Hallo,
mein Partner und ich sind seit 2 Jahren zusammen und leben in einer gemeinsamen Wohnung. Nun würden wir gerne ein gemeinsames Konto einrichten ud unsere alten Konten auflösen. Nun hörte ich von mehreren Seiten, daß sich dies negativ auf das Arbeitslosengeld auswirken kann und man wohl nur 4.000 € auf dem Konto haben dürfte, damit einem beim Arbeitslosengeld nichts gekürzt werden kann. Stimmt dies so? Wir arbeiten beide voll und es ist zwar nicht abzusehen, daß einer von uns in nächster Zeit seine Arbeit verliert, aber ich wüßte lieber vorher, was auf uns zukommen könnte. Hat jemand vielleicht Tipps, oder kennt sich mit der Rechtslage aus? Würde mich sehr über eine Antwort freuen...
Gemeinsames Konto, eheähnl.Gemeinsch.,Arbeitslosengeld?
26. November 2003
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Frage vom 26. November 2003 | 21:40
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 60x hilfreich)
Gemeinsames Konto, eheähnl.Gemeinsch.,Arbeitslosengeld?
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#1
Antwort vom 27. November 2003 | 10:00
Von
Status: Lehrling (1183 Beiträge, 212x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 27. November 2003 | 19:56
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 28x hilfreich)
Das Einkommen wird aber auch angerechnet, wenn ihr kein gemeinsames Konto habt. Genauso, wie bei der Sozialhilfe.
Aber nachteilig finde ich ein gemeinsames Konto auch, wenn es darum geht Unterhalt zahlen zu sollen. Schulden oder ähnliches.
Aber letztendlich muß es jeder selber wissen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. November 2003 | 09:59
Von
Status: Lehrling (1183 Beiträge, 212x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 28. November 2003 | 11:28
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 60x hilfreich)
Danke für eure netten Antworten, ihr habt uns sehr geholfen :-) Da wir absolut nicht vorhaben, irgendwann Kinder zu kriegen und das mit den Schulden auch kein Thema für uns ist, steht dem also nix im Wege :-) Einstehen müssen wir demnach, unabhängig vom Konto, ja so oder so füreinander...na gut, das gehört eben dazu :-)
Liebe Grüße
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