Rechtslage bei Rückgabe einer Rassekatze beim Züch
Rechtslage bei Rückgabe einer Rassekatze beim Züch
von Maja5664 am 23.02.2011 17:05
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>Rechtslage bei Rückgabe einer Rassekatze beim Züch
Wenn kein Vorkaufsrecht vertraglich vereinbart war und nur die Infomationspflicht vereinbart war, hat sie keinen Anspruch überhaupt die Katze zu kaufen. Schon gar nicht hat sie Anspruch auf auf einen niedrigeren Preis. Da wird auch kein Rechtsanwalt etwas ändern können.
Wenn jedoch Vorkaufsrecht und/oder auch in irgendeiner Form eine preisliche Gestaltung vertraglich festgelegt wurde, könnte das anders aussehen.Dann müsste man die Formulierung kennen um näheres sagen zu können
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !"
von Harry van Sell am 23.02.2011 23:31
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