebe Ratgeber,
meine Mutter ist Gesellschafterin einer GmbH. Der Geschäftsführer dieser GmbH hat eine zweite GmbH gegründet und hohe Rechnungen der ersten GmbH in Rechnung gestellt und sich als Gehalt ausgezahlt. Eine Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter der ersten GmbH erfolgte nicht!
Gegen den Geschäftsführer ist meine Mutter nun vorgegangen und hat von ihrem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit eine Rechnung von 13 000 ,- € erhalten.
Kann Sie die Rechnung der GmbH in Rechnung stellen, da sie die Interessen der GmbH vertritt oder handelt sie hier als Privatperson und muss die Rechnung selber zahlen?
Vielen Dank und Gruß
2penman

-----------------
" "


von 2penman am 28.02.2011 20:38
Status: Senior (115 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 670 weitere Beiträge zum Thema "Anwaltskosten".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?
--- editiert vom Admin


von guest-12301.03.2011 16:06:33 am 01.03.2011 15:10
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?
quote:
Gegen den Geschäftsführer ist meine Mutter nun vorgegangen

Heißt was genau? Gerichtlich? Außergerichtlich?

quote:
Kann Sie die Rechnung der GmbH in Rechnung stellen

Zu wenig Informationen. S.o. Abrechnung nach RVG oder Honorarvereinbarung?

quote:
da sie die Interessen der GmbH vertritt

Kann man so nicht sagen. Darf sie im Namen der Gesellschaft überhaupt alleinvertretungsbefugt auftreten?

quote:
eine Rechnung von 13 000 ,- €

So wichtige Sachen wie "wer zahlt das dann" hätte man doch dem Anwalt auch mal stellen können, wenn er schon so viel an der Sache verdient.

Ich meine, ich erteile doch als Firmengesellschafter keinen Auftrag über 13 Mille, wenn ich dafür nachher persönlich einstehen muß. Da denkt man doch vorher drüber nach.

-----------------
""


von Snoop Pooper Scoop am 01.03.2011 18:35
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?
Vielen Dank für die Antworten.

Von den insgesamt 5 Gesellschaftern haben 2 Gesellschafter ihre Anteile an die beiden Geschäftsführer verkauft. Zu dieser Gesellschafterversammlung war meine Mutter nicht eingeladen worden! Da sie ein Vorkaufsrecht hat, ist sie gegen den Verkauf gerichtlich vorgegangen und hat Recht bekommen!

Jetzt geht sie noch gegen den einen Geschäftsführer vor, da er eine 2te GmbH gegründet hat.

Insofern ist nur sie geschädigt worden und hat deshalb auch keinen Auftrag der anderen Gesellschafter gehabt.

Der RA hat nach Aufwand abgerechnet. Stundenlohn 500,- €. Meine Mutter hat vorher nicht gefragt, wie hoch sein Honorar ausfallen wird.

Danke

2penamn

-----------------
" "

-- Editiert am 01.03.2011 20:45


von 2penman am 01.03.2011 20:42
Status: Senior (115 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?
quote:
Meine Mutter hat vorher nicht gefragt, wie hoch sein Honorar ausfallen wird.

Bei dem Stundenlohn kann man sich ja ausrechnen, daß es in jedem Fall teuer wird, wenn man auf den Kosten sitzen bleibt.
Außer man hat so viel Geld, daß 13 Mille einen nicht jucken und es nur ums Prinzip geht.

quote:
Da sie ein Vorkaufsrecht hat, ist sie gegen den Verkauf gerichtlich vorgegangen und hat Recht bekommen!

Dann ist sie in der Sache ja offenbar im eigenen Namen vorgegangen und kann ihre Kosten nur von der unterlegenen Gegenseite einfordern.

quote:
Jetzt geht sie noch gegen den einen Geschäftsführer vor, da er eine 2te GmbH gegründet hat.

Welches "standing" hat sie denn da, d.h. in wiefern wird sie da geschädigt? Oder wird eher die GmbH geschädigt? Und wieso geht diese dann nicht dagegen vor?

quote:
hat deshalb auch keinen Auftrag der anderen Gesellschafter gehabt

Dann bleibt sie wohl auf dem sitzen, was ihr die unterlegene Gegenseite nicht erstatten muß oder kann.

Aber wie ich schon schrieb: bei 500 EUR/Std. könnte sie ja auch mal ihren Anwalt fragen, ob die GmbH das übernehmen muß. Oder spart sie jetzt am falschen Ende und fragt jetzt nur noch in kostenlosen Foren?

-----------------
""


von Snoop Pooper Scoop am 02.03.2011 17:58
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?
vielen Dank!

Sie kann natürlich den RA fragen.

Sie wird durch die zweite GmbH geschädigt, weil die erste GmbH bisher keine Gewinne ausgeschüttet hat, sondern Honorare in Höhe von ca. 100 000 € an die zweite GmbH gezahlt hat. Die zweite GmbH hat den gleichen Geschäftszweck und dient nur als angeblicher Subunternehmer zur Abführung der Gewinne der ersten GmbH. Der zweite Geschäftsführer der ersten GmbH ist nicht an der zweiten GmbH beteiligt und wurde mit einer Gehalterhöhung quasi ruhig gestellt.
Die Gehaltserhöhung wurde ebenfalls auf der Gesellschfterversammlung beschlossen, zu der meine Mutter nicht geladen war.

2penman


-----------------
" "


von 2penman am 02.03.2011 18:56
Status: Senior (115 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Mehr zum Thema im Forum:

Anwaltskosten   eigenen   GmbH   Rechnung   stellen  
123recht.net ist Rechtspartner von:

366323
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110815
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online