>Eltern hartz4 und Kind in Ausbildung, was bleibt?
@witchblade:
Hier wäre zunächst mal zu prüfen, ob das Kind überhaupt noch zur Bedarfsgemeinschaft des Elternteils gehört. Zusätzlich zu seinem Lohn erhält das Kind noch Kindergeld, sodass ein Gesamteinkommen in Höhe von 661,- € vorhanden ist. Da ist durchaus die Möglichkeit gegeben, dass dieses Einkommen (abzgl. Freibeträge),
für das Kind, bedarfsdeckend ist. Und dann gehört das Kind nicht zur BG und es darf allenfalls der Teil des Kindergeldes, welcher nicht zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt wird, auf das ALG II des Elternteils angerechnet werden.
Der eigene Bedarf des Kindes beträgt 287,- € + die Hälfte der Gesamtunterkunftskosten (sofern nicht noch weitere Personen im Haushalt wohnen).
Falls das eigene Einkommen des Kindes nicht zur eigenen Bedarfsdeckung ausreicht, könnte noch Wohngeld (für das Kind) beantragt werden, um so die Bedarfsdeckung herzustellen.
Gruß,
Axel
-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website:
http://www.axelkrueger.info"
von AxelK am 18.12.2010 08:58
Status: Tao (9663 Beiträge)
Userwertung:
4,1 von 5
(von 268 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden