Käuferschutz paypal - verlangt Polizeiprotokoll

6. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.08.2010 21:08:58
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 83x hilfreich)
Käuferschutz paypal - verlangt Polizeiprotokoll

ersteigert wurde von firma ein neues handy - standort : griechenland - EU !!
es kam und kam nicht - eBay hat mittlerweile den verkäufer gesperrt - er verstiess gegen ebay-regeln. habe darauf hin sofort käuferschutz beantragt.
der inhalt, wortlaut des angebots ist nicht mehr nach zu verfolgen -ebay hat es entfernt.nun kam die sendung doch noch per registrierter Luftpost gegen unterschrift , aber aus HONGKONG !!
inhalt : alles zubehör außer : handy !!
habe käuferschutz nun geändert auf unvollständige lieferung. verkäufer leugnet.
nun verlangt paypal von mir ein polizeiprotokoll !!!!!!!!!! binnen 10 tagen, ansonsten entfällt der käuferschutz.
stellt euch vor, ihr bekommt eine unvollständige lieferung von otto- versand, oder...
und die verlangen dann ein polizeiprotokoll. sagt mal : haben die se noch alle ??
wer hat sowas schon einmal erlebt- wie kann ich reagieren ? die lassen mich mit meinem anliegen noch nicht einmal ins polizeirevier rein.
wer hat tipps ? ausschnit der mail von paypal :

.................In dieser Angelegenheit benötigen wir von Ihnen einen Polizeibericht, um unsere Untersuchung fortsetzen zu können.

Die Dokumente faxen Sie bitte an die PayPal-Faxnummer 0180 5 46. Bitte
fügen Sie ein Deckblatt mit Angabe Ihrer E-Mail-Adresse (die Sie in Ihrem
PayPal-Konto hinterlegt haben), und der Bearbeitungsnummer
(P-004--7...) bei, damit Ihre Dokumente diesem Fall
schnellstmöglichst zugeordnet werden können.Bitte stellen Sie innerhalb von 10 Tagen die angeforderten Informationen
zur Verfügung. Wenn wir innerhalb von 10 Tagen keine Nachricht von Ihnen
erhalten, verfällt Ihre Forderung und der Fall wird nicht zu Ihren Gunsten
entschieden. Wir bedauern, keine Verlängerung gewähren zu können.
........ und von wegen verlängereung .... die zögern alles bis zum geht nicht mehr hinaus ( so mein eindruck - man muss ja aufpassen, was manschreibt )



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-- Editiert am 06.08.2010 09:31

-- Editiert am 06.08.2010 09:36

-- Editiert am 06.08.2010 09:38

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
wer hat tipps ?


Da kann es doch nur einen Tipp geben:

Zur Polizei marschieren und die geforderte Anzeige erstatten.

Bei aller Kritik an PayPal: Hier hat PayPal doch ein Problem gelöst und das in zumutbarer Art und Weise.

Bis vor kurzem hat ein Käufer nie einen Käuferschutzantrag wegen eines nicht erhaltenen Artikels umwandeln können in einen wegen von der Beschreibung wesentlich abweichender Beschaffenheit.

Dadurch wurden zigtausende Käufer ausgetrickst. Versendete der Verkäufer nicht und man meldete einen PayPal-Konflikt, stellte anschließend einen Käuferschutzantrag, wurde der Verkäufer aufgefordert, einen Versandnachweis einzureichen.

Erst jetzt versendete der Verkäufer und belegte den Versand. Kam jetzt ein leeres Paket an, war Schluss. Nach den PayPal Regeln kann der Käufer nur einen Antrag stellen. Entweder wegen nicht erhaltener Ware oder wegen von der Beschreibung abweichender. Eine Umwandlung war nicht möglich, aber jetzt:

quote:
4.3 Der Käufer kann pro PayPal-Zahlung nur einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellen, entweder weil der Verkäufer den Artikel nicht versandt hat oder weil der Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Allerdings können Sie den Grund Ihres Antrags nachträglich ändern (z.B. haben Sie zunächst einen Artikel nicht erhalten, dann erfolgt die Lieferung eines Artikels, der erheblich von der Beschreibung abweicht). Bitte kontaktieren Sie dazu unseren Kundenservice.

4.4 Ein Antrag auf PayPal-Käuferschutz kann für mehrere Artikel gelten, beispielsweise wenn der Käufer drei Artikel kauft, von denen zwei nicht versandt werden. Der Käufer muss den Antrag für beide Artikel gemeinsam als einen Antrag stellen.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE

Ein Segen für die Käufer...

Es wird ja auch nichts verlangt, was unzumutbar ist, auch Versicherungen machen ihre Haftung teilweise von der Erstattung von Strafanzeigen abhängig.

quote:
stellt euch vor, ihr bekommt eine unvollständige lieferung von otto- versand, oder...
und die verlangen dann ein polizeiprotokoll. sagt mal : haben die se noch alle ??


Zunächst ist der Gedanke doch nicht grundsätzlich abwegig, egal wer eine Ware nicht versendet oder nicht komplett versendet, wird sich möglicherweise des Vorwurfs des Betrugs ausgesetzt sehen müssen, wenn er nicht imstande ist, dies zu regeln. Stellt sich der Händler oder auch Privatverkäufer quer, empfehlen viele Anwälte per se, eine Strafanzeige zu erstatten.

quote:
wer hat sowas schon einmal erlebt- wie kann ich reagieren ? die lassen mich mit meinem anliegen noch nicht einmal ins polizeirevier rein.



??? Die werden die Strafanzeige aufnehmen, was sonst?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Und in Zukunft läßt man am besten die Finger weg von Artikeln im Ausland.
Es sei denn,der ganze Ablauf geht über Treuhandabwicklung oder so, dann hast du zumindest ein Stück weit mehr Absicherung.
Aber wie gesagt, bei mir klingeln die Alarmglocken bei allen Orten,die ausserhalb von DE liegen,es sei denn,ich kann es direkt von dort abholen und derjenige hat eine wirklich 100%ige Bewertung,allerdings müßte die dann mindestens 4-stellig sein.
Und letztendlich sooo viel günstiger wie hier in DE ist das Teil dann mit Sicherheit auch nicht,was ist im Garantiefall, wenn willst du da belangen?
Viel Spaß bei der griechischen Sprache ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.08.2010 21:08:58
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 83x hilfreich)

fakt ist, wenn es darauf ankommt : hier steht aussage gegen aussage .
es ei denn ich hätte einen neutralen zeugen - postbote o.dergl.
der eine sagt : war im paket - der andere sagt : war nicht im paket.
ein rechtsanwalt wird dieses "natürlich " annehmen und sich mit vollster kraft, elan und fachwissen in diesen fall hineinknien
streitwert : ca 80 euronen !! da kommt nichts dabei für mich raus, außer unkosten .
Rechtsschutz : hab´ich . selbstkostenanteil 150 euronen
bewusst kaufe ich schon nicht im land der aufgehenden sonne.

mich regt eher das verhalten von paypal mehr auf, als der finanzielle verlust .



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
und derjenige hat eine wirklich 100%ige Bewertung,allerdings müßte die dann mindestens 4-stellig sein


Wobei auch das keine Garantie ist, es werden auch immer wieder Accounts gehackt, die Top-Bewertungen haben. Wäre so einem auch mal fast auf den Leim gegangen, da ging es immerhin um 750 EUR.

quote:
mich regt eher das verhalten von paypal mehr auf, als der finanzielle verlust .


Na stell dir doch mal umgekehrt vor, du wärst der VK, hättest das Handy verschickt und der K müßte nur sagen "war nicht im Paket" und schon zieht PP dir das Geld ab und der K hat Geld und Ware und du den Ärger... Da würdest du hier erst recht über PP schimpfen, oder?
Kommt immer auf die Perspektive an.


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Fakt ist, wenn es darauf ankommt : hier steht aussage gegen aussage .
es ei denn ich hätte einen neutralen zeugen - postbote o.dergl.
der eine sagt : war im paket - der andere sagt : war nicht im paket.
ein rechtsanwalt wird dieses "natürlich " annehmen und sich mit vollster kraft, elan und fachwissen in diesen fall hineinknien
streitwert : ca 80 euronen !! da kommt nichts dabei für mich raus, außer unkosten .
Rechtsschutz : hab´ich . selbstkostenanteil 150 euronen


Ich weiß nicht, wovon du redest. Der Verkäufer sitzt in Griechenland, du sollst lediglich zur Untermauerung deiner Glaubwürdigleit (darum geht es) eine Strafanzeige erstatten und du sprichst von einem Rechtsanwalt, der sich mit "vollster Kraft" einschaltet. Das kann dich doch nicht betreffen, das kann doch höchstens den Verkäufer und die entsprechende Justizbehörde betreffen.

Was du meinst, ist die zivilrechtliche Seite und die ist bei PayPal niemals ausgeschlossen. Du musst immer damit rechnen, dass dich jemand, obwohl PayPal für dich entschieden hat, anschließend verklagt.

PayPal entscheidet nie darüber, ob ein Verkäufer im Recht ist oder ein Käufer.

PayPal entscheidet nur und ausschließlich über einen Käuferschutzantrag und das ist etwas vollkommen anderes.

quote:
6.5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.




https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE

Dass es hier in D zu einem zivilrechtlichen Verfahren kommt, weil ein dubioser griechischer Händler, der zudem Ware aus Hongkong versenden lässt, ohne darauf hinzuweisen, hier einen Anwalt beauftragt, das dürfte einigermaßen ausgeschlossen sein.

PayPal fordert ja nur ein Minimum an Mitarbeit. Wenn dir im Urlaub etwas gestohlen wird und du legst keine Strafanzeige vor, guckst du bei deiner Reise- und Gepäckversicherung in die Röhre.

Die Strafanzeige, die ja u. U. Umständen für einen selbst strafrechtliche Konsequenzen haben kann, dient ja gerade der Untermauerung der Glaubwürdigkeit.





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-- Editiert am 06.08.2010 11:45

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
wie kann ich reagieren ?

Bei der Polizei vorsprechen, Anziege erstatten und Kopie an PayPal senden ... logisch oder?


quote:
die lassen mich mit meinem anliegen noch nicht einmal ins polizeirevier rein.

Wieso nicht? Seit wann ist eine Anzeige wegen des Verdacht des Betruges nicht mehr erlaubt?



quote:
Fakt ist, wenn es darauf ankommt : hier steht aussage gegen aussage .
es ei denn ich hätte einen neutralen zeugen - postbote o.dergl.
der eine sagt : war im paket - der andere sagt : war nicht im paket.
ein rechtsanwalt wird dieses "natürlich " annehmen und sich mit vollster kraft, elan und fachwissen in diesen fall hineinknien
streitwert : ca 80 euronen !! da kommt nichts dabei für mich raus, außer unkosten .
Rechtsschutz : hab´ich . selbstkostenanteil 150 euronen

Und was hat diese wilde Spekulation jetzt mit dem Paypal-Käuferschutz zu tun???




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Seit wann ist eine Anzeige wegen des Verdacht des Betruges nicht mehr erlaubt?


Vielleicht hatte der TE ja mal Erfahrung mit jener Sorte Polizist, die Anzeigen in scheinbaren "Bagatellfällen" gar nicht erst aufnehmen will, sowas hatte ich auch schon. Da muß man dann halt den Vorgesetzten kommen lassen, immerhin ist die Polizei zur Aufnahme von Anzeigen verpflichtet, solange sie nicht offenkundiger Unfug sind ("der Papst hat mir den Mond gestohlen" ).

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