Hallo,
Ich hab mal eine Frage zu den ZVS- Tabellen.
Da gibt es zunächst eine Tabelle die mir eine Durchschnittsnote von 2,3 für das Fach Rechtswissenschaft anzeigt. Wenn man dann auf Rechtswissenschaft klickt bekommt man eine zweite Tabelle, die nach Studienorten sortiert ist. Dort steht das in Münster die Note 1,8 sein muss, in Bielefeld aber nur 3,7. Was zählt denn jetzt nun. Kann mich bitte jemand aufklären.
Gruß
Christoph
Jura- Studium -- ZVS
Notfall?
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erm..rechtswissenschaft läuft doch schon seit einiger zeit nicht mehr über die ZVS.
von welchem jahr ist denn diese tabelle?
jede uni hat dafür ihren eigenen numerus clausus...
In NRW werden die Studiengänge noch über die ZVS vergeben. Die Tabelle ist vom WS 2004/2005.
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Hallo Christoph,
ich habe Gestern mit der ZVS telefoniert, da ich nach meinem Realschulabschluss per Fernstudium bei der ILS mein Abitur nachhole und nach der staatlichen Abiturprüfung bis zum Sommer nächstes Jahr gerne Rechtswissenschaft studieren möchte!
(Ich muss noch bis nächstes Jahr warten, weil man für das Abitur bei der ILS mind. 19 Jahre alt sein muss!)
In der ersten Tabelle (dort wo die Studiengänge er ZVS für Universitäten in NRW aufgeführt sind) findest du den NC-Wert, dass bedeutet, dass du mindestens einen Abitur-Durchschnitt von 2,3 benötigst um dich für einen Studienplatz im Fach Rechtswissenschaft bewerben zu können.
Die zweite Tabelle - zu der du gelangst in dem du das entsprechende Studienfach in der NC-Tabelle auswählst - gibt Auskunft darüber, bis zu welcher Grenze Bewerber in der Vergangenheit einen Studienplatz im Fach Rechtswissenschaft erhalten haben.
Bsp.
Münster:
Ortspräferenz: 1
Verteilungskriterium: 5
Note: 1,8
Das bedeutet nun, dass zunächst alle Bewerber - unabhängig von der Abiturnote, vorausgesetzt der NC von 2,3 wurde erfüllt - aus dem Verteilungskriterium 1 bis 4 einen Studienplatz erhalten haben. Der letze, der einen Studienplatz bekommen hat, viel unter das Verteilungskrierium 5, erfüllte daher keine Voraussetzungen der Gruppen 1 bis 4 und hatte einen Abiturdurchschnitt von 1,8.
Das hätte dann z.B. in meinem Fall bedeutet, dass ich - soweit ich den NC von 2,3 erfüllt hätte - einen Studienplatz erhalten hätte, weil ich bei meinen Eltern in Münster wohne und damit unter die Gruppe 4 fallen würde!
Das Verfahren der ZVS ist recht kompliziert aber nach einem Gespräch mit der ZVS habe ich es verstanden, kann jedem nur empfehlen mal mit denen zu telefonieren!
Laut der ZVS ist es garnicht mal so schwierig einen Studienplatz im Fach Rechtswissenschaft zu bekommen, Medizin o.ä. ist erheblich schwieriger! Ein Freund von mir wurde dort mit einem Abiturdurchschnitt von 1,6 direkt abgelehnt für Medizin.
Aber Achtung:
Die Tabelle zeigt lediglich an, bis zu welchen Umständen ein Bewerber in der !Vergangenheit! einen Studienplatz erhalten hat. Das kann also nächstes Jahr schon wieder anders aussehen, laut der ZVS muss man sich da allerdings nicht so ganz viele Sorgen machen, mit genug Ausdauer kommt man schon zu seinem Studienplatz meinten die - im Zweifel über entsprechende Wartesemester, was ich natürlich auch am liebsten umgehen möchte.
Ich werde nun zusehen, dass ich meinen Abiturdurchschnitt von mind. 2,3 erfülle und werde mich dann nächstes Jahr für einen Studienplatz an der WWU Münster bewerben.
Wünsche dir dabei auch viel Glück, wenn du möchtest können wir uns gerne mal austauschen !
Gruss
Florian
-- Editiert von f!o am 30.10.2004 11:12:30
Kurzer Nachtrag:
Ich wollte noch ergänzen, dass der NC-Wert und die Werte für die Studienplatzvergabe der Vergangenheit sich nach der Nachfrage der Studienplätze richten, daher kann das ganze natürlich auch deutlich schwanken. Z.B. im Wintersemester 2003/04 lag der NC noch bei 1,9!
In Bielefeld (Ortspräferenz N6) ist es übrigens nicht so leicht - auch wenn man dies wegen dem Wert von 3,7 annehmen könnte - einen Studienplatz zu bekommen. N6 bedeutet, dass du über fundierte Fremdsprachenkentnisse verfügen musst, die zunächst in einer Aufnahmeprüfung an der Universität überprüft werden.
Genau wie in Bochum (Ortspräferenz 3), dort wurden in der Vergangenheit nur Bewerber aus den Gruppen 1 bis 3 genommen, also Bewerber die entweder schwerbehindert sind, eine Familie (eigene Kinder, Ehefrau o.ä.) am Hauptwunschort haben, oder eine besondere Bindung an den Hauptwunschort nachgewiesen haben.
Du wirst dich daher wahrscheinlich - soweit keine der Gruppen 1 bis 3 auf dich zutreffen - an die Universitäten mit der Ortspräferenz 1 halten müssen, dabei kannst du natürlich evtl. von der Ortspräferenz 4(?) profitieren.
Gruss
Florian
-- Editiert von f!o am 30.10.2004 11:29:55
... oder halt wie mir von der ZVS gesagt wurde lange Ausdauer zeigen.
Denn die ZVS vergibt,
60 Prozent der Studienplätze nach der Durchschnittsnote
und
40 Prozent der Studienplätze nach der Wartezeit.
D.h. auch wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, besteht noch eine Chance auf einen Studienplatz!
Danke für die ausführlichen Infos. Ich hab auch noch eine e- mail an die ZVS geschrieben. Sie haben mich auch noch darauf hingewiesen, dass ab dem nächstem WS anders verteilt wird.
Ab Januar 2005 soll näheres bekannt werden, aber wahrscheilich werden die Hochschulen einen Großteil der Bewerber selbst aussuchen.
Mal sehen!
Gruß
Christoph
Naja, selbst wenn die Universitäten sich die Bewerber zum Teil selbst aussuchen, muss das ja nichts schlechtes bedeuten. Ich denke dann wird es ähnliche Auswahlverfahren wie bei der ZVS geben und man kann evtl. noch durch persönliche Gespräche mit den jeweiligen Universitäten Vorteile erlangen.
Mal abwarten, ich muss mich wahrscheinlich auch nächstes Jahr bewerben - wo auch immer
Gruss
Florian
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