was passiert wenn man einen Brief vom Amtsgericht bekommt in dem man eine ladung zu einer anhörung bekommt wegen einer nicht bezahlten rechnung und nun beugearrest vorsteht man aber schon vor dem Termin die Rechnung bezahlt, verfällt der Arrest ?
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Beugearrest
11. Juli 2010
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Frage vom 11. Juli 2010 | 04:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beugearrest
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#1
Antwort vom 11. Juli 2010 | 13:50
Von
Status: Praktikant (924 Beiträge, 349x hilfreich)
quote:
verfällt der Arrest
Selbstverfreilich. Der Beugearrest soll ja, wie der Name schon sagt, der Durchsetzung des Zahlungsanspruches dienen und ist nicht als "Strafe für Nichtzahlung oder verspätete Zahlung" gedacht. Wenn also gezahlt wurde, ist die Grundlage für Beugearrest weggefallen.
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#2
Antwort vom 11. Juli 2010 | 18:23
Von
Status: Schüler (258 Beiträge, 107x hilfreich)
Schade, dass es bei zivilrechtlichen Forderungen nicht auch die Vollstreckungsmaßnahme der Beugehaft gibt..
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#3
Antwort vom 11. Juli 2010 | 18:36
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 147x hilfreich)
Gibts schon, aber nur für Handlungen, die persönlich vorzunehmen sind, z.B. Abgabe bestimmter Erklärungen, nicht für Zahlungen, weswegen mich die Fragestellung hier auch bisschen irritiert.
Ist es wirklich ein Anhörungstermin oder soll die eidesstattliche Versicherung abgegeben werden?
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#4
Antwort vom 12. Juli 2010 | 07:27
Von
Status: Schüler (221 Beiträge, 119x hilfreich)
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