Interne Stellenausschreibung - externe Besetzung

27. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Rachel Green
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Interne Stellenausschreibung - externe Besetzung

Also, in der Firma, in der ich arbeite, war letztens eine Stelle mit einer höheren Einstufung und besseren Bezahlung intern ausgeschrieben.
Auf diese Stelle hätte ich 100%ig gepaßt ... nur leider gab es eine Frist zur Bewerbung, und die hab ich verpaßt.

Ich wollte mich also an dem Tag, als die Ausschreibung gerade aus dem Intranet herausgenommen war, darauf bewerben. Ich habe den verantwortlichen Personaler angeschrieben, ob er mir behilflich sein könnte, die Nummer der Ausschreibung zu finden, aber die Personalabteilung hat meine Bewerbung nicht zugelassen, mit dem Hinweis darauf, daß ich zu spät sei (und unter der Hand, daß die Abteilung sowieso schon einen passenden Bewerber hätte).
Ein Kollege von mir (der auch gut auf die Stelle paßt) hat sich rechtzeitig beworben, er sollte zuerst auch damit abgespeist werden, daß es schon einen geeigneten Bewerber gibt, und wurde zuerst nicht eingeladen. Da die Fachabteilung aber augenscheinlich einen Externen einstellen wollte, hat er eventuell mit dem Hinweis darauf, daß er doch intern ist und gut auf die Stelle paßt, nachträglich noch ein Vorstellungsgespräch bekommen. Nun, nach dem Gespräch wurde er für fähig befunden und soll die Stelle bekommen, aber mit der bisherigen Einstufung, die meiner Einstufung wohl in etwa entspricht.

Unsere Firma schreibt sich ganz groß auf die Fahne, daß sie interne Mitarbeiter fördert, und solche Stellen alle auch erst intern ausschreibt, um den eigenen Mitarbeitern Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Z.B. kam letzens eine Mail an alle Mitarbeiter u.a. bei mir an, in der unser internes Job-Portal beworben wird.
Darin wird beschrieben, wie wichtig der Firma die beruflichen und privaten Karriere-Entwicklungen der Mitarbeiter sind, und daß sie die Mitarbeiter hierin fördern möchte. Ferner stand in dieser Mail, daß interne Stellenangebote auf einer Intranetseite veröffentlicht werden, zu der die Mitarbeiter Zugriff haben.
Um die Mitarbeiter mit den richtigen Fähigkeiten zu fördern und ihnen Vorrang zu externen Bewerben zu geben, werden offene Positionen bis zu einer bestimmten Einstufung für 30 Tage auf der Intranetseite veröffentlicht, bevor sie extern ausgeschrieben werden. So diese Mail.

Die Stelle, um die es hier geht, war als höchste dieser Stufen ausgeschrieben, und zwar genau 14 Tage im Intranet auf beschriebener Portalseite. Am Tag 15 wollte ich mich bewerben und habe die verantwortliche Peronaldame angeschrieben, ob sie mir beim Finden der Stellenausschreibung behilflich sein könnte, da ich mich gerne bewerben würde. Die verantwortliche Personalerin hat meine Bewerbung nicht mehr zugelassen mit dem Hinweis auf die abgelaufene Bewerbungsfrist.

Fakt ist, dieser eine Externe (den sie wohl schon vorher im Blick hatten, und für den sie diese interne Stellenausschreibung aufgesetzt haben - so mein Eindruck), soll auch eingestellt werden, und zwar mit der ausgeschriebenen besseren Eingruppierung und vermutlich mit einem Gehalt, was deutlich über meinem liegt. Ich kenne ihn, er ist ein Berater, der derzeit noch bei einem Softwareanbieter angestellt ist und meist bei uns im Hause im Einsatz ist. Dort kann er auch die interne Stellenausschreibung am schwarzen Brett gelesen haben. Auf die Stellenbeschreibung paßt er 100%ig, genau wie ich.

a) Die Stelle war niemals extern ausgeschrieben, trotzdem soll er sie als ein Externer bekommen.
b) Die Stelle war niemals die beschriebenen 30 Tage ausgeschrieben, sondern genau 14 Tage, am Tag 15 war für mich keine Bewerbung mehr möglich.

Ich fühle mich durch die Nichtberücksichtigung zurückgesetzt. Denn meine Bewerbung wird nicht berücksichtigt, und er kriegt sofort das, wo ich in meiner derzeitigen Stelle niemals hinkommen kann, auch keinerlei Aussicht darauf habe, und das direkt mit seiner Einstellung.

Den Betriebsrat habe ich bereits darauf hingewiesen - er ist extern, ich bin intern, er hat sich auf eine interne Stellenausschreibung beworben, bei der ich der Meinung bin, hier hätte dann zuerst eine externe Ausschreibung erfolgen müssen (auf die ich mich ebenfalls hätte bewerben können).
Meines Erachtens wiegt es schwerer, daß er extern ist als meine Verspätung bei der Bewerbung. Aber vom Betriebsrat habe ich nicht einmal eine Antwort bekommen.

Der Betriebsrat hat die Einstellung anscheinend bestätigt. Genauer gesagt natürlich BEIDE Einstellungen zusammen bestätigt, die meines jetzigen Kollegen und die des Externen.

Was kann ich tun? Gibt es noch irgend etwas, was ich tun kann?
Ist es üblich, daß externe Bewerber sich auf interne Stellenausschreibungen bewerben können?

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20 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wie haben Sie den BR darauf hingewiesen?

Üblich ist, dass interne Bewerbungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist wie externe Bewerbungen behandelt werden.
Der Ablauf der internen Bewerbungsfrist rechtfertigt m.E. nicht die Ablehnung der Bewerbung.

Da hier der BR als Vertreter der Arbeitnehmer im Betrieb irgendwas falsch zu machen scheint, würde ich erstmal mit diesem das Gespräch suchen.

Mit Hinweis auf die Mail wäre es wohl auch erkenntnisfördernd, die verantwortliche Personaldame anschreiben, wie es zu den unterschiedlichen Fristen kommt.

Es ist nicht verboten, dass sich externe Bewerber auf interne Ausschreibungen bewerben. Wenn die zuständige Abteilung einen externen Kollegen unbedingt will, wird der Arbeitgeber es auch schaffen, den einzustellen.

Was ist denn Ihr Ziel?



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
a) Die Stelle war niemals extern ausgeschrieben, trotzdem soll er sie als ein Externer bekommen.

Und?
Sofern er Kenntnis von der Stelle erhalten hat kann er sich darauf bewerben.
Es gibt ja auch sogenannte Initiativbewerbungen; man bewirbt sich und wenn man dem Personaler gefällt wir man in 'Warteschleife' gelegt.
Der Arbeitgeber kann auch einen Personalvermittler einschalten.
Es ist immer noch die Entscheidung des Arbeitgeber wen er einstellt.
Eine intere Stellenausschreibung verpflichtet nicht dazu auch Interne einzustellen.



quote:
b) Die Stelle war niemals die beschriebenen 30 Tage ausgeschrieben, sondern genau 14 Tage, am Tag 15 war für mich keine Bewerbung mehr möglich.

Da käme es darauf an wie bindend die E-Mail ist in der diese Frist beschrieben wurde.
Eventuell war auch ein besonderer Zeitdruck der ein verkürzte Frist rechtfertigt.



Ganz offensichtlich WILL der Arbeitgeber zumindest eine ganz bestimmte Person nicht für diese Stelle. Somit wäre zu überlegen, ob man sich nun mit aller Macht dort hinein manövieren will.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Vergessen Sie es einfach. Viele Stellen werden nur proforma intern ausgeschrieben, der neue Stelleninhaber steht schon längst fest. Machen können Sie dagegen nichts. Am besten wechseln Sie die Firma, wenn Sie beruflich aufsteigen wollen. Die "außerordentlichen Entwicklungsmöglichkeiten" blablubb... existieren nur in Stellenausschreibungen, Vorstellungsgesprächen und in wenigen Ausnahmen mit kräftiger Protektion durch entsprechende Seilschaften.

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"Durch Arbeit versaut man sich den ganzen Tag"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rachel Green
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

"Vergessen Sie es einfach. Viele Stellen werden nur proforma intern ausgeschrieben, der neue Stelleninhaber steht schon längst fest."

Ja, so war es wohl ... ;)
Die Beschreibung hätte auf genau drei interne Mitarbeiter gepaßt und auf diesen Externen. Wobei der eine Interne schon genau diese Einstufung hat - also keinen Grund für eine Bewerbung. Mein anderer Kollege hat sich ja auch rechtzeitig beworben, bekommt die Stelle, behält aber seine Einstufung :(
Und ich war zu spät.

Was mich (und meinen Kollegen fuchst) ist die Einstufung (und die damit verbundene Bezahlung) - von wegen Bevorzugung interner Mitarbeiter, Vorantreiben der Karriere und das ganze Gesims ...
Meines Erachtens ist die "Versetzung" auch für meinen Kollegen, der die Stelle "bekommen" hat, nicht so toll, er wird in der Hierarchie ca. zwei Stufen unter dem Externen einsteigen, was ihm genausowenig passen wird, wie es mir gepaßt hätte. Hier kann man nur sagen, das war wohl der Deal mit dem Betriebsrat, daß er als "Anhängsel" mit eingestellt wird, weil er sich ja zur richtigen Zeit beworben hat und intern ist.
Der eine wurde gewollt und wurde eingestellt. Und das ist es, wie der Hase läuft.

Was ich will? Tja, schwer zu sagen. Ich fühle mich in meinen Fähigkeiten herabgestuft, gedemütigt, benachteiligt. Empfindungen eben. Und dann bin ich wütend, weil ich nichts machen kann, und weil es immer so läuft. So kommt es mir zumindest jetzt vor.

Und ich habe mal von Prozessen gehört, bei denen geklagt wurde, weil eine andere Person die Stelle bekommen hat - wenn anscheinend alle extern waren. Da frag ich mich, ob so etwas möglich ist?

Ansonsten sehe ich für mich in dieser Firma keinerlei Entwicklungsmöglichkeiten. Selbst wenn man sich auf eine höher bezahlte Stelle intern bewirbt, wird man, falls man genommen wird, bei Einstufung und Bezahlung dort belassen, wo man sich vorher befand.
Also, von wegen, irgendwelche Chancen!
Das frustriert mich (und meinen Kollegen auch ...)

Somit schafft die Einstellung dieses Externen zumindest bei mir und meinem Kollegen Unfrieden ... aber das ist denen auch egal :(

-- Editiert am 28.07.2010 07:11

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Fakt ist, dass die Stelle intern ausgeschrieben war, und Du die Frist vergeigt hast. Fakt ist weiterhin, dass neben aller fachlicher Eignung natürlich auch der menschliche Bereich stimmen muss. Ich muss mir doch beispielsweise keine Assisstentin in mein Vorzimmer setzen, die zwar fachlich prima ist, mit der ich jedoch nicht zurecht komme, nur weil sie intern ist.

Wenn nach Ansicht der ausschreibenden Stelle kein Interner so geeignet ist, wie ein Externer, dann kann natürlich auch der Externe genommen werden. Warum nicht?

Der Betriebsrat kann da nur in den seltensten Fällen eingreifen. Ausserdem hat der doch ein durchaus nachvollziehbares Interesse daran, Externe an Land zu ziehen. Denn, je größer der Betrieb, desto größer ist doch auch der Betriebsrat.

Etwas anderes könnte sich nur aus einer Betriebsvereinbarung oder aber dem Tarifvertrag ergeben. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.

wirdwerden

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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und ich habe mal von Prozessen gehört, bei denen geklagt wurde, weil eine andere Person die Stelle bekommen hat - wenn anscheinend alle extern waren. Da frag ich mich, ob so etwas möglich ist? <hr size=1 noshade>


So etwas hat selten Erfolg. Nur so eine Art Austauschkündigung, bei denen der AG die Beweislast besitzt, dass der gekündigte AN auf die ausgeschriebene Stelle nicht passt, hat Aussicht auf Erfolg.

Auch hat bei Gehaltseinstufungsklagen hat der AN die volle Beweislast. Da AN genaugenommen nie 100%ig vergleichbar sind - weil deren berufliche Laufbahnen unterschiedlich sind - haben solche Klagen selten Erfolg.

Im Fall Ihres interenen Kollegen wäre vielleicht etwas machbar, wenn die ausgewiesene Stelle wirklich eine eindeutige Einstufung gehabt hätte. Aber da er in der Hierarchie ca. zwei Stufen unter dem Externen ist, scheint es sich in der Realität um eine andere Stelle zu handeln. Oder meinten Sie unter "Hierarchie" nur die Bezahlung?

Aber nicht selten haben solche Aktionen Bossing zur Folge und man verliert auf Dauer den Arbeitsplatz, ist es das wert?

Im Berufsleben ist das Zwischenmenschliche das Entscheidende, sein "Recht" kann man selten ohne weitere Konsequenzen durchsetzen, obgleich dass Maßregelungsverbot (§ 612a BGB ) hier diese Konsequenzen verhindern soll. Da der AN beweisbelastet ist, dass diese "Konsequenzen" durch der Ausübung seiner Rechte erfolgen, zeigt das Maßregelungsverbot nur selten eine Wirkung.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 28.07.2010 08:30

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Aus irgendeinem - oder vermutlich aus vielerlei Gründen, scheint es, bist du richtig stocksauer. Dann gibt es noch diese herrlichen Sätze in der Eigenpräsentation der Firma - wie aus dem Poesiealbum. Und du erlebst, dass andere, externe, 'ständig' internen qualifizierten Leuten vorgezogen werden - trotz aller Aussagen im Firmenportal.
Gewiss ist, dass du dich nicht wirst auf eine bestimmte Stelle einklagen können. Und wenn du hundert Argumente hast - das geht schief.
Der Selbstbetrug der Entscheidungsträger liegt darin, das Heil vom unbekannten Externen zu erwarten, statt tatsächlich die Qualifikation der Internen zu nutzen, auch bzw. gerade weil man natürlich auch deren Grenzen und Schattenseiten kennt.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

In vielen Firmen ist die Selbstdarstellung nur Marketing-Wortgeklingel. Die "Entwicklung" eigener Mitarbeiter scheitert schon oft daran, daß diejenigen, die gut arbeiten, an ihrer gegenwärtigen Position gebraucht werden. Am ehesten steigen noch die Dummschwätzer und Nichtstuer auf, die werden gerne weggelobt.

Ein Kleinkrieg mit dem Arbeitgeber bringt nichts. Sie haben gute Chancen auf eine bessere Position nur, wenn Sie die Firma wechseln. Viele Unzufriedene schrecken jedoch vor diesem Schritt zurück, wegen der Scheu vor Veränderung und aus Sicherheitsdenken. Eine andere Möglichkeit ist die Selbständigkeit, in manchen Berufen eine gute Alternative, wenn man es über sich bringt, seine unbefristete, sichere und gutbezahlte Stelle zu kündigen. Das habe ich getan, verdiene seither das Doppelte (von zuhause aus) und betrachte als Bonus das ganze verlogene Corporate-Dingsbums meiner Auftraggeber mit einem Lächeln aus der Ferne ;-)

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"Durch Arbeit versaut man sich den ganzen Tag"

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@bear: "Am ehesten steigen noch die Dummschwätzer und Nichtstuer auf, die werden gerne weggelobt."
und es ist erwiesen, dass viele Vorgesetzte keine Mitarbeiter auf der Karriereleiter weiterlassen, die intelligenter sind als sie selber. Die könnten ja an ihrem Stuhl sägen.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@hamburgerin: Das kommt noch erschwerend hinzu :-)
Vor allem die Führungskräfte der unteren Ebenen leben in ständiger Angst vor Konkurrenten um ihre so mühsam erkämpfte Position.

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"Durch Arbeit versaut man sich den ganzen Tag"

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#11
 Von 
guest-12323.08.2010 09:53:23
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest-12323.08.2010 09:53:23
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

mal vorsichtig angefragt.

Könnte das mit ich hätte 100%ig auf die Stelle gepasst ggf. auch eine subjektive Selbstüberschätzung sein?

Es ist nicht zwangsläufig so, dass die Stelle genau in der Form, wie es bisher war weitergeführt werden soll.

Auch ist es manchmal besser externe einzustellen um der "Betriebsblindheit" vorzubeugen.

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"Liebe Grüße"

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#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@ Spock:

Haben Sie einen "Nachweiß" (Nachweis), daß ein neuer Arbeitsplatz geschaffen wurde, daß also die besetzte Stelle nicht frei war, weil jemand gegangen ist _und_ die bisherige Stelle der OP nicht wiederbesetzt worden wäre, wenn sie für die andere Stelle genommen worde wäre?

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"Durch Arbeit versaut man sich den ganzen Tag"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nochmals: sie hat eine Frist vergeigt. Und, abgesehen von aller Qualifikation spielt auch die menschliche Seite eine große Rolle. Alles muss passen. Und wenn letzteres nicht passt, dann hat die tollste Qualifikation keinen Wert!

wirdwerden

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""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Natürlich kann man aus der Ferne keine valide Aussage zur Eignung der OP für die Position machen. Rechtlich ist die Sache klar: Nichts zu machen.

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"Durch Arbeit versaut man sich den ganzen Tag"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12323.08.2010 09:53:23
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Rachel Green
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Klarstellung:

- Die Stelle wurde frei, weil jemand gegangen ist. Damit handelt es sich um keine neu geschaffene Stelle.
- Der neu Eingestellte war vorher ebenfalls abhängig beschäftigt, eben bei einer anderen Firma!
- Die Stelle meines Kollegen, der die zusätzlich geschaffene zweite Stelle bekommt, wird vermutlich nicht wiederbesetzt. D.h. in der einen Abteilung eine Stelle weniger, in der anderen eine Stelle mehr - gleiche Bezahlung, gleiche Einstufung.
- Meine Stelle wäre vermutlich wiederbesetzt worden.
- Und ja, mein Kollege wird dort wirklich 2 Stufen tiefer als der bisher Externe einsteigen.

- Noch mal zur Stellenausschreibung: die war sehr, sehr speziell! Ganz bestimmte Fachkenntnisse wurden darin verlangt, andererseits war sie ungewöhnlich kurz für die Einstufung, die ebenfalls dort definitiv fest stand, und die mein Kollege nicht erhalten wird. Da nur so wenig verlangt wurde, das aber ganz speziell, haben eben auch nur sehr wenige Leute auf das Anforderungsprofil gepaßt, unter anderem ich und mein Kollege. Meiner Ansicht nach war die Anzeige mit so wenig Anforderungen ausgeschrieben, damit sie der neu Eingestellte auch erfüllt ...

... und unseren Betriebsrat kann man anscheinend vergessen ...

Nun, es ist eine kleine Gemeinde mit diesem Profil, und da kennt man sich ...

Ich bin zwar weiterhin stinksauer, aber ich möchte auch gerne davon weg, von dieser Art der Tätigkeit, meinen Horizont erweitern, etwas anderes tun, was auch immer ...
Und ja, ich spiele schon länger mit dem Gedanken an Selbständigkeit. Bisher hat nur leider mein Sicherheitsbedürfnis immer gewonnen. Ich kenne sehr viele Ex-Kollegen, die inzwischen selbständig sind und damit sehr gut fahren. Das hieße allerdings auch, in dieser Schublade zu bleiben.

Nun, ich werde mich weiterhin umsehen, intern sowie extern.
Und: ich war tatsächlich schon einmal bei dieser Firma, vor langer, langer Zeit. Und als ich da weg bin und gesehen hatte, wie schön Arbeit sein kann, und wieviel Spaß Arbeit machen kann, hatte ich mir geschworen, daß ich nie wieder zu dieser Firma gehen würde! Und jetzt bin ich doch wieder dort gelandet. Diese und jene Umstände und ein damals faires Angebot, was niemals eingehalten wurde, haben mich dazu bewogen. Und ich fühle mich wieder so wie früher, wie früher in dieser Firma. Zeit zum Aufbruch!

-- Editiert am 28.07.2010 20:35

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Selbständig werden bedeutet nicht unbedingt, in der Schublade zu bleiben. Mein Hauptauftraggeber hat schon zweimal ein Angebot gemacht, mich einzustellen. Ich will aber nicht :-)

Das Sicherheitsbedürfnis ist eine ziemliche Hürde. Ich habe als Alleinverdiener mit drei kleinen Kindern meine gute Stelle gekündigt, das gab einige nervöse Kommentare meines angeheirateten Steuervorteils. Ihre Nervosität legte sich, als ich meinen ersten Auftrag hatte und schlug in Begeisterung um, als sie die erste Rechnung schreiben konnte.

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"Durch Arbeit versaut man sich den ganzen Tag"

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#20
 Von 
guest-12323.08.2010 09:53:23
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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