Wie ich inzwischen gelernt habe, besteht ein grundlegender Unterschied zwischen Eigentümer (vermögensrechtlich Verfügungsberechtigter) und Besitzer (tatsächlich Verfügungsberechtigter) einer Sache, z.B. eines Hauses.
Bei Fahrzeugen und Tieren taucht aber noch der Begriff des Halters auf. Nach meinem Eindruck entspricht dies dort weitgehend dem Besitzer, d.h. es ist die Person, welche die Verfügung über das Fahrzeug hat, seine tägliche Verwendung bestimmt oder einem Haustier Unterkunft gewährt.
Besteht daneben noch irgendein Unterschied zwischen "Besitzer" und "Halter", oder sind diese Begriffe praktisch identisch?
Halter - Besitzer - Eigentümer
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Felix
Das Begriff "Haus Besitzer" ist naturlich alt seit Hauser gibt, dann kamm des begriff "Haus Halter" zu der die an das Haus kümmert und alles organizert u.a. die ganze Hauspersonal..etc diese begriff ist in viel andere Sprachen genau so existiert, in englisch z.B."House keeping" und die Halter ist "House keeper".
Bei Tiere kann man nicht sagen (aus Respekt zu die Tier weil die ein lebende ding sind) Tier Besitzer aber Tier Halter weil er hab auch mehr zu kümmeren als zu besitzen.
Das ist naturlich nur mM da ich viel Sprachen kann (6) und die Dinge mich interessieren.
LG
Cats
-- Editiert von Cats am 14.08.2004 09:15:16
Hallo Cats,
nein, ich glaube, die Analogie mit "housekeeper" im Englischen geht an der Sache vorbei. Der "housekeeper" im Englischen ist (sagt jedenfalls mein Webster's) etwa das, was bei uns als Hausverwalter oder Hausmeister bezeichnet würde. Also eine Person, welche die Verwaltung eines größeren Hauses erledigt oder sich um das Haus kümmert und kleinere Reparaturen erledigt.
Vor allem wird so eine Person für diese Tätigkeit vom Eigentümer bezahlt und hat mit den Eigentumsverhältnissen nichts zu tun.
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The house keeper ist die "Putzfrau" auch.
@ Felix27:
Zunächst ist der Besitzer natürlich gerade NICHT Verfügungsberechtigter, da Verfügungen ja auf eine Änderung der sachenrechtlichen Zuordnung abzielen (und dazu grds. nur der Eigentümer berechtigt ist). Der Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache ausübt.
Nun zur eigentlichen Frage: Der Halter eines Tieres ist derjenige, der die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tiers aufkommt und den allgemeinen Wert und Nutzen des Tiers für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt (BGH NJW-RR 1988, 655
). Meistens dürfte der Besitzer mit dem Halter eines Tieres identisch sein - zwingend ist das aber nicht.
Von Bedeutung ist der Begriff des Tierhalters im Zivilrecht va iRd Tierhalterhaftung des § 833 BGB
.
Der Begriff des Fahrzeughalters wird ähnlich zu definieren sein, wie der des Tierhalters - von Bedeutung ist dieser Begriff mE va iRd Halterhaftung nach § 7 StVG
.
Danke erstmals. Beim Auto kommt ja anscheinend mit dem Fahrer noch eine weitere Komplikationsstufe ins Spiel. Beispielsweise:
Eigentümer: Leasinggesellschaft X.Y. Diese hat das Auto vom Händler gekauft, bei ihr ist der Fahrzeugbrief hinterlegt.
Halter: meinetwegen Herr Z (regelmäßiger Nutzer, trägt laufende Kosten, auf ihn ist der Wagen zugelassen).
Fahrer: der momentane Nutzer, also wem Herr Z das Auto gerade zur Nutzung überlassen hat.
Besitzer: wohl am ehesten = Halter (was anderes fällt mir hier nämlich nicht mehr ein)
Halter und Besitzer müssen nicht identisch sein.
Z.B. Kind, gerade 18 geworden kauft ein Auto und meldet es auf den Namen des Vaters an, um Versicherungsprämie zu sparen, trägt aber selbst die Kosten.
Dann ist das Kind Eigentümer, Besitzer und Fahrer, der Vater aber Halter des PKW.
Die Eigenschaft des Halters ist mit der Eintragung im KfZ-Brief verbunden, die anderen Eigenschaften aber nicht.
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