Scheidung: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?

22. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
FrischeVollmilch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?


Eine gute Freundin von mir will sich schon seit längerem von ihrem Mann scheiden lassen. Das Problem ist, dass sie Angst hat, weil sie nicht weiß, was mit dem gemeinsamen Haus passieren wird. Sie führen schon seit einiger Zeit keine richtige Ehe mehr und leben nur noch aneinander vorbei.
Beide sind 50 Jahre alt und haben zwei Töchter mit 17 und 25. Die große Tochter ist bereits ausgezogen und die jüngere lebt noch bei den Eltern und würde auf jeden Fall nach der Scheidung bei der Mutter weiterleben wollen.
Das Haus wurde von beiden zusammen mit den Eltern der Mutter 1982 gebaut. Der Vater der Mutter ist bereits gestorben und somit besitzt die Großmutter 50% und meine Freundin und ihr Mann jeweils 25% vom Haus. Das Haus hat 3 Stockwerke, in denen jeweils eine Wohnung ist. In der Wohnung im Erdgeschoss wohnen die Ehepartner mit der jüngeren Tochter. Im ersten Stock wohnt die Großmutter und die Wohnung im zweiten Stock steht leer, seitdem die ältere Tochter vor ein paar Monaten dort ausgezogen ist. Das Haus wurde von einem Notar auf circa 1.ooo.ooo€ geschätzt.

Die Ängste meiner Freundin sind nun, dass wenn sie die Scheidung einreichen würde, ihr Mann nicht aus dem Haus ausziehen würde und wenn er es tun würde, sie ihm 250.000€ zahlen müsste. Da sie ihm so viel Geld nicht zahlen könnte, befürchtet sie, dass sie das Haus verkaufen müssten. Da sie das Haus auf keinen Fall verkaufen möchte und sich nicht mit ihrer Mutter und ihrer Tochter eine neue Wohnung suchen möchte, hat sie bisher davor zurückgescheut die Scheidung einzureichen.

Wie ist die genaue Rechtslage? Was passiert mit dem Haus nach der Scheidung? Muss meine Freundin ihrem Mann direkt 250.000€ zahlen und wenn sie dies nicht kann, das Haus verkaufen? Muss der Ehemann nach der Scheidung ausziehen, auch wenn er im Haus bleiben will?

Danke im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Muss der Ehemann nach der Scheidung ausziehen, auch wenn er im Haus bleiben will?


Mit gleichem Recht könnte der Ehemann den Auszug seiner Frau verlangen. Hat sie daran auch gedacht?

quote:
Die Ängste meiner Freundin sind nun, dass wenn sie die Scheidung einreichen würde, ihr Mann nicht aus dem Haus ausziehen würde und wenn er es tun würde, sie ihm 250.000€ zahlen müsste


Berechtigte Ängste. Für nen Appel und ein Ei wird sie ihren Mann wohl nicht loswerden.
Das, was in Ehezeiten gemeinsam erwirtschaftet wurde, wird bei Scheidung geteilt.
Hat deine Freundin Einkommen?
Ist die Hütte schuldenfrei?

Ich rate euch: Sucht einen Notar auf und einigt euch einvernehmlich. Nach Kunden wie euch lecken sich die Anwälte die Finger. Sie sind nämlich dann die wahren Gewinner.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Was passiert mit dem Haus nach der Scheidung?


Was mit dem Haus nach der Scheidung passiert, hängt davon ab, wie ihr euch einigt. Nur eines ist klar: nachdem ihr beiden fast euer ganzes Leben lang zusammen wart, geht das nicht ohne Scherben ab. Da wird Porzelan zerschlagen, soviel ist sicher ...

Szenario 1:

Man kann das alles so belassen wie es ist. Ihr bleibt gemeinsame Eigentümer im Verhältnis 1:1:2. Und natürlich kann dann der Mann ebenso wie die Frau und die Oma in dem Haus wohnen bleiben. Wenn der Mann auszieht, hat er Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für seinen Anteil am Haus. Und natürlich hat er Mitspracherecht hinsichtlich aller Angelegenheiten, die das Haus betreffen. Über das Haus bleibt man sozusagen verheiratet. *grins*

Szenario 2:

Die Frau kann den Mann auszahlen und müsste ggf. 250.000 Euro berappen. Das wird aber nur möglich sein, wenn die Frau ein genügend hohes Einkommen oder (nach der Scheidung!) noch genügend hohe flüssige Mittel hat. Sie könnte ggf. das freie 3. Stockwerk vermieten, um wenigstens einen Teil der Belastung damit abzudecken.

Szenario 3:

Wenn die Wohnungen getrennt sind, also insbesondere ein separater Zugang besteht, dann könnte man die Immobilie möglicherweise aufteilen und sie in drei Eigentumswohnungen umwandeln. Die Frau erhält etwa das Erdgeschoss, die Oma den 1. Stock und der Mann den 2. Stock. Ggf. müsste man noch einen Wertausgleich zahlen, wenn z.B. der Mann weniger als ein Viertel der Immobilie erhält. Dann kann der Mann seine Wohnung bewohnen oder vermieten. Verbunden bleibt ihr allerdings über das Teileigentum. Man müsste sich dann vor allem darauf einigen, wer als Hausverwalter fungiert, der insbesondere die Abrechnung erstellt und regelmäßige Eigentümerversammlungen einberuft.

Szenario 4:

Ihr könnt das Haus verkaufen und den Erlös im Verhältnis 1:1:2 aufteilen.

Szenario 5:

Wenn ihr euch nicht einigt, dann könnte der Mann die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Dann käme die Hütte wohl irgendwann unter den Hammer und der Erlös (abzüglich Kosten) würde im Verhältnis 1:1:2 aufgeteilt. Das wäre dann wohl die dümmstmögliche Lösung ...

Natürlich kann man sich noch weitere Szenarien vorstellen. Das hängt von eurer Fantasie ab ... und davon, wie weit man in der Lage ist, sich nach rund 30 Ehejahren vernünftig zu einigen. Einfach mal wieder miteinander sprechen ... *grins*

P.S.: Ich habe noch ein Szenario vergessen:

Szenario 6

Man geht gemeinsam zu einer Eheberatung und versucht die Probleme in den Griff zu bekommen. Wenn das gelingt, dann gäbe es keine Scheidung und die Frage nach der Aufteilung des Hauses würde sich gar nicht stellen. *sehr breites grins*


-- Editiert am 23.01.2011 09:47

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, die Schätzung eines Notars. Da würde ich lieber mal zu einem fachkundigen Makler gehen. Der weiss, wie der Markt im Augenblick ausgestaltet ist, und ob sich überhaupt jemand findet, der für dieses Haus diesen Preis zahlt. Das wäre ein Schritt.

Wie ist denn das Haus belastet? Und ohne die Mutter, der ja immerhin 50 % gehören, geht schon einmal gar nichts. Also, deren Vorstellungen sind zwingend in die Überlegungen einzubeziehen.

So, und dann sollte der Mann mal die Chance bekommen, zu entwickeln, was er sich so vorstellt. Ob er bleiben möchte, evtl. die Frau auszahlen kann, oder eine der anderen Alternativen, die Marcus aufgezeigt hat.

Und wenn man das weiss, dann kann man anfangen zu rechnen. Nur eines mal ganz klar: Männe zum 0-Tarif aus seinem Eigentum rausdrängen, das wird nicht funktionieren.

Wie wars bei mir damals? Männe blieb im Haus, zahlte weiter den Abtrag, der Abtrag wurde mit der Nutzungsentschädigung für meinen Anteil verrechnet. Aber für so eine wirtschaftlich vernünftige Lösung muss man sich einig sein!

wirdwerden

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Eine gute Freundin von mir will sich schon seit längerem von ihrem Mann scheiden lassen.#
Bevor sie sich scheiden lässt, muss sie erst mal mindestens 1 Jahr getrennt leben.

#Das Problem ist, dass sie Angst hat, weil sie nicht weiß, was mit dem gemeinsamen Haus passieren wird.#
Von Amts wegen passiert da gar nichts. Darüber wird vom Gericht nur auf Antrag entschieden. Man sollte versuchen sich außergerichtlich zu einigen, ansonsten wird es richtig teuer.

#Sie führen schon seit einiger Zeit keine richtige Ehe mehr und leben nur noch aneinander vorbei.#
Dann müsste zunächst über eine Trennung nachgedacht werden.

#Das Haus wurde von einem Notar auf circa 1.ooo.ooo€ geschätzt.#
Ein Notar schätzt keine Immobilie, da er diese normalerweise gar nicht kennt.

#Die Ängste meiner Freundin sind nun, dass wenn sie die Scheidung einreichen würde, ihr Mann nicht aus dem Haus ausziehen würde und wenn er es tun würde, sie ihm 250.000€ zahlen müsste.#
Umsonst kann sie das Haus (bzw. den Anteil) jedenfalls nicht übernehmen.

#Da sie ihm so viel Geld nicht zahlen könnte, befürchtet sie, dass sie das Haus verkaufen müssten. Da sie das Haus auf keinen Fall verkaufen möchte und sich nicht mit ihrer Mutter und ihrer Tochter eine neue Wohnung suchen möchte, hat sie bisher davor zurückgescheut die Scheidung einzureichen.#
Fakt ist, dass jeder Eigentümer die Teilungsversteigerung beantragen könnte und somit das gesamte Haus versteigert wird.

#Wie ist die genaue Rechtslage? Was passiert mit dem Haus nach der Scheidung?#
Man kann sich auch trennen / scheiden lassen und mit dem Haus bleibt alles beim alten. Es kommt darauf an, wie sich die Parteien einigen.

#Muss meine Freundin ihrem Mann direkt 250.000€ zahlen und wenn sie dies nicht kann, das Haus verkaufen?#
Wenn sie seinen Anteil übernehmen möchte (und er das auch will), muss sie ihn wohl auszahlen. Woher sie das Geld nimmt, ist ihre Sache.

#Muss der Ehemann nach der Scheidung ausziehen, auch wenn er im Haus bleiben will#
Er muss nicht zwingend ausziehen.

Lies mal unter "Zuweisung der Ehewohnung" nach.

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0x Hilfreiche Antwort

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