Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?
Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?
meine Mutter ist Gesellschafterin einer GmbH. Der Geschäftsführer dieser GmbH hat eine zweite GmbH gegründet und hohe Rechnungen der ersten GmbH in Rechnung gestellt und sich als Gehalt ausgezahlt. Eine Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter der ersten GmbH erfolgte nicht!
Gegen den Geschäftsführer ist meine Mutter nun vorgegangen und hat von ihrem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit eine Rechnung von 13 000 ,- € erhalten.
Kann Sie die Rechnung der GmbH in Rechnung stellen, da sie die Interessen der GmbH vertritt oder handelt sie hier als Privatperson und muss die Rechnung selber zahlen?
Vielen Dank und Gruß
2penman
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von 2penman am 28.02.2011 20:38
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>Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?
--- editiert vom Adminvon guest-12301.03.2011 16:06:33 am 01.03.2011 15:10
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>Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?
quote:Heißt was genau? Gerichtlich? Außergerichtlich?
Gegen den Geschäftsführer ist meine Mutter nun vorgegangen
quote:Zu wenig Informationen. S.o. Abrechnung nach RVG oder Honorarvereinbarung?
Kann Sie die Rechnung der GmbH in Rechnung stellen
quote:Kann man so nicht sagen. Darf sie im Namen der Gesellschaft überhaupt alleinvertretungsbefugt auftreten?
da sie die Interessen der GmbH vertritt
quote:So wichtige Sachen wie "wer zahlt das dann" hätte man doch dem Anwalt auch mal stellen können, wenn er schon so viel an der Sache verdient.Ich meine, ich erteile doch als Firmengesellschafter keinen Auftrag über 13 Mille, wenn ich dafür nachher persönlich einstehen muß. Da denkt man doch vorher drüber nach.
eine Rechnung von 13 000 ,- €
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von Snoop Pooper Scoop am 01.03.2011 18:35
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>Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?
Vielen Dank für die Antworten.Von den insgesamt 5 Gesellschaftern haben 2 Gesellschafter ihre Anteile an die beiden Geschäftsführer verkauft. Zu dieser Gesellschafterversammlung war meine Mutter nicht eingeladen worden! Da sie ein Vorkaufsrecht hat, ist sie gegen den Verkauf gerichtlich vorgegangen und hat Recht bekommen!Jetzt geht sie noch gegen den einen Geschäftsführer vor, da er eine 2te GmbH gegründet hat. Insofern ist nur sie geschädigt worden und hat deshalb auch keinen Auftrag der anderen Gesellschafter gehabt.Der RA hat nach Aufwand abgerechnet. Stundenlohn 500,- €. Meine Mutter hat vorher nicht gefragt, wie hoch sein Honorar ausfallen wird.Danke2penamn -----------------
" "-- Editiert am 01.03.2011 20:45
von 2penman am 01.03.2011 20:42
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>Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?
quote:Bei dem Stundenlohn kann man sich ja ausrechnen, daß es in jedem Fall teuer wird, wenn man auf den Kosten sitzen bleibt.
Meine Mutter hat vorher nicht gefragt, wie hoch sein Honorar ausfallen wird.
Außer man hat so viel Geld, daß 13 Mille einen nicht jucken und es nur ums Prinzip geht.
quote:Dann ist sie in der Sache ja offenbar im eigenen Namen vorgegangen und kann ihre Kosten nur von der unterlegenen Gegenseite einfordern.
Da sie ein Vorkaufsrecht hat, ist sie gegen den Verkauf gerichtlich vorgegangen und hat Recht bekommen!
quote:Welches "standing" hat sie denn da, d.h. in wiefern wird sie da geschädigt? Oder wird eher die GmbH geschädigt? Und wieso geht diese dann nicht dagegen vor?
Jetzt geht sie noch gegen den einen Geschäftsführer vor, da er eine 2te GmbH gegründet hat.
quote:Dann bleibt sie wohl auf dem sitzen, was ihr die unterlegene Gegenseite nicht erstatten muß oder kann.Aber wie ich schon schrieb: bei 500 EUR/Std. könnte sie ja auch mal ihren Anwalt fragen, ob die GmbH das übernehmen muß. Oder spart sie jetzt am falschen Ende und fragt jetzt nur noch in kostenlosen Foren?
hat deshalb auch keinen Auftrag der anderen Gesellschafter gehabt
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von Snoop Pooper Scoop am 02.03.2011 17:58
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>Anwaltskosten d eigenen GmbH in Rechnung stellen?
vielen Dank!Sie kann natürlich den RA fragen.Sie wird durch die zweite GmbH geschädigt, weil die erste GmbH bisher keine Gewinne ausgeschüttet hat, sondern Honorare in Höhe von ca. 100 000 € an die zweite GmbH gezahlt hat. Die zweite GmbH hat den gleichen Geschäftszweck und dient nur als angeblicher Subunternehmer zur Abführung der Gewinne der ersten GmbH. Der zweite Geschäftsführer der ersten GmbH ist nicht an der zweiten GmbH beteiligt und wurde mit einer Gehalterhöhung quasi ruhig gestellt.Die Gehaltserhöhung wurde ebenfalls auf der Gesellschfterversammlung beschlossen, zu der meine Mutter nicht geladen war.2penman
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von 2penman am 02.03.2011 18:56
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