Hallo
darf mein ex chef die lohnsteuerkarte einbehalten und die arbeitsklamotten verlangen, wenn man über ein halbes jahr mit seinem privaten zeug gearbeitet hat. Wobei es anfangs hieß das man geld dafür bekommt und man bis heute noch kein cent davon gesehen hat?
also meiner meinung nach bin ich nicht verpflichtet dazo die kleidung zurück zu geben.
mit freundlichen grüßen
t.s.
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Darf der arbeitgeber die Lohnsteuerkarte behalten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Lohnsteuerkarte muss er aushändigen und selbstverständlich muss niemand seine privaten Sachen einem AG aushändigen, wenn dieser diese nicht bezahlt hat.
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Ihnen wurde Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt?
Gibt es irgendeine vertragliche Regelung dazu?
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Hallo,
gar nicht so einfach deine Frage zu beantworten.
Die Lohnsteuerkarte muss natrlich mit der letzten Lohnabrechnung ausgehndigt werden!
Zu den Klamotten verstehe ich:
Dir wurde Arbeitsbekleidung gestellt, du hast jedoch deine eigene verwendet, wo du glaubst einen Vergtungsanspruch zu haben! hm Nein! Wurde dir Arbeitskleidung gestellt, hattest du diese auch zu tragen! Hast du deine eigene getragen (und dies wurde geduldet) ist das deine Sache, ein Vergtungsanspruch ergibt sich hier nicht!
Die berlassene Kleidung hast du natrlich zurck zu geben oder zu bezahlen!
die kleidung die ich bekommen habe hab ich natürlich getragen aber da wir mit motorsägen gearbeitet haben musste ich meine eigene schnittschutzhose anzihen den die hatte ich nicht bekommen.
sowie die motorsägen. Die von der firma waren kaputt und dan mussten wir unsere eigenen sägen benutzen. Hierbei hieß es anfangs wir würden was extra bekommen aber es würde bis heute noch nichts dafür bezahlt.
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Für die eigene Kleidung und die Sägen hast Du aber die Rechnungen und es gibt noch mehr AN, die das mitgebracht haben?
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ja noch einer der seine private säge mitgebracht hat und in seinen eigenen schnittschutz hosen gearbeitet hat weil wir keine bekommen haben.
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