Hi,
ich habe mal eine Frage.
Ich bin seit einigen Wochen in einer Tankstelle als 400 €-Kraft beschäftigt. Ich habe keinen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Heute habe ich einen recht blöden Fehler begangen, der die Tankstelle möglicherweise um 30 € schädigt.
Jetzt würde es mich interessieren, ob ein Arbeitgeber das Recht hat das Gehalt zu kürzen, wenn der Mitarbeiter einen Fehler gemacht hat, ohne dass dieser vorher in einem Vertrag die Haftung für die eigenen Fehler übernimmt.
Zudem würde es mich gernerell interessieren wie das aussieht mit den Rechten von 400 € - Kräften, die keinen Vertrag unterschrieben haben. Generell habe ich gehört, dass ohne Vertrag, in dem man auf Dingen wie Urlaubsanspruch oder Kündigungsfristen verzichtet diese im vollen Umfang genießen sollte?
Ich bin ehrlich, ich will nichts gegen meinen Arbeitgeber anwenden, aber ich will bald Jura studieren (sobald ich genug Wartesemster habe) und möchte mich daher über alle möglichen Rechtsumstände in meiner näheren Umgebung informieren.
Ich freue mich schon auf eure Antworten
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Rechte im 400-Euro Job
25. November 2010
Thema abonnieren
Frage vom 25. November 2010 | 01:11
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechte im 400-Euro Job
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25. November 2010 | 01:23
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Generell habe ich gehört, dass ohne Vertrag, in dem man auf Dingen wie Urlaubsanspruch oder Kündigungsfristen verzichtet diese im vollen Umfang genießen sollte?
Auf den Urlaubsanspruch kann man auch vertraglich nicht verzichten, da dieser lt. BurlG unabdingbar ist. Ähnliches gilt für Kündigungsfristen: wenn keine Probezeit vereinbart ist und auch kein Tarifvertrag Anwendung findet, dann gilt die gesetzliche von 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats.
Generell hat man bei einem 400Euro-Job dieselben Rechte und Pflichten, wie jeder andere AN auch.
quote:
Heute habe ich einen recht blöden Fehler begangen, der die Tankstelle möglicherweise um 30 € schädigt.
da geht es um die Haftung des AN. näheres dazu hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html
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#2
Antwort vom 25. November 2010 | 01:33
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Hm,
eigentlich könnte man da schon von irgenetwas zwischen mittlerer und grober Fahrlässigkeit sprechen.
Ich habe außversehen nicht nachgedacht, als ein Kunde sich eine Handykarte gekauft hat und nach 5 Minuten wiederkam und sagte, ich hätte ihm den falschen Anbieter ausgedrucht und diese als fehlerhaft deklarierte Karte wieder entgegengenommen habe ... (ich weiß, saudumm von mir, aber ich habe in dem Zeitpunkt nicht nachgedacht :D ).
Naja, hatte ja sowieso net vor da irgendetwas zu machen :D . Kann dann ein Tag umsonst arbeiten um das wieder auszugleichen.
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