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Verkauf von eigentlich verbotener Ware

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Verkauf von eigentlich verbotener Ware

Guten Tag

Ich sehe in letzter Zeit immer wieder österreichische bzw deutsche Verkäufer, die Plagiate des Iphones verkaufen. Sie verschicken die Ware jedoch direkt über China (ist auch so angegeben). Diese Angebote werden jedoch nie gelöscht, meine Frage ist, warum? Ist das legal? Also darf man Plagiate über ein Land indirekt verkaufen ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen (da es China mit den Rechten ja nicht so genau nimmt)? Wäre echt dankbar für eine Erklärung

MFG

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-- Editiert am 30.11.2010 11:39


von go264214-77 am 30.11.2010 11:02
Status: Frischling (9 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 8 weitere Beiträge zum Thema "Verkauf".


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>Verkauf von eigentlich verbotener Ware
Warum sollte man das löschen, die Urheberverletzung passiert erst wenn die Ware Deutschland erreicht. In China ist das nicht verboten.

Selbstverständlich kann man auch einen deutschen Händler belangen, sobald der Zoll die Ware beschlagnahmt.

Uwe

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von guest-12306.05.2011 11:25:43 am 30.11.2010 15:22
Status: Unsterblich (2792 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 136 User(n) bewertet)

>Verkauf von eigentlich verbotener Ware
Aber wer macht sich durch den Kauf letztendlich strafbar? Der Käufer oder der Verkäufer? Der Verkauf innerhalb der EU ist ja dann schon verboten.

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von go264214-77 am 30.11.2010 15:36
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Verkauf von eigentlich verbotener Ware
Der Importeur, denn der hat den Import der geschützten Waren veranlasst.

Uwe

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von guest-12306.05.2011 11:25:43 am 30.11.2010 15:44
Status: Unsterblich (2792 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 136 User(n) bewertet)

>Verkauf von eigentlich verbotener Ware
Also ist in dem Fall eigentlich der Käufer der Importeuer da ja er den Import veranlasst hat? Und wie kann der Käufer den Verkäufer belangen? Ich frage weil ich es einfach unfähr gegenüber dem Käufer finde weil sich der über die eventuellen Konsequenzen meist gar nicht bewusst ist

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von go264214-77 am 30.11.2010 18:59
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Verkauf von eigentlich verbotener Ware
Glaubst du wirklich das der in Deutschland sitzt ? Nur weil das da steht. Auch müsste man mal prüfen was genau du in Deutschland gekauft hast.

Du kannst eine deutsche Firma beauftragen dir in China eine Fälschung zu bestellen. Wie gesagt die ist dort ja nicht illegal.

Uwe

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von guest-12306.05.2011 11:25:43 am 30.11.2010 19:09
Status: Unsterblich (2792 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 136 User(n) bewertet)

>Verkauf von eigentlich verbotener Ware
Naja wenn die gewerblich in Deutschland gemeldet sind wirds wohl so sein. Es ist mir schon klar das es DORT erlaubt ist, es geht mir eigentlich mehr um das "Schuld sein" hier. Was ich weis ist, wenn ichs hier in der EU hab und verkaufe, definitiv ich mich strafbar mache

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-- Editiert am 30.11.2010 19:14

Ich weis leider nicht ob ichs darf drum frag ich lieber vorher. Darf ich den genannten Händler hier reinstellen?

-- Editiert am 30.11.2010 19:15


von go264214-77 am 30.11.2010 19:13
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Verkauf von eigentlich verbotener Ware
quote:
es geht mir eigentlich mehr um das "Schuld sein" hier

Der Besteller, wenn eindeutig in China bestellt wurde und ein Versand nach Deutschland in Auftrag gegeben wurde.

Uwe

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von guest-12306.05.2011 11:25:43 am 30.11.2010 19:16
Status: Unsterblich (2792 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 136 User(n) bewertet)

>Verkauf von eigentlich verbotener Ware
Das ist genau das was ich wissen wollte danke. Weils mir etwas komisch vorkommt den, bestellt hats ja eigentlich der Händler, nur versendet wird der Artikel eben an den eigentlichen Käufer womit er der Importeuer wird und sich desswegen schuldig macht, korrekt? Vielen Dank für deine Antworten hat mir sehr geholfen

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von go264214-77 am 30.11.2010 19:21
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Verkauf von eigentlich verbotener Ware
quote:
Und wie kann der Käufer den Verkäufer belangen?

Da müsste er schon Klage einreichen ...


quote:
Ich frage weil ich es einfach unfähr gegenüber dem Käufer finde weil sich der über die eventuellen Konsequenzen meist gar nicht bewusst ist

Bei erwachsenen Menschen die wählen dürfen, Kraffahrzeuge führen dürfen etc. ... also mündige Bürger sind?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Es steht alles niedergeschrieben, nur lesen muss man es halt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 30.11.2010 22:21
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Verkauf von eigentlich verbotener Ware
Hi

Es ist mir bewusst das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Trotzdem. Und worauf könnte man den Händler verklagen wenn er ja eigentlich nichts falsch gemacht hat?

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von go264214-77 am 01.12.2010 11:04
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

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