Hallo
Ich habe eine Bestandesaufnahme über eine Nachforderung der Mehrwertsteuer in Italien. Eine definitive Verfügung gibt es noch nicht ... das "Verbale" wurde vor 18 Monaten zugestellt ... bis heute habe ich noch kein Entscheid erhalten. Eine mögliche Nachzahlung werde ich anfechten.
Meine Frage:
1. Wenn ich zurück in mein Heimatland (Schweiz) ziehe, wo müsste ein ev. Prozess stattfinden (Schweiz oder Italien)?
2. Könnte unser Haus in Italien vor einem richterlichen Entscheid von den ital. Behören irgendwie "angetastet" - oder ein Verkauf verhindert werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Sonnige Grüsse aus dem Süden, IVA2008
Forderung aus Italien
25. Januar 2011
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Frage vom 25. Januar 2011 | 16:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung aus Italien
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#1
Antwort vom 25. Januar 2011 | 20:19
Von
Status: Schüler (192 Beiträge, 48x hilfreich)
Ich kenne das italienische Steuerrecht nicht, aber es ist sicher dem deutschen nicht unähnlich.
Die Frage nach der Schweiz solltest Du als Schweizerin am besten beantworten können.
Die Schweiz hat mehreren EU-Staaten die Zustellungen von Steuerbescheiden an deren Staatsangehörige auch über die Botschaften ausdrücklich untersagt und sieht dies als Einmischung in die inneren Angelegenheiten. Amtshilfe wird keine geleistet.
Der Prozess würde wohl in Italien stattfinden. Wobei es hier an der Zustellung der Ladung zu Problemen kommen kann.
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