E-bay Verkäufe STEUER

22. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Karin Lissy
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
E-bay Verkäufe STEUER

Hallo,
ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Antwort auf folgende Fragen geben könnten.

Ich besitze seit Heute einen Gewerbeschein um bei E-bay - nebenberuflich- Markenartikel (Neuware) zu verkaufen.Nun habe ich mir ein "Kassenbuch-Programm" zur Verwaltung meiner Finanzen gekauft.
Meine Frage: reicht dieses Kassenbuch dem Finanzamt als Nachweis?
Kann ich, trotz der Regelbesteuerung auf die Kleinunternehmerregelung,
Portokosten, Internetgebühren usw. von der Steuer absetzen und müssen
diese Positionen auch im Kassenbuch aufgeführt werden?
Wieviel Prozent bekommt man in der Regel von abgesetzten Dingen zurück?
Kann ich auch die Versandkosten von der Steuer absetzen, denn diese stelle ich ja auch schon dem Kunden in Rechnung?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Karin Lissy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Karin,

mit dem Kassenbuch kenn ich mich nicht so gut aus, kann Dir aber sagen, wie ich das mache:

Du must ja "nur" eine Einnahme-Ausgabe Abrechnung liefern.

Ich nutze dazu das Programm AFS E/A - einfach mal im downloadbereich von Chip.de suchen - ist ein etwas altes Programm, aber kostenlos und funktioniert immer noch gut.

Auf der Einnahmeseite musst Du alle Rechnungen, die Du den ebay-Kunden stellst verbuchen. Die Rechnung sollte den Auktionsbetrag incl. Mehrwertsteuer, die natürlich seperat nochmal aufgeführt wird enthalten. Auch die Versandkosten sollten auf der Rechnung extra aufgeführt werden.

Auf der Ausgabeseite kannst Du natürlich die ebay-Gebühren (leider ohne MwSt., da in der Schweiz gebucht wird), die Portokosten, Internet- und Telefongebühren (Rechnung abzüglich Privatverbrauch), Bürobedarf, Kilometergeld, PC, etc. verbuchen.

Mit dem Programm lässt sich dann auch recht einfach quartalsweise die Umsatzsteuer-Abrechnung erstellen. Auch der "Jahresabschluss" geht einfach. Deinen Gewinn gibst Du dann einfach bei der Einkommenssteuererklärung unter Einnahmen aus Gewerbebetrieb an.

Gruss MCNeubert

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#2
 Von 
lumennox
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal grundsätzliches klären: Bist du vorsteuerabzugsberechtigt?

Aber eine Einnahmen/Überschussrechnujng reicht in jedem Fall.
Absetzen (oder Abschreiben)kannst du prinzipiell alle mit dem Gewerbe in Zusammenhang stehenden Auslagen:
-Telefon/Internet-schön ist hier ein ISDN-anschluss wo ein Anschluss als rein geschäftlich ausgewiesen wird-gibt dann keine Abzüge wg. Eigennutzung ;)
-Fahrtkosten/Porto
-Arbeitszimmer(Vorsicht, darf kein Durchgangszimmer sein!)
-Büromaterialien, Computer
-natürlich die gekauften Waren
Das summierst du alles auf der Minusseite, die Einnahmen aus den Verkäufen incl. Porto, Verpackung auf der Plus.
Von dem Gewinn geht erstmal die Mehrwertsteuer ab. Der restliche Betrag fliesst in die Einkommenssteuererklärung.
Und wenn du zuviel Gewinn hast brauchst du einen neuen Internetcompi oder gar nen neuen Firmenwagen um die Sachen zur Post/Kunden zu bringen. Das geht natürlich alles voll auf die Minus-Seite ;o).
cu lumennox

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lumennox
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

>>>Die Rechnung sollte den Auktionsbetrag incl. Mehrwertsteuer, die natürlich seperat nochmal aufgeführt wird enthalten<<<

Das stimmt so nicht. Die Mehrwertst. darf sie eben nur ausweisen, wenn sie Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Da muss sie beim Finanzamt aufpassen das sie richtig eingestuft wird.
cu lumennox

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