Reparatur aus Rücklage rechtens?

22. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)
Reparatur aus Rücklage rechtens?

Hallo!

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 12 Parteien. Von diesen 12 Parteien haben 4 eine jeweils eigene Heizungsanlage. Die anderen 8 teilen sich eine Zentralheizung.

Dürfen Reparaturen oder schlimmstenfalls eine Neuanschaffung der Zentralheizung aus den Rücklagen bezahlt werden? Ich würde vermuten, dass nur die 8 Nutzer hierfür aufkommen müssen....Aber wie sieht das rechtlich aus?

Ich habe mit dieser Heizung nichts zun tun. Wenn meine defekt ist, bezahle ich diese ja auch alleine...!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Was steht denn in der Teilungserklärung bezüglich der Heizungsanlage?

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Sicher darf das aus den Rücklagen bezahlt werden, allerdings ist den Eigentümern ohne Zentralheizung ihr Anteil quasi rückzuvergüten

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallo!


In der Teilungserklärung wurde die Heizung (leider!) nicht gesondert erwähnt. Ich vermute mal, dass damit alle dafür aufkommen müssen :-(

Mal angenommen es herrscht Einigkeit über diese Ungerechtigkeit. Reicht ein Beschluss auf der Eigentümerversammlung um die Heizung auch für die Zukunft (!) nur den 8 Parteien zuzuordnen, oder muss man den Weg über den Notar gehen und die Teilungserklärung ändern?



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#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wie war denn die Situation bei Gründung der WEG?
Wurden da noch alle Wohnungen durch die Zentralversorgung versorgt?

Falls ja: Wie erfolgte der Umbau der 4 auf Eigenversorgung?
Per Beschluss? Ist da etwas über die Kosten festgelegt worden?

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"Heike aus Bochum"

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#5
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Da wird es nichts rückzuvergüten geben!

Unstrittig wird die Zentralheizung Gemeinschaftseigentum sein. Mit der Folge, dass Instandhaltung und Instandsetzung von allen zu tragen ist. Ob aus der Rücklage, aus einer Sonderumlage oder aus laufenden Hausgeldzahlungen.

Nur wenn eine wirksame Vereinbarung ALLER besteht, könnte man hier in eine andere Richtung denken.

Frage: Sind die 4 Ausgescherten denn bei den laufenden Betriebskosten der Heizung außen vor? (Was eigentlich nicht sein dürfte; siehe Grundkosten der Heizung, Immissionsmessung, Stromverbrauch, Brennstoffkosten).

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"MfG
Wohni"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)

Die Situation ist schon seit der Gründung so.
Laufende Kosten, wie Verbrauch und Wartung, werden nur duch die 8 geteilt.

Der Verwalter meint auch aufgrund fehlender Nennung in der Teilungserklärung nun alle für die Reparatur löhnen müssen.


Änderung gemäß Beschluss möglich oder muss die Teilungserklärung mit Notar geändert werden?


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#7
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Eventuell hilft hier nur, eine Klage gegen den Beschluss Kostenverteilung, weil dann das Gericht festlegt, was für die Zukunft gilt (Rechtssicherheit gegeben).
Da ihr keinen Nutzen von der Heizung habt kann ich mir durchaus vorstellen, dass ihr auch nicht an Reperaturen/Sanierungen usw. der Anlage beteiligt werdet.
Ein ähnlich gelagerter Fall war mal vor längerem hier im Forum. Da wurde die Kostentragungspflicht sogar in der Teilungserklärung anders geregelt, wie es dann per Gerichtsbeschluss ausging (glaube ich so zu erinnern). Die Zeiten ändern sich.

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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Niemand macht keine Fehler.
Auch Notare und Richter machen Fehler.

Warum sollen anstatt Berichtigung ewig an Fehlern festhalten ?

Zu Weniger sind feingenug, Fehler zuzugeben.


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"28c7h49T"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallo!


Vor einigen Tagen war die Eigentümerversammlung.

Man vertrat dort die Auffassung, dass die "Zentralheizung", welche 8 Eigentümer versorgt und im Gemeinschaftskeller hängt, Gemeinschaftseigentum darstellt. Soweit okay..

Allerdings sollen jetzt auch die 4 Heizungsthermen, welche in den 4 einzelnen Wohnungen untergebracht sind, auch Gemeinschaftseigentum sein! Nochmals angemerkt: Meine Therme hängt auf meinem Dachboden und versorgt nur mich! Kann dies Gem.-Eigentum sein?

In der Teilungserklärung ist nichts über Heizungsanlagen erwähnt.


Man hat jetzt angeboten, alle Heizungskosten immer durch alle 12 Teilnehmer zu teilen. Dies habe ich aber abgelehnt. Es haben sich aber alle bereit erklärt auf meine Kosten einer Änderung der Teilungserklärung zuzustimmen. Wie hoch wären die Kosten etwa?

Sollte ich nun lieber zu einem Rechtsanwalt, da die Therme rechtlich mir gehört oder zum Notar, da sie mir "noch" nicht gehört und auf meine Kosten die Teilungserklärung ändern lassen?

Vielen Dank für alle Infos!

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" "

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#10
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)

Nachtrag:

Habe etwas im Netz geforscht: Ich sehe das so, dass mir unzweifelhaft "meine" Gastherme gehört, da sie sich nach §5 WEG in meinen Räumen befindet und nur mir dient.

Schwierig wird allerdings, das Gemeinschaftseigentum an der Gem-Heizung loszuwerden. Da es kein Miteigentum gibt. Also entweder etwas gehört allen, oder einem einzelnen.....

Was also könnte ich notariell ändern lassen, um damit für die Zukunft Rechtsicherheit zu haben?

Den 8 Parteien ein gemeinschaftliches Sondernutzungsrecht an der Zentralheizung einräumen?

Oder einfach eine Art Kostenverteilung aufnehmen, die besagt, dass die 8 Parteien sich um jegliche Wartung, Reparatur und Neuanschaffung eigenständig kümmern......? Geht das, wenn die Heizung prinzipiell Gemeinschaftseigentum bleibt?

(Oder laber ich hier nur Nonsens?) ;-)

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#11
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Ungerechtigkeit in einer WEG ist immer ein Zündstoff.
Da soll es lieber gleich auch für die Zukunft geregelt werden
> Änderung der Teilungserklärung mit 1-maligen WEG-Kosten

Entweder die Kosten der Zentralheizung nur von den daran angeschlossenen Parteien getragen werden,
oder die laufenden Kosten aller Heizungen von Gemeinschaft getragen werden.
Mit der Anschaffungskosten, Modernisierung, Erneuerung, sollen auch gleich
geregelt werden. Möglich ist z.B. die Einzelheizungen, unter Berücksichtigung deren Restwerte von Gemeinschaft abgekauft werden.
War das Haus in einer Gesamthand gewesen ?

Ohne Änderung der Teilungserklärung kann die Gemeinschaft jedesmals
entscheiden.

Bei gerichtlichen Klärung entstehen sowieso Kosten. Ist es denn wert ?


-- Editiert am 17.08.2010 16:15

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#12
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)

Eine Abgabe meiner Heizung in das GEM-Eigentum ist für mich keine Option.

Wie ich bereits geschrieben hatte, besteht ja kein allzu großer Streit. Wir sind uns einig, dass eine Änderung der Teilungserklärung erfolgen soll.

Die Fragen sind jetzt: Welcher Weg ist der beste? Wie teuer wird eine Änderung beim Notar? Streitwert einer Gemeinschaftsheizung??! Oder wonach richten sich die Kosten?

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#13
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo Timmi,

wie teuer das wird am Besten bei einem Notar erfragen.

Am Besten sollten die "privaten Thermen" eindeutig dem Sondereigentum der jeweiligen Whg. zugeordnet werden.

Bei der Gemeinschaftstherme der anderen Eigt. sollte ein Sondernutzungsrecht für diese vereinbart werden, mit gleichzeitiger Kostentragungsregelung für Instandhaltungen und Instandsetzungen allein zu Lasten der Sondernutzungsberechtigten.
Damit verbleibt sie zwar im Gemeinschaftseigentum, was m.M. nach auch unabdingbar ist, wird aber eindeutig nur denen zugeordnet die einen Nutzen davon haben


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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallo!

Danke erstmal für die guten Tipps! Hätte auch wunderbar geklappt, aber leider stellt sich ein Anwohner quer...

Laut Notar habe ich sehr gute Chancen meine Angelegenheit per RA/Amtsgericht durchzusetzen.
Wie hoch werden die Kosten sein, wenn ich die Jahresabrechnung anfechte? Wer trägt die Kosten, wenn ich Recht bekomme?

Danke!

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

wenn du recht bekommst tragen die beklagten die kosten des verfahrens, ihre anwaltskosten und die kosten deines anwalts

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