Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364737
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Ausländerrecht » Widereinreise nach Abschiebung

Widereinreise nach Abschiebung

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

2361 Aufrufe

Widereinreise nach Abschiebung

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand ein paar Tipps zum obigen Titel geben,
US-Amerikaner wurde 1999 in die USA abgeschoben,er lebte zu diesem Zeitpunkt schon 26 Jahre in Deutschland die Mutter ist Deutsche,er selbst hat kein Bezug zu den USA .Ist eine Rückkehr nach Deutschland generell möglich und wenn ja welche vorraussetzungen söllten "Erfüllt" werden oder sein-Abschiebeverwaltungskosten,Flug?
Gibt es Verjährungsfristen wenn ja wie kann man diese erfahren
über eine positive Antwort würde ich mich freuen

torpolino


-----------------
""


von torpolino am 09.09.2010 19:56
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 252 weitere Beiträge zum Thema "Abschiebung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Widereinreise nach Abschiebung
Dann erzähl doch mal, warum er abgeschoben worden ist. Und wieso man in 11 Jahren nicht irgendwo wurzeln kann, das erschliesst sich mir ehrlich gesagt auch nicht so richtig. Aber, abgesehen davon, der Grund für die Abschiebung wär schon interessant.

wirdwerden

-----------------
""


von wirdwerden am 09.09.2010 20:02
Status: Tao (10940 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
Der Grund war "schwerer Raub" und die Haftstrafe bedruck 8 Jahre davon sind 4 Jahre verbüßt.
Was die Frage des Wurzelns betrifft so sind gewisse Umstände und Gründe dafür zu erklärung vor zubringen die ich ohne zustimmung nicht veröffentlichen möchte.
Die allgemeine Frage ist ja auch ob eine Einreise möglich ist und ob es eine Verjaehrungsfrist bei solchen Verfahren gibt

-----------------
""


von torpolino am 09.09.2010 20:11
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 09.09.2010 21:14
Status: Philosoph (711 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 28 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
Es gibt prinzipiell für Menschen, die in Deutschland aufgewachsen sind, das Recht auf Wiederkehr (§ 37 Aufenthaltsgesetz), wenn sie in der Lage sind, für ihren Unterhalt zu sorgen. Allerdings kann die Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn man ausgewiesen wurde. Will heißen: Er kann eine AE nach § 37 beantragen, ob sie erteilt wird, ist bei einer Straftat, die zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren geführt hat, mehr als fraglich - sprich: sehr unwahrscheinlich.

Um auf anderem Weg wieder eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müsste er wie jeder andere Ausländer einen vom Gesetz vorgesehenen Grund haben: zum Beispiel Familienzusammenführung oder Arbeitserlaubnis für Hochqualifizierte.

Vorher müsste er jedoch die Befristung seiner Einreisesperre beantragen und die Abschiebekosten begleichen. Da er nach der Halbstrafe abgeschoben wurde, müsste er noch die Reststrafe verbüßen (eine Teil-Aussetzung zur Bewährung könnte er beantragen).

Alles in allem sieht es für eine Rückkehrmöglichkeit nicht gut aus. Da er keinen Rechtsanspruch auf einen Aufenthalt hat, gibt es kein wirkliches Pro-Argument, das die vielen Negativargumente (evt. Fortsetzung der kriminellen Taten, Kosten für den Strafvollzug) aufwiegen könnte.


von Felicite am 09.09.2010 21:25
Status: Legende (302 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 15 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
@ König Max
"Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist
--------------------------------------------------------------------------------
Dann könnte er nicht abgeschoben werden !?!?"

Man kann das Staatsangehörigkeitsrecht, das für heutzutage Geborene gilt, nicht einfach auf alle übertragen, die früher geboren wurden.

Da der Betroffene 1999 bereits 26 Jahre in Deutschland war, ist er auf jeden Fall vor dem Jahr 1974 geboren. Dann hätte er die deutsche Staatsangehörigkeit von der deutschen Mutter nur dann erben können, wenn er ansonsten staatenlos gewesen wäre. Da er US-Amerikaner ist, ist dies nicht der Fall.


von Felicite am 09.09.2010 22:26
Status: Legende (302 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 15 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
Da er bereits nach der Halbstrafe abgeschoben wurde, was bei Verbrechen dieser Schwere absolut unüblich ist, vermute ich mal, dass dass ein Fall des § 456a StPO ist. Der ausländische Verurteilte kann auf seinen Antrag hin mit Zustimmung der Behörden dann auch zeitiger als nach Verbüssung von 2/3 aus der Haft entlassen werden. Er wird dann abgeschoben, darf nie wieder zurückkommen. Das ist die Voraussetzung für die Anwendung der genannten Bestimmung. Sollte er jemals wiederkommen, so muss er den Rest der Strafe verbüßen, um dann wiederum abgeschoben zu werden.

Dein Freund wollte diese Regelung haben. Das hat er unterschrieben. Also, was soll das alles jetzt?

wirdwerden

-----------------
""


von wirdwerden am 10.09.2010 08:10
Status: Tao (10940 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
zum einen wurde von ihm keine zustimmung zur halbstrafe gegeben und Unterschrieben wurde auch nichts sondern die Staatsanwaltschaft hat die Halbstrafe auf Antrag der Ausländerbehörde genehmigt-der offizielle Grund trägt die Überschrieft das er als Abschreckung für andere dienen sollte was aber bestimmt keinen intressiert.zum anderen hat er hier ein Kind und alle seine Geschwister Verwandte und auch Freunde leben in Deutschland.Zum US-Amerikaner wurde er dadurch das seine Mutter mit einem Ami Verheiratet war und in den USA kurz gelebt hat er dort geboren wurde und nie einer daran gedacht hat- er am wenigsten- eine andere oder beide Staatbürgerschaften anzunehmen,das wurde erst in betracht gezogen als er mit seiner Lehrzeit begonnen hat.
Nach 11 Jahren für ihn im Ausland möchte er wieder zurück in seine eigentliche Heimat wo immernoch sein Kind lebt er wurde nie heimmisch in den USA und erfühlt sich dort auch nicht wohl stellt sich nun die Frage ob es überhaubt möglich ist wieder öffiziell in die BRD einzureisen und dort zuleben?

-----------------
""


von torpolino am 10.09.2010 10:55
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
Du bist nicht vollständig informiert. Er hat zugestimmt. Sonst wäre das Verfahren nicht eingeleitet worden. Glaub es mir einfach mal. Aber abgesehen davon, bei der Strafe, vergiss das alles mit der Rückkehr. Geht nicht.

wirdwerden

-----------------
""


von wirdwerden am 10.09.2010 11:04
Status: Tao (10940 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
Bist du Jurist weil du so sicher bist? Jeder sagt was anderes aber genau kann mir keiner was sagen-bleibt wohl doch nur der Weg über einen Anwalt.Ich für meinen Teil werde versuchen ihm weiter zuhelfen so das es vielleicht doch noch klappen kann

-----------------
""


von torpolino am 10.09.2010 11:51
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Widereinreise nach Abschiebung
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 10.09.2010 12:02
Status: Philosoph (711 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 28 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

364737
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109894
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online