Arbeiten trotz Krankschreibung möglich?

10. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hannah888
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeiten trotz Krankschreibung möglich?

Hallo Zusammen,

ich wurde gestern vom Arzt für 2 Wochen krank geschrieben aufgrund einer Prellung des Mittelfußes. Insbesondere deshalb, weil ich mit dem Fuß nicht Auto fahren kann (Arbeitsstelle ist 95 km entfernt). Der Fuß steckt in einem Gips-Schuh.

Da ich aber einen Bürojob habe und selbst der Ansicht bin, mit dem Fuß durchaus arbeitsfähig zu sein, war ich heute noch mal beim Arzt. Ich habe nun Gehstützen bekommen für den Weg zum Bahnhof und zurück und wäre in der Lage mit der Bahn zu fahren. Der Arzt ist mit meinem Vorhaben einverstanden.

Nachdem ich bei meinem Arbeitgeber angekündigt habe, daß ich am Montag wieder da bin, hat der von mir eine "differenzierte Krankschreibung" verlangt aus der klar hervorgeht, daß ich in meinem Job arbeiten kann, solange ich eine akzeptable Lösung für den Hin- und Rückweg finde. Meinem Arzt schien diese "differenzierte Krankschreibung" kein Begriff zu sein, dort waren sie der Ansicht, daß es ausreicht, wenn ich dies mit meinem Arbeitgeber und meiner Krankenkasse kläre. Die Krankenkasse ist kein Problem, aber mein Arbeitgeber. Der behauptet, ich riskriere meinen Versicherungsschutz bei einem Wegeunfall, weil ich eine pauschale Krankschreibung habe. Deshalb solle ich lieber zuhause bleiben. Eine schriftliche Erklärung von mir würde nicht ausreichen.

Die Krankschreibung einfach zerreißen kommt für mich deshalb nicht in Frage, weil ich gestern und heute beim Arzt war und am kommenden Mittwoch und wahrscheinlich noch ein paar Male dort hin muß. An diesen Tagen kann ich aufgrund der großen Entfernung zum Areitsplatz und des Zeitaufwandes mit Bus und Bahn m.E. nicht arbeiten.

Mit anderen Worten: ich würde gerne für die Firma tun, was ich in diesem Zustand kann (3-4 Tage die Woche arbeiten), aber die wollen mich nicht lassen! Wo gibts denn sowas??? ;-)

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagen kann, ob es stimmt, daß ich mit einer Krankschreibung den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft für den Weg zur Arbeit verliere (wenn möglich mit Angabe einer Quelle, die ich meinem Arbeitgeber nennen könnte).

Danke fürs Lesen von so viel Text ;-)

Hannah

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Engelchen*
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 7x hilfreich)

Sie haben recht. Du darfst aus versicherungstechnischen Gründen nicht arbeiten, wenn du krank geschrieben bist. Du musst dich erst beim Arzt wieder gesund schreiben lassen um zur Arbeit gehen zu können. Das geht aber nur ganz und nicht für 3 - 4 Tage in der Woche. Nach dem Motto: Ganz oder gar nicht! Genieß doch einfach mal die Zeit zu Hause und leg deinen Fuß hoch, sonst passierts dir am Ende noch, dass du länger damit probleme hast, als ursprünglich gewesen wäre!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hannah888
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, Engelchen, für Deine schnelle Antwort! Ich konnte es echt nicht glauben...soooo tragisch ist die Geschichte mit meinem Fuß nämlich in meinen Augen tatsächlich nicht....nun ja....

Ich könnte mir gut vorstellen, daß die ganze Sache schon eher ausgestanden ist und nicht die 14 Tage dauert, für die ich krank geschrieben bin. Muß mich der Arzt dann offiziell (also schriftlich) wieder "gesundschreiben", oder kann ich die Krankenzeit einfach "abbrechen" und wieder zur Arbeit erscheinen? Selbstverständlich nach Rücksprache mit dem Arzt ;-)

Weiß das wer???

Viele Grüße,
Hannah

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Engelchen, es ist leider falsch, was Du schreibst.
Jeder Krankgeschriebene darf arbeiten gehen, wann er will. Er riskiert keineswegs seinen Versicherungsschutz. Es gibt auch keine "Gesundschreibung".
Wichtig ist nur, daß die Arbeit die "Krankheit" nicht mehr verschlimmert. Beispiel: Ich habe mir beim Sport das Nasenbein gebrochen, dafür schreibt mich jeder Arzt krank, trotzdem kann ich jede Arbeit ausführen.
Oder: Ein Zeh ist gebrochen, warum soll ich da nicht eine sitzende Beschäftigung ausführen können?
Der Patient darf nach Rücksprache mit seinem Arzt selbstverständlich arbeiten.
Ein Lob an Hannah888, gute Einstellung.
Ich glaube, auf Wunsch wird auch jeder Arzt eine kurze schriftliche Zustimmung erteilen.
Siehe auch: Sozialgesetzbuch im Fünften Buch § 74 "das Hamburger Modell".
Gruß
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 11.09.2004 19:47:51

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

§ 8 (2) SGB VII.

Sie sind versichert auf dem Weg zur Arbeit, ob Sie an Krücken laufen, mit der Bahn fahren oder dem Auto ist egal. Auch ob Sie krank geschrieben sind. Einzige Vorraussetzung, Sie müssen die Arbeit auch antreten!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Jogibear hat die beste Antwort gegeben.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)


Respekt - eine wirklich gute Einstellung zur Arbeit und zu den Pflichten! Das finde ich prima!!!

Fragt sich nur, ob dein Arbeitgeber es dir wirklich irgendwann einmal dankt.... (?) Und sag jetzt nicht, dass es darum nicht auch ginge...

Es gibt nur wenige Unternehmen, die nach dem Buch: " Der 5-Minuten-Manager" denken und handeln!

Das soll keine Hetzerei sein, nur ein Gedankengang - sonst ist Frust wohl vorprogrammiert.

VLG nefertari

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hannah888
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi!

Danke für Eure Antworten. Mit "Heldenmut" oder so hat meine "Einsatzbereitschaft" weniger zu tun...ich habe nur derzeit einfach sehr viel Arbeit, die leider niemand anderes macht, wenn ich nicht da bin. Durch meine Fehlzeit werde ich nachher sehr viel Streß haben, den ich mir selbst gerne erspart hätte ;-)

Ich bin übrigens nach Absprache mit meinem AG bis einschließlich heute zuhause geblieben und habe ein wenig "Telefondienst" gemacht. Ich hoffe nun, daß der Gips heute nachmittag weg kommt und ab dann alles Geschichte ist. Wenn nicht, dann wird ab morgen ein lieber Kollege einen sehr weiten Umweg in Kauf nehmen, um mich abzuholen.

Danke Euch allen für die Tipps!

Viele Grüße,
Hannah

0x Hilfreiche Antwort

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