PKW Rückholung möglich? Unterschlagung?

21. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
citypop
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
PKW Rückholung möglich? Unterschlagung?

Hallo,

ich habe mir schon des öftern mal diese Forum angeguckt und denke das ich bestimmt hilfreiche Tips bekommen kann da ich ein Problem mit meinem PKW habe.

Zum Fall:

Im Jahre 2002 habe ich einem ehemaligen Bekannten meinen Mini Cooper (eine Sonderedition) überlassen mit der Bitte zur Reparatur bzw. Vollabnahme dessen. Als Gegenleistung hat die besagte Person einen Golf Cabrio erhallten um der Bitte folge zu leisten.
Vorweg!
Ich hatte zum damaligen Zeitpunkt keinen gültigen FS und habe ihm gesagt er könne sich mit der Reparatur ruhig länger Zeit lassen. Der Wagen war bei Übergabe Tip Top doch wußte ich, dass ich erst 2004 meinen FS wiedererteilt bekommen werde und somit eine Vollabnahme von nöten gewesen wäre.
Nun habe ich meinen FS wieder und habe meinen ehem. Bekannten darum gebeten mir den Wagen, wie vereinbart auszuhändigen. Dieser lachte mich aus und sagte, das es den Mini so wie Golf nicht mehr geben würde. Daraufhin bin ich zum Rechtsanwalt gegangen und dieser hat ein Anschreiben verfasst in dem er um eine Herausgabe beider Wagen mit Fristsetzung gebeten hat. Diese ist fruchtlos geblieben. Letzte Tage habe ich meinen ehem. Bekannten nochmals selbst kontaktiert mit der Mitteilung, dass ich Strafanzeige stellen werde. Natürlich hat er sich daraufhin sofort bei mir gemeldet und sagt, das er keinen Zugriff auf beide Autos mehr hätte. In einem längeren Gespräch stellte sich allerdings heraus, das eine dritte Person, bei dem der Wagen (Mini) untergestellt gewesen ist, diesen verschenkt hat da mein Bekannter und er Streit und somit keinen Kontakt mehr gehabt haben. Die Umstände interessieren mich um ehrlich zu sein überhaupt nicht und hielt an der Aussage fest Strafanzeige zu stellen. Im weiteren Verlauf des Gesprächs habe ich erfahren können, das der Beschenkte, (also Person Nr.4 im Bunde) den Mini heute besitzt eine neue Fahrzeugnummer hat einschlagen lassen und diesen wieder auf der Straße bewegt. Dazu gesagt! Sein Onkel muß wohl beim TÜV sein und dies unterstützt haben für seinen Neffen. Wie es zur Erteilung einer neue Nr. gekommen ist kann ich nicht sagen da ich weder den alten Brief noch mein Einverständnis gegeben habe den Wagen zu verkaufen. Zu guter letzt! Der Golf hatte zwischenzeitlich einen Totalschaden was mir aber auch mittlerweile egal ist, weil mein Augenmerk dem Mini gilt und ich den Golf abgeschrieben habe.

Nun zur rechtlichen Frage! Besteht für mich auf irgendeiner Art und Weise die Chance meinen Mini zurückzubekommen? Wenn ja wie? Den Namen der Personen möchte man mir nicht nennen. Das Aktuelle Nummernschild auch nicht. Kann ich zur Polizei o. STVA gehen und prüfen lassen was mit den Fahrzeugnummern gelaufen ist bzw. ist die alte Nr. bei Neuerteilung irgendwo beim TÜV o. STVA hinterlegt oder vermerkt??? Wie gesagt! Einer Veräußerung oder Schenkung des Autos habe ich niemals zugestimmt oder etwas unterschrieben was dieses beurkunden würde. Es bestand immerhin nur ein mündlicher Reparaturauftrag und als Gegenleistung die Schenkung eines Golf Cabrios!

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Einen schönen Tag noch & Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Die einzige Möglichkeit die Sie haben ist Ihren Bekannten auf Schadenersatz zu verklagen.

Sind Sie sicher das der Mini mit einer anderen Fahrgestellnummer unterwegs ist ?

Der eleganteste Weg wäre die Polizei über den Sachverhalt zu unterrichten, zeigen Sie die Unterschlagung dort an. Die haben ganz andere Möglichkeiten den Sachverhalt zu klären.

Die finden vielleicht auch den Mini wieder, wenn der sich tatsachlich noch in Ihrem Bereich befindet.

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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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#2
 Von 
citypop
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit der Fahrgestellnr. bin ich mir ganz sicher da mir dies mein ehem. Bekannter selbst mitgeteilt hat um selbst nicht noch weiteren Ärger zu bekommen, was wie mir scheint aber unumgänglich sein wird.

Liegt mit dem Abändern der Fzgnr. nicht eine Urkundenfälschung bzw. Betrug etc. vor?

Außerdem versucht mein e.B. (er hat mich eben angerufen) im Moment das Kennzeichen des Wagen herauszufinden damit ich weitere Schritte einleiten kann und er keine Konsequenzen tragen wird ... was wie mir scheint auch unumgänglich sein wird.

&

das ist ja gerade das Dolle! Ich bin der 101% Meinung den Wagen in unserer Nachbarstadt wiedergesehen und gehört zu haben, selbe Farbe, selbe Felgen da dies Unikate gewesen sind & Einzelanfertigung der Auspuffanlage. In dem Moment bin ich nur perplex gewesen und habe nicht schnell genug geschaltet aber ich denke, dass man sein Auto unter tausenden herausfinden & hören würde wenn man die Merkmale kennt.

Hätte ich denn die Chance das ich meinen Wagen wiederbekommen würde? Von dem e.B. habe ich nichts zu erwarten da dieser im wahrsten Sinne des Wortes mau ist.


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-- Editiert von citypop am 21.08.2004 11:43:59

-- Editiert von citypop am 21.08.2004 11:45:56

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Um für einen Wagen ohne Papiere einen neuen Kfz-Brief (oder auch eine neue Fg.Nr.) zu erhalten, braucht man 1. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg und 2. eine eidesstattliche Erklärung. Über die Zulassungsstelle bekommen Sie auf alle Fälle Nummer 2 heraus und sind schon einen Schritt weiter.

Gruß, W.H.

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