Stundenliste

28. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
.Bern.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundenliste

Hallo.

Meine schriftlich geführte Arbeitszeitliste wurde bei den Nachtzuschlägen
zu meinen nachteil geändert!
Bevor ich die Liste unterschreibe wird der richtige Wert wieder eingetragen.
Reicht ein Foto als Beweiss das nach meiner Unterschrift was verändert wurde?
Wenn ja,was muss ich dabei beachten?

Danke

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


worum geht es dir ?

möchtest du eine urkundenfälschung beweisen ?

oder möchtest du die nachträglich abgezogenen zuschläge
einfordern ?
bzw. wurde bereits zuwenig bezahlt ?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
.Bern.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es darum,dass ich nachweisen
will/kann das jemand,nachdem ich die Stundenliste
für dessen Richtigkeit unterschreibe,
diese manipuliert!
Nach dem Besuch unseres Vorgesetzten
(erst seit 1.1. für uns zuständig)
wurde die Stundenliste ohne meinen Marktleiter
oder mich(seinem stelli) geändert.
Einzigst mein Marktleiter und ich
tragen dort die Stunden ein.
Unser Vorgesetzter überprüft und sammelt sie dann
ein.

Da ohne unser Wissen manipuliert wurde
würde ich gerne wissen,ob ich mit einem
Foto eine Urkundenfälschung(hab keine Ahnung ob es eine
ist) beweisen kann?
Da einfach geändert wurde habe ich die Befürchtung,
dass nachträglich geändert wird...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


urkunde :Als Urkunde im strafrechtlichen Sinne gilt jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis einer rechtserheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen läßt.

wenn es ein schriftstück ist, würde ich nach unterzeichnung eine kopie machen
strafrechtlich einschlägig wäre der § 267 StGB
ein foto der "geänderten" liste wäre dann ein beweis, daß offenbar jemand diese liste geändert hat

befindet sich die "liste" in einem computer
käme der § 270 StGB zusätzlich ins spiel

hier wäre ein foto weniger beweiskräftig
aber man könnte aufgrund der zugriffsberechtigungen den kreis derer, die in frage kämen eingrenzen

ich verstehe nur nicht, was bei dieser aktion rauskommen soll
erstrangig wäre doch, unberechtigte zugriffe für die zukunft zu verhindern
durch wegsperren dieser liste bzw. passwortschutz

so wie du schreibst, käme ja nur der vorgesetzte in frage,
hier vermutlich etwas geändert zu haben
was sagt denn der dazu ?




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
.Bern.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal ist die Stundenliste im
Büro(abgeschlossen) zu dem nur
Marktleiter,ich und ein weiterer
MA haben.
Da unserer Chef(Bezirksleiter)
an die Listen darf um zu überprüfen
kann ich leider ihm den Zugang
nicht verbieten.
Von uns hat niemand Interesse sich selbst
"Bares" zu nehmen.
Der Bezirksleiter schon,aufgrund seiner
Verantwortung für die Personalkosten.

Meine frage war einfach nur ob ein Foto
beweiß ist was ich Notfalls dem BR/Verdi
oder einem Anwalt zur Verfügung stellen kann.
Direkt ansprechen-kommt noch,hab es erst gestern
festgestellt und heute hatte ich frei.
Trotzdem versuche ich beweise zu sammeln
da ich einen nicht gerade einfachen Arbeitgeber(Discounter)
habe...

Aber danke schon mal für deine Info´s!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sie sind sich sicher darüber im klaren, dass Ihr Arbeitgeber ein verstärktes Interesse entwickeln wird, Sie zu kündigen, wenn Sie Ihr Anliegen publik machen?

Ich bin so mit die letzte, die sagt, wehr dich nicht, aber Discounter und so manch andere Kette sind oft Brutalo-Arbeitgeber, im Zermürben von unliebsamen Arbeitnehmern sehr erfahren.
Reden Sie mit dem BR! Dafür ist der da!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
.Bern.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte nichts publik machen
sondern lediglich einen
Beweis.Danach such ich/wir (sind ja 3 MA´s)das
Gespräch-verläuft es positiv,ist alles gut.
Danach kommt halt der BR dran.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,
natürlich stehen die Bezirksleiter unter Druck. Doch alles hat seine Grenzen.Falls es einen Betriebsrat gibt wende dich an den Vorsitzenden oder Stellvertreter. Schildere den Fall § 85 Abs.1 BetrVG . Der BR hat ständig Besprechungen mit dem Arbeitgeber §74Abs.1 BetrVG . Er soll den fall zur Sprache bringen. Ihr bleibt dann anonym, denn der Betriebsrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ansonsten ist er Euch gegenüber schadensersatzpflichtig.
Die offene Konfrontation solltest du erst suchen, wenn ein neuer Arbeitsplatz in Sicht. Der Discounter mobbt Euch sonst ganz schnell raus.
Schönen Sonntag

-----------------
"Recht kann gebogen und verdreht werden !"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen